Dienstag, Februar 21, 2017

Astoria Organic Matters: Insolvenzverfahren eröffnet

Kurze Laufzeit, hohe Rendite – mit solchen Attributen sollte die Beteiligung am Astoria Organic Matters Fonds zu einem lukrativen Geschäft für die Anleger werden. Daraus wird nichts.

Inzwischen ist die Fondsgesellschaft ebenso pleite wie das Emissionshaus Astoria Invest. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16) eröffnet. Ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet sich die Komplementärin Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).

Der Umweltfonds Astoria Organic Matters sollte indirekt in moderne Kompostierungsanlagen in Kanada investieren. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Den Anlegern wurden Ausschüttungen von durchschnittlich 12 Prozent jährlich in Aussicht gestellt. Prognostiziert wurde ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161 Prozent nach Steuern. Dazu wird es nicht kommen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den Anlegern der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 6. März anmelden.

„Die Beteiligung an dem Astoria Organic Matters Fonds war für die Anleger von Anfang an ein riskantes Geschäft. Zum Zeitpunkt der Auflage stand noch nicht einmal fest, wo in Kanada die Kompostierungsanlage entstehen sollte, sodass die Anleger in einen Blindpool investiert haben. Auch wichtige Verträge waren noch gar nicht abgeschlossen worden. Jetzt ist die Fondsgesellschaft insolvent und die Quittung müssen die Anleger zahlen, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie über die Funktionsweise und Risiken des Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten sie aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Erfahrungsgemäß wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.“

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.


Keine Kommentare: