Mittwoch, Juni 14, 2017

CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD.: VORSICHT BEIM CMIG GUARANTEED ACCESS 80 %

Anleger der früheren Clerical Medical Investment Group Ltd. und heutigen Scottish Widows Ltd. mussten schon in den letzten Jahren leidvoll erfahren, dass ihre Investition in den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % sehr weit hinter den geschürten Erwartungen zurückbleibt und vielfach zu erheblichen Verlusten führt.

Jetzt hat auch Clerical Medical reagiert. Nach einem aktuellen Informationsschreiben würden die finanziellen Zielsetzungen der Kunden möglicherweise nicht mehr erreicht. Daher sollen Alternativen angeboten werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte beschäftigen sich seit mehr als 10 Jahren intensiv mit den Produkten der Clerical Medical. Sie haben auch den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % eingehend geprüft und etliche Geschädigte erfolgreich betreut. Danach erscheint die aktuelle Mitteilung der Clerical Medical als grobe Beschönigung der Verhältnisse und auch die Begründung der Versicherung ist erstaunlich.

Zunächst steht aus Sicht der Rechtsanwälte fest, dass dieses Produkt die Zielsetzung der Kunden, wie sie durch die Darstellungen der Clerical Medical begründet wurden, in keinem Fall erreichen wird. Die Wertentwicklung des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % verläuft trotz des starken Aufschwungs der Märkte in den letzten Jahren nur noch seitwärts. Nach Abzug der Kosten liegen viele Anleger daher weit hinter ihren Einzahlungen zurück. Daran dürfte sich auch nichts mehr ändern – geschweige denn, dass die in Aussicht gestellten Gewinne erzielt werden. Der Schaden ist daher sicher.

Dabei wurde der sogenannte CMIG Guaranteed Access 80 % vielfach als Baustein der Altersvorsorge bzw. zur Absicherung einer Rente eingesetzt. In diesen Fällen trifft die tatsächliche Entwicklung die Versicherungsnehmer umso härter.

Nach der aktuellen Information ist eine Besserung nicht zu erwarten, da vollständig in Geldmarktanlagen investiert wurde und ein Wechsel in Aktien aufgrund der Marktlage nicht möglich ist. Diese Begründung der Clerical Medical setzt die irreführende Informationspolitik der Gesellschaft fort. Denn es ist nicht die Marktlage, die den Wechsel unmöglich macht. Wäre ein solcher Wechsel rechtzeitig erfolgt, wäre die Wertentwicklung vielmehr sehr positiv gewesen. Tatsächlich ist es das Konzept des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 %, das einen solchen Wechsel im Hinblick auf die eingegangenen Garantien nicht erlaubt. Die eingetretene Entwicklung war daher schon sehr lange absehbar.

Darüber und auch über weiter Punkte wurden die Anleger im Vorfeld allerdings nicht zutreffend aufgeklärt. Clerical Medical begründet die jetzige Information mit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kunden. Hätte die Gesellschaft diese Pflicht schon bei der anfänglichen Aufklärung über ihr Produkt ernst genommen, wäre es gar nicht zu den Investitionen in den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % gekommen.

Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund dringend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor sie irgendwelche Änderungen an ihren Verträgen vornehmen. Eine kurzfristige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist auch deshalb erforderlich, weil häufig eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen unmittelbar droht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung. Es gibt nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte auch bezüglich des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % mehrere Möglichkeiten, die Situation der Anleger spürbar zu verbessern.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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