Viele Anleger verlassen sich ausschließlich auf die Anlageempfehlung ihres Anlageberaters. Die Ratschläge, die sie erhalten, sind so vielfältig wie das Hintergrundwissen des Beraters zum empfohlenen Produkt und sein Wissen sowie seine Erfahrung als Finanzberater. Die Bandbreite der Beratungsgüte reicht von sehr gut bis sehr schlecht. Einiges ist sogar kriminell.
Anleger sollten stets daran denken, dass eine
Anlageentscheidung immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Niemand kann
voraussehen wie sich eine Anlage entwickeln wird, auch der Finanzberater nicht!
Auch bei guter Beratung kann eine Anlageentscheidung sich später als Fehler
herausstellen. Es ist aber eine andere
Sache wenn der Anlageverlust auf Grund
schlechter Beratung passiert ist. Es könnte sein, dass der Anlageberater seine
eigenen Interessen vor die Interessen seines Kunden gestellt hat. Oft ist die
schlechte Beratung auch im mangelnden Wissen des Beraters begründet. Schlechter
Rat hat immer die Konsequenz für den Kunden, dass er sein Geld minimieren oder
ganz verlieren wird.
Viele Anlageberater bemühen sich, das Richtige für ihre
Kunden zu tun. Aber es gibt auch Berater die ihren Kunden als Profit-Center
missbrauchen um die eigenen Einnahmen zu maximieren. Berater deren ganzes
Handeln darauf gerichtet ist Provisionen zu generieren greifen ihren Kunden
damit direkt in den Geldbeutel. Skrupelloser Berater haben keine Hemmschwelle
auch kompliziert strukturierte Anlageprodukt an unerfahrene Investoren zu
empfehlen, wenn es hohe Provisionen zu verdienen gibt.
Manche Berater gehen den Weg des geringsten Widerstandes um
schnell zu einem Vertragsabschluß zu kommen. Sie Verkaufen ihren Kunden was diese
wollen und nicht, was sie brauchen. So haben viele Bankberater ihre
Schiffsfonds an die Frau und den Mann gebracht auch wenn das in vielen Fällen
das falsche Anlageprodukt war.
Manche Anlageprodukte sind so kompliziert, dass selbst kompetente Finanzberater diese nicht vollständig verstehen. Trotzdem werden auch solche
Produkte verkauft.
Schlechte Finanzberatung kostet pro Jahr bis zu 30
Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Finanzberatung
allein in Deutschland gibt eine Studie für das Verbraucherschutzministerium mit
20 bis 30 Milliarden Euro an. Das Fazit ist vernichtend: "Fehlleistungen
sind eher die Regel als die Ausnahme."
Von den geschädigten Anlegern klagt nur eine kleine
Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder
Banken. Warum ist das so?
Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger
der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: „Kein GUTES
Geld dem schlechten Geld hinterher werfen“. Da werden Anlegerschutzvereine und
Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger
ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den
erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen
erreichen da mitunter jakobinische
Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte
thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein
mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu
gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem
sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen
wollen.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein
Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft
betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10. 2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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