Samstag, September 24, 2016

BGH: Verkäufer von Schrottimmobilien darf nicht den Ahnungslosen spielen

Immobilien gelten bei vielen Bürgern als eine sichere und rentable Investitionsmöglichkeit. Immer wieder fallen sie aber auch sog. Schrottimmobilie rein und stellen erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fest, dass sie die Immobilie völlig überteuert erworben haben.


Sie müssen aber nicht zwangsläufig auf der Schrottimmobilie sitzen bleiben. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber: „Zunächst kann geprüft werden, ob Sittenwidrigkeit vorliegt. Hier gehen die Gerichte inzwischen davon aus, dass Sittenwidrigkeit vorliegt, wenn der Kaufpreis 90 Prozent des Verkehrswertes übersteigt. Aber auch wenn diese Grenze nicht erreicht wird, gibt es Möglichkeiten, aus dem Kaufvertrag wieder herauszukommen.“


In diesem Zusammenhang macht auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs Hoffnung. Der BGH stellte mit Versäumnisurteil vom 22. April 2016 fest, dass ein Verkäufer, der einen Vermittler mit einer Beratungsvollmacht zum Verkauf der Immobilie ausstattet, den Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten kann (Az.: V ZR 256/14). „Im Klartext bedeutet das, dass der Verkäufer nicht den Ahnungslosen spielen kann, wenn der Vermittler das Blaue vom Himmel versprochen hat“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Macht der eingesetzte Vermittler also falsche Angaben zu den für die Kaufentscheidung wesentlichen Umständen, muss auch der Verkäufer dafür geradestehen. Er kann sich nicht damit aus der Affäre ziehen, dass er von dem Inhalt des Beratungsgesprächs nichts gewusst habe.

In einer weiteren Entscheidung hat der BGH festgestellt, dass die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Immobilie bestehe. Wurde eine Innenprovision in solcher Höhe verschwiegen, kann der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz haben. „Es gibt noch weitere rechtliche Optionen, die die Opfer von Schrottimmobilien ggf. nutzen können. In Betracht kommt dabei u.a. auch der Widerruf des Immobiliendarlehens“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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