Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig
beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht
alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die
BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der Ihnen
eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie Sie vielleicht glauben. Es lohnt
sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf den
Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören auch
Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von
Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und Finanzierungsverträgen.
Diese Überprüfung
führen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für unsere
Fördermitglieder kostenlos durch.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Hierzu müssen Sie nur, nachdem Sie Ihre Fördermitgliedschaft
bei dem BSZ e.V. beantragt haben, Ihre
Vertragsunterlagen, also beispielsweise Kaufverträge einer Schrottimmobilie,
Beitrittserklärungen, Prospekte sowie vergleichbare Unterlagen, bei der Ihnen
von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei einreichen. Sie sollten auch
eine kurze Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise Kaufvorgang
per Post, Fax oder E-Mail an die Anwälte schicken.
Hier sehen sich
spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine
unverbindliche Ersteinschätzung.
Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist
und es soll ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden,
können Sie selbst dem Anwalt das Mandat erteilen. Wollen Sie nicht das
Kostenrisiko tragen, dann kann eine Finanzierungsanfrage bei der mit dem BSZ
e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser
Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu
einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus
zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist
hierfür Anlaufstelle und Forum. denn von einem effektiven Informationsaustausch
profitieren alle. Die betroffenen Anleger können wirkungsvoll gegen illegale
Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches
Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle
Beteiligten hilfreich.
Wenn Sie durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits
viel Geld verloren haben, über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die
liquiden Mittel zu knapp sind um Ihren Rechtsanspruch durch einen
spezialisierten Rechtsanwalt durchsetzen zu lassen, können wir Ihnen gerne die
Hilfe einer finanzstarken Prozessfinanzierungsgesellschaft anbieten. Zu deren
Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und
Kapitalmarktrecht. Diese übernimmt das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt.
Sie können Ihre
berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko
einzugehen - die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im
Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Ihnen helfen auch viele gute Ratschläge nichts, wenn das
Geld schon weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld
zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft
Klagen ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser
Branche relativ schnell ändern. Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
und der Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die
Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko
durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und
befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.
Nicht zu unterschätzen
ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer
BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung
hergestellt wird.
Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner
von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.
Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung
Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken
„Gegnern“.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind
hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die
von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit
renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben
nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des
Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine
erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die
sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen
im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können zeitnah
prüfen zu lassen.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben
in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde,
besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von
Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte
entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den
Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Melden Sie sich als Fördermitglied zu der von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Sie erhalten dann umgehend alle
für Sie notwendigen Informationen. Dann senden Sie der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die Ihren Fall betreffenden schriftlichen Unterlagen
oder Kopien davon zu. Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung
zeichnete, sollte der Kanzlei die entsprechenden Daten angeben. In vielen
Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern
vorab mit der Versicherung abklären.
Die Informationen, welche die Anlegerschutzanwälte den
Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer
Sichtung mündlich oder schriftlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn
anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und
kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.
Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem
ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch
zu nehmen.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen
möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können
Sie Ihre Fördermitgliedschaft für eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
beantragen. Sie verpflichten sich damit lediglich zu einer einmaligen Zahlung
eines von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbeitrags (mindestens aber 75.-
Euro). Es werden keine Folgebeiträge erhoben und Sie unterliegen keinen
Kündigungsfristen.
Mit Ihrem Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
schaffen Sie sich nicht nur selbst Klarheit über Ihre Anlage sondern Sie
betreiben aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon
jetzt.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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