Mittwoch, Juli 13, 2016

INSOLVENZ DER KTG AGRAR SE.: Betroffene schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft an.

BSZ e.V. Interessengemeinschaft verzeichnet großen Zulauf betroffener Anleger wegen der Insolvenz der KTG Agrar SE. Um eine individuelle und intensive Betreuung der Anleger zu gewährleisten wird die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE mittlerweile  von insgesamt fünf  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut.


Es war schon fast eine Pleite mit Ansage: Am 5. Juli 2016, einen Tag bevor die Zinsen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro für die Mittelstandsanleihe Biowertpapier II spätestens fällig gewesen wären, stellte die KTG Agrar SE Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt.

"Nach dem Insolvenzantrag geht es um mehr als eine ausbleibende Zinszahlung. Nun müssen die Anleger um ihre gesamte Investition bangen. Das gilt auch für die Anleger der Mittelstandsanleihe Biowertpapier III und die Aktionäre", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler. Alleine durch die beiden Anleihen stehen insgesamt 342 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer.

 Wie das Agrarunternehmen in Hamburg mitteilte, soll die Insolvenz in Eigenverwaltung mit dem Ziel einer zukunftsträchtigen Restrukturierung durchgeführt werden. Dabei sollen auch die Gläubiger eng eingebunden werden. "Mit anderen Worten heißt das auch, dass das alte Management weiter im Amt bleibt. Also die Personen, die für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verantwortlich sind und die zuletzt nicht gerade mit einer transparenten Informationspolitik geglänzt haben. Unterstützt werden sie in ihren Sanierungsbemühungen von einem vorläufigen Sachwalter. Ob eine nachhaltige Sanierung des angeschlagenen Agrarunternehmens gelingen kann, ist völlig ungewiss. Am Ende kann ebenso das reguläre Insolvenzverfahren stehen", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hitzler.

Üblicherweise sollen die Anleger in solchen Fällen aber ihren Teil zur Sanierung beitragen. So wären beispielsweise im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III fällig. Im Juni 2017 steht die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung an - 250 Millionen Euro wären dann fällig. "Aus heutiger Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass die KTG Agrar SE das leisten kann. Es werden voraussichtlich Forderungen wie Zinsstundung, Senkung des Zinskupons oder Verlängerung der Laufzeit auf die Anleger zukommen. Alles verbunden mit dem Risiko, dass die Sanierung am Ende doch nicht gelingt", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

Für die Anleger gibt es in der schwierigen Situation viele Fragen. Etwa ob die Anleihe außerordentlich gekündigt werden sollte oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten geltend gemacht werden können, um die finanziellen Verluste abzuwenden. Um die Interessen der Anleger zu bündeln und aus einer Position der Stärke agieren zu können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG AGRAR SE.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

WIDERRUF VON DARLEHEN: BGH STÄRKT VERBRAUCHERN ERNEUT DEN RÜCKEN

"Nach dieser BGH-Entscheidung können Banken und Sparkassen das Thema Widerruf von Darlehen noch lange nicht zu den Akten legen", ist sich BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz sicher. Denn mit Urteil vom 12. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" den Verbraucher nicht eindeutig genug über den Beginn der Widerrufsfrist belehre (Az.: XI ZR 564/15).


Die Folge: Die Widerrufsfrist wurde nie in Gang gesetzt und das Darlehen kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam widerrufen werden.

Der Fall: Die Verbraucher hatten 2008 ein Darlehen abgeschlossen und es mit Grundpfandrechten besichert. 2013 widerriefen sie den Darlehensvertrag. Wie auch schon das Oberlandesgericht Nürnberg erklärte der BGH, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf daher noch wirksam erfolgt sei. Der Verbraucher werde nicht eindeutig genug über die Widerrufsfrist informiert. Auch könne sich das Kreditinstitut nicht auf Vertrauensschutz berufen, da es erhebliche Änderungen an der gültigen Musterbelehrung vorgenommen habe. Das Widerrufsrecht sei weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden, so die Karlsruher Richter.

