Donnerstag, Oktober 20, 2016

Lloyd Financial Services – Anklage erhoben - Was Anleger hier beachten sollten!

Der Fall „Lloyd Financial Services“ ist ein weiteres trauriges Kapitel aus dem Bereich des „grau-schwarzen Kapitalmarkts“.



Folgender Hintergrund:

Anleger und Mandanten haben uns bereits vor Monaten darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie von ihnen unbekannten Personen angerufen worden seien, um über die Firma Lloyd Financial Services, Manchester, Großbritannien, Aktien von bekannten Unternehmen wie etwa der US-amerikanischen Firma Tesla Motors Inc. zu kaufen.

Bei diesem als sog. „cold calling“ bekannten Vorgehen sollen die Anleger mehrfach telefonisch intensiv dazu gedrängt worden sein, die Aktien über die Firma Lloyd Financial zu erwerben.

Die Betroffenen haben daraufhin schriftliche Kaufverträge mit dieser englischen Firma unterzeichnet und auch die entsprechenden Kaufpreise bezahlt.

Die versprochenen Aktien sind allerdings bis zum heutigen Tag vertragswidrig nicht in die  jeweiligen Depots der Kunden geliefert worden.

Auf mehrfache Kundennachfrage per mail meldet sich bei Lloyd Financial Services niemand mehr.

Auch unter der vormaligen Telefonnummer in Manchester meldet sich mittlerweile niemand mehr.

Unklar ist, ob Lloyd Financial die fraglichen Aktien überhaupt für die Kunden erworben hat.

Auch die Aufforderung an die Firma, das Geld zurückzuüberweisen, bleibt ungehört.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Allen Anzeichens nach sind die Betroffenen leider mutmaßlich Opfer eines Betrugsmodells geworden. Die Strafverfolgungsbehörden wie auch unsere Kanzlei versuchen, Licht in die Sache zu bringen. Erfreulich ist nun, dass jetzt die Namen der mutmaßlich Verantwortlichen in der Sache festgestellt werden konnten. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft zudem auch Anklage erhoben. Dieser erste strafrechtliche Erfolg gibt natürlich auch Rückenwind, damit wir zivilrechtliche Ansprüche gegen die etwaig Verantwortlichen stellen können.

Wir wissen aus Erfahrung, dass etliche Anleger Geld an Lloyd Financial Services überwiesen haben und ihren Einsatz mittlerweile abgeschrieben haben dürften. Viele handeln aus Unsicherheit nicht oder häufig auch aus Scham nicht, da sie sich selbst Vorwürfe machen, dass sie überhaupt auf diesen vermeintlich doch so offensichtlichen Betrug hereingefallen sind. Das ist gut nachvollziehbar. Allerdings bleibt so der investierte Einsatz in jedem Fall verloren. Mit fachkundiger Hilfe eröffnet man sich aber die Chance, das Geld oder auch einen Teil davon zurückzuerhalten.

Wer bereits Geld an Lloyd Financial Services überwiesen hat und sich unsicher wegen der  weiteren Vorgehensweise ist, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lloyd Financial Service kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

 Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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