BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte: Wir helfen Anlegern!
Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das
Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG soll im
November 2016 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet werden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Anleger
aufgefordert, ihre Forderungen gegen die Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anzumelden. Dieser Aufforderung
sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB unterstütz Anleger
gerne bei der Forderungsanmeldung. Ferner vertreten wir Anleger im laufenden
Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch
um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden
Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.
Die Rechtsanwälte raten dringend jedem Anleger, der sein
Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen
und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus
Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine
Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere
Anleger und haben bereits mehrere Klagen bei Gericht eingereicht. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und
Wahrung Ihrer Rechte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllb
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden. Hier können Sie sich in die
Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Qualifizierte Rechtsanwälte finden
Sie hier!
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen