Donnerstag, Juni 15, 2017

BWF-STIFTUNG: Viele Anleger machen erfolgreich Ansprüche gegen Vermittler geltend.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen erneut darauf hin, dass in vielen Fällen hervorragende gerichtliche und oftmals bereits außergerichtliche Chancen für geschädigte Anleger bestehen, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen, und von diesen im Wege des Schadensersatzes ihr Geld zurück zu erhalten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben seit dem Jahr 2015 ca. 120 geschädigte BWF-Anleger gegen diverse Vermittler vertreten und seitdem viele Klagen geführt:

Die Fälle, die von einer  für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BWF tätigen Kanzlei eingeklagt wurden und bereits gerichtlich entschieden wurden, wurden bisher alle von  dieser Kanzlei für die jeweiligen Anleger gewonnen.

So z. B. Urteile der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.

Aktuell hatte in der mündlichen Verhandlung eines Falles vor dem LG Cottbus von vor wenigen Tagen dieses bekannt gegeben, auch im dortigen Fall den dortigen Vermittler zum vollständigen Schadensersatz zu verurteilen.

Diverse der obigen Urteile sind auch bereits rechtskräftig, z. B. Urteil des LG Frankfurt/Oder, LG Marburg, und in vielen Fällen hatten die Anleger bereits ihr Geld erhalten, im in Marburg entschiedenen Fall war die dortige Vermittlerin z. B. gar nicht mehr in Berufung gegangen, sondern hatte den Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 37.500,- € nach Urteil vollständig ausbezahlt.

Dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hierzu: „Wir freuen uns über diese großartigen Erfolge für die Anleger und darüber, dass inzwischen viele Gerichte unsere Auffassung bestätigt haben, dass der Kapitalanlage bei der BWF-Stiftung erhebliche Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Auch freuen wir uns, dass in vielen Fällen gerichtlich bestätigt wurde, dass die jeweiligen Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage oftmals nicht nachgekommen sind, denn wer z. B. in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine hohe Steigerung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei, handelt unserer Ansicht nach unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“

Aber es kommt noch besser: Neben den angesprochenen ausgezeichneten und bisher ausschließlich klagestattgebenden Urteilen konnten die Anwälte inzwischen auch zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in vielen Fällen zwischen 50 und 80 Prozent liegt.

Der Anwalt hierzu: „Dabei zeigt sich als Tendenz inzwischen, dass diverse Berater aufgrund der großen Anzahl von klagestattgebenden Urteilen unserer Kanzlei gegen die Vermittler inzwischen auch verstärkt dazu übergehen, Anlegern bereits außergerichtlich Vergleichsvorschläge zu machen, in denen wenigstens ein Teil des Schadens – also ohne lästiges und kostenintensives Klageverfahren – reguliert wird“.

In einem Fall aus dem Brandenburger Raum hat der dortige Vermittler z. B. die volle Schadensersatzsumme inkl. Kosten in Höhe von ca. 25.000,- € an den dortigen Anleger ausbezahlt.

Die Erfolge dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sind somit ausgezeichnet, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass diverse Klagen gegen andere Verantwortliche inzwischen auch gerichtlich abgewiesen wurden, wie bekannt wurde.

Doch Vorsicht, Anleger seien darauf hingewiesen, dass teilweise Eile geboten ist, weil bei der Zwangsvollstreckung immer das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

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