Beinahe täglich sind in der Presse Berichte zu lesen, dass
Anleger wieder viel Geld mit zweifelhaften Kapitalanlagen verloren haben. Der
Leser solcher Mitteilungen glaubt natürlich, dass ihm so etwas bestimmt nicht
passieren kann. Die „Dummen“, das sind immer die Anderen.
Besser wäre natürlich sich zu fragen. „Wie kann so etwas
überhaupt passieren?“ „Wie konnten so viele Anleger so lange getäuscht werden?“
„Könnte mir so etwas auch passieren?“
Im Geschäftsfeld Anlageberatung schmücken sich die Damen und
Herren gerne mit beeindruckenden Berufsbezeichnungen. Viele dieser
„Anlageberater“ sind aber einfach nur Verkäufer, deren Fortbildungskurse oft
nur der Verkaufstaktik dienen. Ethische Aspekte, wie etwa, nur zum Wohle des
Anlegers zu beraten, sind da eher hinderlich.
Anleger sollten den Berater aber schon fragen, was ihn denn
für sein Tun qualifiziert und wie lange er denn schon in der Anlageberatung
tätig ist. Und, ob er eine Versicherung hat welche bei einer eventuellen
Falschberatung den angerichteten Schaden ausgleicht? Bis zu welcher Höhe gilt
diese Versicherung?
Bei Anlegern sollten alle Alarmglocken läuten, wenn
traumhafte Anlagerenditen versprochen werden, aber nicht plausibel erklärt
werden kann, wie diese erzielt werden können. Worthülsen, Anlagechinesisch und
Beraterlyrik sollten den Anleger zur Beendigung des Beratungsgesprächs
veranlassen. Denn wer das „Renditewunder“ nicht nachvollziehbar erklären kann,
hat möglicherweise etwas zu verbergen und der Anleger kann über kurz oder lang
zum Anlageopfer werden.
Der BSZ e.V. beobachtet, dass in den letzten Jahren eine
wachsende Zahl älterer Menschen von Finanzberatern in zweifelhafte und für
diese Altergruppe vollkommen ungeeignete Anlagen gedrängt werden und wurden.
Selbst die Hausbanken beteiligen sich teilweise an diesen üblen Machenschaften.
Millionen Senioren sind in der Gefahr schamlos ausgenutzt zu werden. Gerade Senioren sollten
bei jeder Anlage bedenken, dass sie in persönlichen oder medizinischen
Notfällen ungehindert ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen über ihr Geld
verfügen können! Manche Berater die schnell zum Abschluss kommen wollen bauen
gerade Senioren gegenüber massiven Zeitdruck auf. Da fallen dann Sätze wie zum
Beispiel: „Handel Sie jetzt, das Angebot gilt nur kurze Zeit!“ oder „Diese
Konditionen kommen so schnell nicht wieder!“ Davon sollten sich Anleger nicht beeindrucken
lassen – Zeit lassen und sorgfältig darüber nachdenken, dass ist richtig!
Senioren fühlen sich dem Berater gegenüber oft verpflichtet. Er hat sich ja so
viel Zeit für das Beratungsgespräch genommen auch Kaffee und andere Getränke
wurden angeboten, da kann man jetzt schlecht „nein“ sagen. Viele ältere Anleger
unterschreiben Anlageverträge allein auf Vertrauen. Das wissen natürlich auch
die Banken und ihre Berater und nutzen es schamlos aus.
Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen
Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine
windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der
Anlagelobby „werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher“ aufgesessen.
Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher
Anlagen weiterhin vielen Menschen das
Geld aus der Tasche ziehen können.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser
Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu
einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus
zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist
hierfür Anlaufstelle und Forum.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung
der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den
Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu
Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste
Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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