Donnerstag, Oktober 20, 2016

Lloyd Financial Services – Anklage erhoben - Was Anleger hier beachten sollten!

Der Fall „Lloyd Financial Services“ ist ein weiteres trauriges Kapitel aus dem Bereich des „grau-schwarzen Kapitalmarkts“.



Folgender Hintergrund:

Anleger und Mandanten haben uns bereits vor Monaten darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie von ihnen unbekannten Personen angerufen worden seien, um über die Firma Lloyd Financial Services, Manchester, Großbritannien, Aktien von bekannten Unternehmen wie etwa der US-amerikanischen Firma Tesla Motors Inc. zu kaufen.

Bei diesem als sog. „cold calling“ bekannten Vorgehen sollen die Anleger mehrfach telefonisch intensiv dazu gedrängt worden sein, die Aktien über die Firma Lloyd Financial zu erwerben.

Die Betroffenen haben daraufhin schriftliche Kaufverträge mit dieser englischen Firma unterzeichnet und auch die entsprechenden Kaufpreise bezahlt.

Die versprochenen Aktien sind allerdings bis zum heutigen Tag vertragswidrig nicht in die  jeweiligen Depots der Kunden geliefert worden.

Auf mehrfache Kundennachfrage per mail meldet sich bei Lloyd Financial Services niemand mehr.

Auch unter der vormaligen Telefonnummer in Manchester meldet sich mittlerweile niemand mehr.

Unklar ist, ob Lloyd Financial die fraglichen Aktien überhaupt für die Kunden erworben hat.

Auch die Aufforderung an die Firma, das Geld zurückzuüberweisen, bleibt ungehört.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Allen Anzeichens nach sind die Betroffenen leider mutmaßlich Opfer eines Betrugsmodells geworden. Die Strafverfolgungsbehörden wie auch unsere Kanzlei versuchen, Licht in die Sache zu bringen. Erfreulich ist nun, dass jetzt die Namen der mutmaßlich Verantwortlichen in der Sache festgestellt werden konnten. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft zudem auch Anklage erhoben. Dieser erste strafrechtliche Erfolg gibt natürlich auch Rückenwind, damit wir zivilrechtliche Ansprüche gegen die etwaig Verantwortlichen stellen können.

Wir wissen aus Erfahrung, dass etliche Anleger Geld an Lloyd Financial Services überwiesen haben und ihren Einsatz mittlerweile abgeschrieben haben dürften. Viele handeln aus Unsicherheit nicht oder häufig auch aus Scham nicht, da sie sich selbst Vorwürfe machen, dass sie überhaupt auf diesen vermeintlich doch so offensichtlichen Betrug hereingefallen sind. Das ist gut nachvollziehbar. Allerdings bleibt so der investierte Einsatz in jedem Fall verloren. Mit fachkundiger Hilfe eröffnet man sich aber die Chance, das Geld oder auch einen Teil davon zurückzuerhalten.

Wer bereits Geld an Lloyd Financial Services überwiesen hat und sich unsicher wegen der  weiteren Vorgehensweise ist, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

 Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, Oktober 13, 2016

DS-RENDITEFONDS NR. 117 DS PATRIOT CONTAINERSCHIFF: NACHSCHIESSEN ODER QUERSCHIESSEN?

Die Fondsgesellschaft fordert von ihren Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Viele betroffene Anleger fragen sich, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen sollen oder ob sie eine Vergrößerung ihrer bereits eingetretenen Verluste noch verhindern können. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte sind die Forderungen des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 unberechtigt.



Rendite-Fonds will Ausschüttungen zurück

Wegen des "nicht vorhersehbaren" Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Dr. Peters Fonds den Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten aber trotzdem abschreiben.

Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht der DS-Rendite-Fonds Nr. 117 nun Ansprüche auf Rückzahlung der gesamten, zu Anfang der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch erhöhen.

Vertragliche Regelung ist unklar

Gegen die von der Fondsgesellschaft erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Die Fondsgesellschaft kann Ausschüttungen, die an die Anleger geflossen sind, nur dann zurückfordern, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist. Dabei unterliegen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen einer strengen Inhaltskontrolle. Die Klauseln müssen für den durchschnittlichen Anleger verständlich sein und sie dürfen nicht überraschend und intransparent sein. Des Weiteren müssen Sie die Rechtslage zutreffend wiedergeben. Daran mangelt es im vorliegenden Fall:

Im Gesellschaftsvertrag kommt nicht klar genug zum Ausdruck, dass Auszahlungen als Darlehen gewährt werden sollen.

Nach dem Gesellschaftsvertrag soll es sich um Darlehen handeln, "soweit" das Kapital der Gesellschafter unter die Haftungsgrenze von 20 % sinkt. Das ist nach der Konzeption des Fonds schon von Anfang an der Fall. Deshalb führt die die Formulierung "soweit" in die Irre.

Nachdem die Auszahlungen nach dem Verständnis eines normalen Anlegers - ähnlich wie Zinsen - die ihm zustehenden Renditen sind, ist es für ihn überraschend, wenn er Jahre später diese Renditen als vermeintliche Darlehensforderungen zurückzahlen soll. Eine Vertragsklausel, die einen derart überraschenden Inhalt hat, ist unwirksam.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Alexander Schaal erklärt dazu: "Nach meiner Überzeugung sind die von der Fondsgesellschaft geltend gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um ein "Darlehen" der Gesellschaft, noch besteht eine wirksam vereinbarte Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter." Anleger sollten deshalb keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei verfolgt die Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot schon seit mehreren Jahren. Dabei hat die Sozietät für Bank- und Kapitalmarktrecht Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei Erwerb des riskanten Schiffsfonds erfolgreich vertreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-RENDITEFONDS NR. 117 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-RENDITEFONDS NR. 117 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Oktober 10, 2016

WIDERRUFSJOKER STICHT AUCH BEI SCHROTTIMMOBILIEN

Gutgläubige Käufer einer Schrottimmobilie leiden oft jahrelang unter den Folgen.


Nicht nur, dass die Immobilie praktisch nichts abwirft. Es muss auch noch ein Darlehen für den Kauf abgestottert werden.


„Der Widerruf eines Immobiliendarlehens kann den erlittenen Schaden zumindest reduzieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt die Masche der Betrüger und die Folgen für die Opfer von Schrottimmobilien aus dem Effeff. Seine Kanzlei hat schon in rund 4500 Fällen die Opfer vertreten. Hoffnungslos ist die Lage aber nur in den seltensten Fällen. Schwierig kann es allerdings sein, überhaupt noch einen liquiden Anspruchsgegner zu finden, da Verkäufer, Vermittler oder Bauträger inzwischen insolvent oder über alle Berge sind. Ein möglicher Anspruchsgegner kann aber die Bank sein.

Denn wenn die Bank den Immobilienerwerb vollfinanziert hat, kann sie auch in der Haftung stehen. Das ist zumindest dann möglich, wenn sie die Immobilie zuvor besichtigt und trotz des überteuerten Kaufpreises keine Warnung ausgesprochen hat. Lag zwischen der Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf ein sog. verbundenes Geschäft vor, kann durch einen erfolgreichen Darlehenswiderruf das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden und die Bank muss die Immobilie übernehmen. „Das ist natürlich der Idealfall. Aber der Widerrufsjoker kann auch in anderen Fällen helfen“, sagt Cäsar-Preller.

Zwar hätte der Widerruf von Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, spätestens bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden müssen. Bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf aber immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das kann auch bei Anschlussfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, interessant sein“, so Cäsar-Preller. Durch einen erfolgreichen Widerruf entsteht dann zumindest die Möglichkeit, zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umzuschulden.

