Donnerstag, Oktober 13, 2016

DS-RENDITEFONDS NR. 117 DS PATRIOT CONTAINERSCHIFF: NACHSCHIESSEN ODER QUERSCHIESSEN?

Die Fondsgesellschaft fordert von ihren Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Viele betroffene Anleger fragen sich, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen sollen oder ob sie eine Vergrößerung ihrer bereits eingetretenen Verluste noch verhindern können. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte sind die Forderungen des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 unberechtigt.



Rendite-Fonds will Ausschüttungen zurück

Wegen des "nicht vorhersehbaren" Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Dr. Peters Fonds den Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten aber trotzdem abschreiben.

Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht der DS-Rendite-Fonds Nr. 117 nun Ansprüche auf Rückzahlung der gesamten, zu Anfang der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch erhöhen.

Vertragliche Regelung ist unklar

Gegen die von der Fondsgesellschaft erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Die Fondsgesellschaft kann Ausschüttungen, die an die Anleger geflossen sind, nur dann zurückfordern, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist. Dabei unterliegen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen einer strengen Inhaltskontrolle. Die Klauseln müssen für den durchschnittlichen Anleger verständlich sein und sie dürfen nicht überraschend und intransparent sein. Des Weiteren müssen Sie die Rechtslage zutreffend wiedergeben. Daran mangelt es im vorliegenden Fall:

Im Gesellschaftsvertrag kommt nicht klar genug zum Ausdruck, dass Auszahlungen als Darlehen gewährt werden sollen.

Nach dem Gesellschaftsvertrag soll es sich um Darlehen handeln, "soweit" das Kapital der Gesellschafter unter die Haftungsgrenze von 20 % sinkt. Das ist nach der Konzeption des Fonds schon von Anfang an der Fall. Deshalb führt die die Formulierung "soweit" in die Irre.

Nachdem die Auszahlungen nach dem Verständnis eines normalen Anlegers - ähnlich wie Zinsen - die ihm zustehenden Renditen sind, ist es für ihn überraschend, wenn er Jahre später diese Renditen als vermeintliche Darlehensforderungen zurückzahlen soll. Eine Vertragsklausel, die einen derart überraschenden Inhalt hat, ist unwirksam.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Alexander Schaal erklärt dazu: "Nach meiner Überzeugung sind die von der Fondsgesellschaft geltend gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um ein "Darlehen" der Gesellschaft, noch besteht eine wirksam vereinbarte Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter." Anleger sollten deshalb keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei verfolgt die Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot schon seit mehreren Jahren. Dabei hat die Sozietät für Bank- und Kapitalmarktrecht Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei Erwerb des riskanten Schiffsfonds erfolgreich vertreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-RENDITEFONDS NR. 117 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-RENDITEFONDS NR. 117 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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