BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche des
Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma
Concept 1 gegen Anleger.
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden, sehen sich
zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des
Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der
Firma Concept 1 ausgesetzt. Die Firma Concept 1 bot in der Vergangenheit einer
Vielzahl von Anlegern verschiedene Geldanlagemodelle an, u.a. auch den Kauf von
sog. Mitarbeiteraktien. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Firma
Concept 1 tatsächlich keine Aktien erwarb und auch sonst keine Geschäfte mit
Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beschränkte
sich die Tätigkeit der Firma Concept 1 lediglich darauf, neue Anleger zu
werben, um mit deren Einlagen die Verbindlichkeiten von Altanlegern bedienen zu
können.
Über das Vermögen des Inhabers der Firma Concept 1 wurde im
Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg bestellte
Insolvenzverwalter geht zwischenzeitlich im Klageweg gegen Anleger der Firma
Concept 1 vor. Nach Auffassung der BSZ e.V.. Anlegerschutzanwälte sollten
Anleger der Firma Concept 1 nicht ungeprüft Zahlungen an den Insolvenzverwalter
leisten.
Zu prüfen ist, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen
für eine Rückzahlungspflicht vorliegen.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern, die sich
Forderungen seitens des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Blaume
als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt sehen, umgehend rechtlichen Rat
einzuholen. Insbesondere bei der Zustellung von Klagen ist zu beachten, dass
die gerichtlich gesetzten Fristen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt
eingehalten werden sollen.
Darüber hinaus sollten geschädigte Anleger prüfen lassen, ob
Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern/Beratern bestehen.
Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und
sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre
Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept
1 anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Concept 1 anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag
zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1 können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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