Anspruchsgegner kann auch der Anlagevermittler sein, wenn er mehr als 15 Prozent Innenprovision für die Vermittlung der Immobilien kassiert hat, wie der BGH aktuell entschieden hat. Es gibt also verschiedene Wege, um sich von einer Schrottimmobilie zu lösen oder den Schaden wenigstens zu minimieren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Oktober 07, 2016

Erste Oderfelder: Endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht unmittelbar bevor.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte: Wir helfen Anlegern!


Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG soll im November 2016 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet werden.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Anleger aufgefordert, ihre Forderungen gegen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB unterstütz Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung. Ferner vertreten wir Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.



Die Rechtsanwälte raten dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger und haben bereits mehrere Klagen bei Gericht eingereicht.  Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Oktober 04, 2016

Es gibt Anlageberater die ihre Kunden als Profit-Center missbrauchen um die eigenen Einnahmen zu maximieren.

Viele Anleger verlassen sich ausschließlich auf die Anlageempfehlung ihres Anlageberaters. Die Ratschläge, die sie erhalten, sind so vielfältig wie das Hintergrundwissen des Beraters zum empfohlenen Produkt und sein Wissen sowie seine Erfahrung als Finanzberater. Die Bandbreite der Beratungsgüte reicht von sehr gut bis sehr schlecht.  Einiges ist sogar kriminell.


Anleger sollten stets daran denken, dass eine Anlageentscheidung immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Niemand kann voraussehen wie sich eine Anlage entwickeln wird, auch der Finanzberater nicht! Auch bei guter Beratung kann eine Anlageentscheidung sich später als Fehler herausstellen.  Es ist aber eine andere Sache wenn der Anlageverlust  auf Grund schlechter Beratung passiert ist. Es könnte sein, dass der Anlageberater seine eigenen Interessen vor die Interessen seines Kunden gestellt hat. Oft ist die schlechte Beratung auch im mangelnden Wissen des Beraters begründet. Schlechter Rat hat immer die Konsequenz für den Kunden, dass er sein Geld minimieren oder ganz verlieren wird.



Viele Anlageberater bemühen sich, das Richtige für ihre Kunden zu tun. Aber es gibt auch Berater die ihren Kunden als Profit-Center missbrauchen um die eigenen Einnahmen zu maximieren. Berater deren ganzes Handeln darauf gerichtet ist Provisionen zu generieren greifen ihren Kunden damit direkt in den Geldbeutel. Skrupelloser Berater haben keine Hemmschwelle auch kompliziert strukturierte Anlageprodukt an unerfahrene Investoren zu empfehlen, wenn es hohe Provisionen zu verdienen gibt.

Manche Berater gehen den Weg des geringsten Widerstandes um schnell zu einem Vertragsabschluß zu kommen. Sie Verkaufen ihren Kunden was diese wollen und nicht, was sie brauchen. So haben viele Bankberater ihre Schiffsfonds an die Frau und den Mann gebracht auch wenn das in vielen Fällen das falsche Anlageprodukt war.

Manche Anlageprodukte sind so kompliziert, dass selbst kompetente  Finanzberater diese nicht vollständig  verstehen. Trotzdem werden auch solche Produkte verkauft.

Schlechte Finanzberatung kostet pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Finanzberatung allein in Deutschland gibt eine Studie für das Verbraucherschutzministerium mit 20 bis 30 Milliarden Euro an. Das Fazit ist vernichtend: "Fehlleistungen sind eher die Regel als die Ausnahme."

Von den geschädigten Anlegern klagt nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel. Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: „Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen“. Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
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Mittwoch, September 28, 2016

KTG Energie AG ebenfalls insolvent

Nach der KTG Agrar SE ist nun auch die KTG Energie AG insolvent. Wie das Unternehmen am 27. September mitteilte, hat es beim Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Überraschend kommt der Insolvenzantrag fürBSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Sebastian Rosenbusch-Bansi nicht: „Nachdem ein Investor die Anteile der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen und zwei auf Insolvenzrecht und Restrukturierung spezialisierte Rechtsanwälte in den Vorstand berufen hat, brauchte man nur noch zwei und zwei zusammenzuzählen.“ Für die Anleger der KTG Energie kann die Insolvenz aber teuer werden. 50 Millionen Euro hatten sie in die Mittelstandsanleihe des Unternehmens investiert. Ihr Geld könnte verloren sein. Nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags sank der Kurs der Anleihe zwischenzeitlich unter einen Euro.


Ähnlichkeiten zur Insolvenz der KTG Agrar SE sind nicht von der Hand zu weisen. Hier konnte die Zinszahlung auf eine Anleihe nicht geleistet werden und es folgte der Insolvenzantrag. Die Zinsen für die Mittelstandsanleihe der KTG Energie wären am 28. September fällig gewesen. Wie die KTG Energie betont, werde im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens verfolgt. Allerdings dürfte die wirtschaftliche Schieflage der KTG Energie, nicht zuletzt durch die Insolvenz des Mutterkonzerns, erheblich sein. „Ohne Einschnitte wird eine Sanierung kaum möglich sein. Das bedeutet auch für die Anleger, dass sie wahrscheinlich ihren Teil zur Restrukturierung beitragen sollen und mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Ausbleibende Zinszahlungen dürften da noch das kleinste Übel sein“, befürchtet Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, haben die Anleger die Möglichkeit, ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen. In Betracht kann dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen. Diese können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger nicht über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden oder Prospektfehler vorliegen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Samstag, September 24, 2016

BGH: Verkäufer von Schrottimmobilien darf nicht den Ahnungslosen spielen

Immobilien gelten bei vielen Bürgern als eine sichere und rentable Investitionsmöglichkeit. Immer wieder fallen sie aber auch sog. Schrottimmobilie rein und stellen erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fest, dass sie die Immobilie völlig überteuert erworben haben.


Sie müssen aber nicht zwangsläufig auf der Schrottimmobilie sitzen bleiben. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber: „Zunächst kann geprüft werden, ob Sittenwidrigkeit vorliegt. Hier gehen die Gerichte inzwischen davon aus, dass Sittenwidrigkeit vorliegt, wenn der Kaufpreis 90 Prozent des Verkehrswertes übersteigt. Aber auch wenn diese Grenze nicht erreicht wird, gibt es Möglichkeiten, aus dem Kaufvertrag wieder herauszukommen.“


In diesem Zusammenhang macht auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs Hoffnung. Der BGH stellte mit Versäumnisurteil vom 22. April 2016 fest, dass ein Verkäufer, der einen Vermittler mit einer Beratungsvollmacht zum Verkauf der Immobilie ausstattet, den Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten kann (Az.: V ZR 256/14). „Im Klartext bedeutet das, dass der Verkäufer nicht den Ahnungslosen spielen kann, wenn der Vermittler das Blaue vom Himmel versprochen hat“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Macht der eingesetzte Vermittler also falsche Angaben zu den für die Kaufentscheidung wesentlichen Umständen, muss auch der Verkäufer dafür geradestehen. Er kann sich nicht damit aus der Affäre ziehen, dass er von dem Inhalt des Beratungsgesprächs nichts gewusst habe.

In einer weiteren Entscheidung hat der BGH festgestellt, dass die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Immobilie bestehe. Wurde eine Innenprovision in solcher Höhe verschwiegen, kann der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz haben. „Es gibt noch weitere rechtliche Optionen, die die Opfer von Schrottimmobilien ggf. nutzen können. In Betracht kommt dabei u.a. auch der Widerruf des Immobiliendarlehens“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, September 23, 2016

ARGENTINISCHE STAATSANLEIHEN – NEUES RÜCKKAUFANGEBOT FÜR DEUTSCHE ANLEIHENINHABER

Argentinien hat ganz aktuell seit 20.9.2016 ein Rückzahlungsangebot für die weitaus größte Anleihegläubiger-Gruppe in Deutschland unterbreitet, nämlich für solche Anleiheinhaber, die in Deutschland ein Zahlungsurteil gegen Argentinien erstritten haben bzw. ein Gerichtsverfahren gegen Argentinien eingeleitet haben. Anleihegläubiger sollten dies u.E. nun nutzen.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte denken, dass eine Annahme des Angebots sinnvoll ist, denn damit wird ein wirtschaftlich vertretbarer Schlussstrich unter eine andernfalls rechtlich nicht enden wollende Streitigkeit gezogen.


Die technischen Details des Rückzahlungsangebots sind weiter unten skizziert. Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei übernimmt für eine ganze Reihe von Anleiheinhabern die Annahme des Angebots und die technische Abwicklung. Denn das Angebot von Argentinien ist auf Englisch und für Normalsterbliche kaum verständlich.

Gerne helfen die Anwälte auch Ihnen weiter! Der Umtausch ist kompliziert – die Beauftragung von Fachleuten scheint sinnvoll.

Für die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Vorschlags sollten Sie kapitalmarkterfahrene Rechtsanwälte beauftragen. Hierfür steht BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Dr. Liebscher verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich von Anleihen und Staatsanleihen, auch im internationalen Kontext.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bietet an, für den einzelnen Anleihegläubiger die Annahme und die Abwicklung des argentinischen Settlement-Vorschlags zu übernehmen. Hierfür wird die Kanzlei pauschal 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer des erzielten Betrags in Rechnung stellen, mindestens aber 500 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Zur Beauftragung der Kanzlei ist die Erteilung einer Vollmacht und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, sowie bei einem Wert von über 2,5 Million € die Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung notwendig. Die dafür notwendigen Unterlagen können unter Angabe des Namens und der Adresse des Anleiheninhabers und Beifügung des rechtskräftigen Urteils und der Anleihen (bzw. eines Depotauszugs) in Kopie per E-Mail angefordert werden.

Zur Durchführung des Settlement Vorschlags ist notwendig, dass diese Unterlagen bei der Anwaltskanzlei vorliegen, sowie die erlassenen Urteile und die Anleihen in Kopie (keine Originale zusenden). Die Übersendung der Originale von Anleihen und Urteilen an die Rechtsanwälte soll nicht erfolgen. Die Originale werden voraussichtlich in den kommenden Wochen durch den Anleihegläubiger direkt per Boten an die noch zu bestimmende Abwicklungsstelle zu senden sein. Auch hierzu hilft Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher sodann weiter.

Das argentinische Rückzahlungsangebot ist insgesamt in drei Ober-Gruppen unterteilt, abhängig davon, ob die Anleihen in Global-Verwahrung gehalten werden und abhängig davon, ob ein Anleiheinhaber ein stattgebendes Zahlungsurteil gegen Argentinien erstritten hat. Für jede dieser Gruppen bietet Argentinien gleichermaßen an, zur Abgeltung von Anleihenominale, aufgelaufenen Zinsen und Kosten (einschließlich Gerichts– und Anwaltskosten) 150 % der Anleihenominale zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn in einem etwaigen Gerichtsurteil (oder Schiedsspruch o.ä.) ein niedrigerer Betrag festgelegt ist. Dann bietet Argentinien an, nur diesen niedrigeren Betrag zu zahlen, zuzüglich der titulierten, weitergelaufenen und unverjährten Zinsen.

1. Anleihen in Global-Verwahrung mit deutschem Gerichtsurteil (neu)

Am 20.9.2016 hat Argentinien ein Angebot veröffentlicht (sog. Individual Settlement, central custody), welches bis 15. November 2016 läuft. Bis zu diesem Zeitpunkt können (1) Inhaber von in Deutschland ausgegebenen Argentinien Anleihen, welche diese Anleihen in (2) Global-Verwahrung halten und ein stattgebendes (3a) Zahlungsurteil eines deutschen Gerichts gegen Argentinien erstritten haben oder (3b) ein verjährungshemmend wirkendes Gerichtsverfahren gegen Argentinien eingeleitet haben, dieses Angebot annehmen.

Das Angebot gilt für die Anleihen mit den ISIN

DE0001300200;
DE0001308609;
DE0001340909;
DE0003527966;
DE0003538914;
DE0001904308;

Nach Einschätzung der Kanzlei ist dies der weit überwiegende Anteil der in Deutschland von Individualgläubigern gehaltenen Anleihen, Volumen ca. 600-700 Mio. €.

2. Anleihen in Sammelverwahrung ohne Gerichtsurteil

Ein weiteres Angebot (sog. Fast Track Settlement) gilt für Anleihen in Sammelverwahrung ohne Gerichtsurteil, und ist bis zum 30.9.2016 anzunehmen. Es betrifft die Anleihen mit den ISIN

DE0001319507;
DE0001325017;
DE0001340917;
DE0001348100;
DE0001354751;
DE0001767101;
DE0001954907;
DE0001974608;
DE0002466208;
DE0002483203;
DE0002488509;
DE0002923851;
DE0002929452;
DE0002966900;
DE0002998952;
DE0003045357;
DE0004103007;
DE0004103015;
DE0004500558;
DE0004509005;
DE0005450258;

Hier gilt das Rückzahlungsangebot auch ohne dass ein Gerichtsurteil erstritten wurde. Die Kanzlei schätzt das von diesen unverjährten Anleihen in Sammelverwahrung ohne Gerichtsurteil 10-20 Mio. EUR auf dem Markt sind, diese werden nach unserer Einschätzung vor allem von (semi-)professionellen Anleihegläubigern gehalten.

3. Anleihen in effektiv ausgelieferten Urkunden

Für Anleihen, die in effektiv ausgelieferten Urkunden vorliegen, ist eine dritte Angebotsgruppe gebildet, sog. Individual Settlement, definitive form. Hier zögert sich die Abwicklung heraus, da die effektiv ausgelieferten Urkunden an einem noch nicht bestimmten Ort physisch präsentiert werden müssen, damit Argentinien diese Urkunden gegen eine Quittung zur Prüfung hereinnehmen kann. Derzeit ist noch nicht klar, wie dies technisch vonstattengehen soll, so dass dafür derzeit noch kein Angebot vorliegt. Dieser Vorgang wird voraussichtlich kompliziert. Es ist aber zu erwarten, dass das Angebot der Höhe nach dem übrigen Angebot von Argentinien gleich sein wird.

Für diese dritte Gruppe steht schon jetzt fest: Je nach Anleihen-ISIN wird unterschieden, ob der Anleiheinhaber über eine sog. Vorlegungsbescheinigung verfügt oder ein verjährungshemmendes Gerichtsverfahren eingeleitet hat oder ein Zahlungsurteil gegen Argentinien erwirkt hat.

Für die Anleihen mit der ISIN

DE0001354751;
DE0001319507;
DE0002488509;
DE0004500558

beabsichtigt Argentinien, ein Angebot vorzulegen, wenn ein Anleihegläubiger über eine Vorlegungsbescheinigung verfügt oder ein verjährungshemmendes Gerichtsverfahren eingeleitet hat.

Für Anleihen mit der ISIN

DE0001300200;
DE0001308609;
DE0001340909;
DE0001904308

beabsichtigt Argentinien, ein Angebot vorzulegen, wenn ein Anleihegläubiger ein Zahlungsurteil gegen Argentinien erstritten hat oder ein verjährungshemmendes Gerichtsverfahren eingeleitet hat. Wie gesagt steht derzeit noch nicht fest, wie der technische Ablauf für diese Anleihen sein wird.

Für alle übrigen Fallgestaltungen beabsichtigt Argentinien (derzeit) nicht, ein Rückzahlungsangebot vorzulegen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Argentinien Anleihen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Argentinien Anleihen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.