Anleger der früheren Clerical Medical Investment Group Ltd.
und heutigen Scottish Widows Ltd. mussten schon in den letzten Jahren leidvoll
erfahren, dass ihre Investition in den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 %
sehr weit hinter den geschürten Erwartungen zurückbleibt und vielfach zu
erheblichen Verlusten führt.
Jetzt hat auch Clerical Medical reagiert. Nach einem
aktuellen Informationsschreiben würden die finanziellen Zielsetzungen der
Kunden möglicherweise nicht mehr erreicht. Daher sollen Alternativen angeboten
werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte
beschäftigen sich seit mehr als 10 Jahren intensiv mit den Produkten der
Clerical Medical. Sie haben auch den sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 %
eingehend geprüft und etliche Geschädigte erfolgreich betreut. Danach erscheint
die aktuelle Mitteilung der Clerical Medical als grobe Beschönigung der
Verhältnisse und auch die Begründung der Versicherung ist erstaunlich.
Zunächst steht aus Sicht der Rechtsanwälte fest, dass dieses
Produkt die Zielsetzung der Kunden, wie sie durch die Darstellungen der
Clerical Medical begründet wurden, in keinem Fall erreichen wird. Die
Wertentwicklung des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % verläuft trotz des
starken Aufschwungs der Märkte in den letzten Jahren nur noch seitwärts. Nach
Abzug der Kosten liegen viele Anleger daher weit hinter ihren Einzahlungen
zurück. Daran dürfte sich auch nichts mehr ändern – geschweige denn, dass die
in Aussicht gestellten Gewinne erzielt werden. Der Schaden ist daher sicher.
Dabei wurde der sogenannte CMIG Guaranteed Access 80 %
vielfach als Baustein der Altersvorsorge bzw. zur Absicherung einer Rente
eingesetzt. In diesen Fällen trifft die tatsächliche Entwicklung die
Versicherungsnehmer umso härter.
Nach der aktuellen Information ist eine Besserung nicht zu
erwarten, da vollständig in Geldmarktanlagen investiert wurde und ein Wechsel
in Aktien aufgrund der Marktlage nicht möglich ist. Diese Begründung der
Clerical Medical setzt die irreführende Informationspolitik der Gesellschaft
fort. Denn es ist nicht die Marktlage, die den Wechsel unmöglich macht. Wäre
ein solcher Wechsel rechtzeitig erfolgt, wäre die Wertentwicklung vielmehr sehr
positiv gewesen. Tatsächlich ist es das Konzept des sogenannten CMIG Guaranteed
Access 80 %, das einen solchen Wechsel im Hinblick auf die eingegangenen
Garantien nicht erlaubt. Die eingetretene Entwicklung war daher schon sehr
lange absehbar.
Darüber und auch über weiter Punkte wurden die Anleger im
Vorfeld allerdings nicht zutreffend aufgeklärt. Clerical Medical begründet die
jetzige Information mit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Kunden. Hätte die
Gesellschaft diese Pflicht schon bei der anfänglichen Aufklärung über ihr
Produkt ernst genommen, wäre es gar nicht zu den Investitionen in den
sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % gekommen.
Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund dringend
ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor sie irgendwelche Änderungen
an ihren Verträgen vornehmen. Eine kurzfristige Prüfung durch einen erfahrenen
Rechtsanwalt ist auch deshalb erforderlich, weil häufig eine Verjährung von
Schadensersatzansprüchen unmittelbar droht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen
dafür gerne zur Verfügung. Es gibt nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte auch
bezüglich des sogenannten CMIG Guaranteed Access 80 % mehrere Möglichkeiten,
die Situation der Anleger spürbar zu verbessern.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL
MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS LTD anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLERICAL MEDICAL UND SCOTTISH WIDOWS
LTD kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
witt
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen