Freitag, Februar 24, 2017

CONCEPT 1 – INSOLVENZVERWALTER VERKLAGT ANLEGER

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 gegen Anleger.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden, sehen sich zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt. Die Firma Concept 1 bot in der Vergangenheit einer Vielzahl von Anlegern verschiedene Geldanlagemodelle an, u.a. auch den Kauf von sog. Mitarbeiteraktien. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Firma Concept 1 tatsächlich keine Aktien erwarb und auch sonst keine Geschäfte mit Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beschränkte sich die Tätigkeit der Firma Concept 1 lediglich darauf, neue Anleger zu werben, um mit deren Einlagen die Verbindlichkeiten von Altanlegern bedienen zu können.

Über das Vermögen des Inhabers der Firma Concept 1 wurde im Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg bestellte Insolvenzverwalter geht zwischenzeitlich im Klageweg gegen Anleger der Firma Concept 1 vor. Nach Auffassung der BSZ e.V.. Anlegerschutzanwälte sollten Anleger der Firma Concept 1 nicht ungeprüft Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.

Zu prüfen ist, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für eine Rückzahlungspflicht vorliegen.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern, die sich Forderungen seitens des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt sehen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei der Zustellung von Klagen ist zu beachten, dass die gerichtlich gesetzten Fristen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt eingehalten werden sollen.

Darüber hinaus sollten geschädigte Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern/Beratern bestehen.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1 anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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