Kurze Laufzeit, hohe Rendite – mit solchen Attributen sollte
die Beteiligung am Astoria Organic Matters Fonds zu einem lukrativen Geschäft
für die Anleger werden. Daraus wird nichts.
Inzwischen ist die Fondsgesellschaft ebenso pleite wie das
Emissionshaus Astoria Invest. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG eröffnet (Az.:
G 51 IN 587/16) eröffnet. Ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet sich die
Komplementärin Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).
Der Umweltfonds Astoria Organic Matters sollte indirekt in
moderne Kompostierungsanlagen in Kanada investieren. Anleger konnten sich mit
einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Den Anlegern wurden
Ausschüttungen von durchschnittlich 12 Prozent jährlich in Aussicht gestellt.
Prognostiziert wurde ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161 Prozent nach Steuern.
Dazu wird es nicht kommen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den
Anlegern der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Gläubiger können ihre
Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 6. März anmelden.
„Die Beteiligung an dem Astoria Organic Matters Fonds war
für die Anleger von Anfang an ein riskantes Geschäft. Zum Zeitpunkt der Auflage
stand noch nicht einmal fest, wo in Kanada die Kompostierungsanlage entstehen
sollte, sodass die Anleger in einen Blindpool investiert haben. Auch wichtige
Verträge waren noch gar nicht abgeschlossen worden. Jetzt ist die
Fondsgesellschaft insolvent und die Quittung müssen die Anleger zahlen, wenn
sie sich nicht zur Wehr setzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof
Bernhardt.
Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf
Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung hätten sie über die Funktionsweise und Risiken des Fonds
umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko
hätten sie aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Erfahrungsgemäß
wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig verschwiegen oder nur
völlig unzureichend dargestellt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus
einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.“
Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und
sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre
Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria
Organic Matters von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung
durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters
anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Astoria Organic
Matters können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cp
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen