Freitag, Oktober 07, 2016

Erste Oderfelder: Endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht unmittelbar bevor.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte: Wir helfen Anlegern!


Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG soll im November 2016 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet werden.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Anleger aufgefordert, ihre Forderungen gegen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB unterstütz Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung. Ferner vertreten wir Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.



Die Rechtsanwälte raten dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger und haben bereits mehrere Klagen bei Gericht eingereicht.  Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu            

cllb

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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