Gutgläubige Käufer einer Schrottimmobilie leiden oft jahrelang unter den Folgen.
Nicht nur, dass die Immobilie praktisch nichts abwirft. Es
muss auch noch ein Darlehen für den Kauf abgestottert werden.
„Der Widerruf eines Immobiliendarlehens kann den erlittenen
Schaden zumindest reduzieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt die
Masche der Betrüger und die Folgen für die Opfer von Schrottimmobilien aus dem
Effeff. Seine Kanzlei hat schon in rund 4500 Fällen die Opfer vertreten.
Hoffnungslos ist die Lage aber nur in den seltensten Fällen. Schwierig kann es
allerdings sein, überhaupt noch einen liquiden Anspruchsgegner zu finden, da
Verkäufer, Vermittler oder Bauträger inzwischen insolvent oder über alle Berge
sind. Ein möglicher Anspruchsgegner kann aber die Bank sein.
Denn wenn die Bank den Immobilienerwerb vollfinanziert hat,
kann sie auch in der Haftung stehen. Das ist zumindest dann möglich, wenn sie
die Immobilie zuvor besichtigt und trotz des überteuerten Kaufpreises keine
Warnung ausgesprochen hat. Lag zwischen der Darlehensvergabe und dem
Immobilienkauf ein sog. verbundenes Geschäft vor, kann durch einen
erfolgreichen Darlehenswiderruf das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden und
die Bank muss die Immobilie übernehmen. „Das ist natürlich der Idealfall. Aber
der Widerrufsjoker kann auch in anderen Fällen helfen“, sagt Cäsar-Preller.
Zwar hätte der Widerruf von Immobiliendarlehen, die zwischen
November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, spätestens bis zum 21.
Juni 2016 erklärt werden müssen. Bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der
Widerruf aber immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das kann auch bei Anschlussfinanzierungen,
die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, interessant sein“, so
Cäsar-Preller. Durch einen erfolgreichen Widerruf entsteht dann zumindest die
Möglichkeit, zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umzuschulden.
Anspruchsgegner kann auch der Anlagevermittler sein, wenn er
mehr als 15 Prozent Innenprovision für die Vermittlung der Immobilien kassiert
hat, wie der BGH aktuell entschieden hat. Es gibt also verschiedene Wege, um
sich von einer Schrottimmobilie zu lösen oder den Schaden wenigstens zu
minimieren.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien +
Immobilienrückabwicklung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den
Beitrag vom 10.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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