Immobilien gelten bei vielen Bürgern als eine sichere und rentable Investitionsmöglichkeit. Immer wieder fallen sie aber auch sog. Schrottimmobilie rein und stellen erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fest, dass sie die Immobilie völlig überteuert erworben haben.
Sie müssen aber nicht zwangsläufig auf der
Schrottimmobilie sitzen bleiben. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber:
„Zunächst kann geprüft werden, ob Sittenwidrigkeit vorliegt. Hier gehen die
Gerichte inzwischen davon aus, dass Sittenwidrigkeit vorliegt, wenn der
Kaufpreis 90 Prozent des Verkehrswertes übersteigt. Aber auch wenn diese Grenze
nicht erreicht wird, gibt es Möglichkeiten, aus dem Kaufvertrag wieder
herauszukommen.“
In diesem Zusammenhang macht auch ein Urteil
des Bundesgerichtshofs Hoffnung. Der BGH stellte mit Versäumnisurteil vom 22.
April 2016 fest, dass ein Verkäufer, der einen Vermittler mit einer Beratungsvollmacht
zum Verkauf der Immobilie ausstattet, den Inhalt des Beratungsgesprächs
grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten kann (Az.: V ZR 256/14). „Im
Klartext bedeutet das, dass der Verkäufer nicht den Ahnungslosen spielen kann,
wenn der Vermittler das Blaue vom Himmel versprochen hat“, erklärt
Rechtsanwältin Gaber. Macht der eingesetzte Vermittler also falsche Angaben zu
den für die Kaufentscheidung wesentlichen Umständen, muss auch der Verkäufer
dafür geradestehen. Er kann sich nicht damit aus der Affäre ziehen, dass er von
dem Inhalt des Beratungsgesprächs nichts gewusst habe.
In einer weiteren Entscheidung hat der BGH
festgestellt, dass die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur
Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent auch bei der
Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Immobilie bestehe. Wurde eine
Innenprovision in solcher Höhe verschwiegen, kann der Käufer Ansprüche auf
Schadensersatz haben. „Es gibt noch weitere rechtliche Optionen, die die Opfer
von Schrottimmobilien ggf. nutzen können. In Betracht kommt dabei u.a. auch der
Widerruf des Immobiliendarlehens“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr
möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Debi Select kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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