"In etlichen Widerrufsbelehrungen sind die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig genug. Nach diesem Urteil haben die Verbraucher gute Chancen, ihren Widerruf gegen die Bank auch durchzusetzen. Sollte die Bank den Widerruf dennoch ablehnen, können in der Regel außergerichtliche Lösungen gefunden oder der Widerruf auch gerichtlich durchgesetzt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BGH: MOTIV IST FÜR DEN WIDERRUF EINES DARLEHENS NICHT ENTSCHEIDEND

Der Widerrufsjoker sticht immer noch. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016 (Az.: XI ZR 501/15). Dabei stellte der BGH abermals klar, dass die Motivation für den Widerruf nicht ausschlaggebend für seine Wirksamkeit sein kann.


Der Fall nahm seinen Ursprung bereits im Jahr 2001. Der Kläger hatte nach eigenen Angaben in einer sog. Haustürsituation einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Das Darlehen diente zur Finanzierung einer Beteiligung an einem Fonds. Dem Darlehensvertrag war eine Widerrufsbelehrung beigefügt.

Obwohl der Kläger das Darlehen bereits 2007 vollständig zurückgeführt hatte, widerrief er den Kreditvertrag im Juni 2014. Seine Klage auf Zahlung und Freistellung Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Karlsruher Richter erklärten, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt gewesen sei. Denn sie bezog die Unterschrift des Verbrauchers zugleich auf den Belehrungstext selbst und auf eine unmittelbar an den Belehrungstext anschließende Empfangsbestätigung. Anders als das OLG Hamburg kam der BGH zu der Überzeugung, dass das Widerrufsrecht auch nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden sei. Denn die Frage, ob der Kläger den Widerruf nur erklärt habe, um sich von einer fehlgeschlagenen Fondsbeteiligung zu lösen, sei nicht wesentlich. Das Motiv für den Widerruf sei nicht entscheidend für die Wirksamkeit. Das OLG Hamburg muss den Fall nun neu aufrollen.

"Schon im März hatte der BGH entschieden, dass das Motiv für den Widerruf unerheblich sei. Dieser Rechtsprechung sind die Karlsruher Richter treu geblieben. Es zeigt sich, dass Verbraucher immer noch gute Möglichkeiten haben, den Darlehenswiderruf durchzusetzen, wenn sie nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Das gilt sowohl bei Immobiliendarlehen als auch bei Darlehen zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen oder anderen Kapitalanlagen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, Juli 12, 2016

KTG Agrar SE: Von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen

Insolvenz der KTG Agrar SE: Möglichkeiten der Anleger: Von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen.


Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE haben die Anleger die Möglichkeit, ihre Anleihe außerordentlich zu kündigen. „Durch die Kündigung sind derzeit zwar keine Zahlungen zu erwarten. Dennoch kann dieser Schritt sinnvoll sein. Denn im Rahmen der Sanierung des Unternehmens sind auch Einschnitte für die Anleger wahrscheinlich. Nach einer Kündigung bleibt die Forderung im Nennbetrag der Anleihe einschließlich der aufgelaufenen Zinsen bestehen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Von der Insolvenz der KTG Agrar SE sind die Anleger beider Anleihen gleichermaßen betroffen. Hatten zunächst nur die Anleger der Anleihe Biowertpapier II ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Zinsen nicht spätestens bis zum 6. Juli gezahlt wurden, dürften nun auch den Anleger der Anleihe Biowertpapier III das Kündigungsrecht zustehen. Laut Vertragsbedingungen kann die Inhaber-Teilschuldverschreibung u.a. dann gekündigt werden, wenn „…gegen die Anleiheemittentin ein Insolvenzverfahren gerichtlich eröffnet wird, das nicht innerhalb von 60 Tagen nach dessen Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, oder die Anleiheemittentin ein solches Verfahren beantragt oder ihre Zahlungen einstellt oder einen generellen Vergleich mit der Gesamtheit ihrer Gläubiger anbietet oder durchführt…“

Die KTG Agrar SE hatte am 5. Juli ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt und plant eine nachhaltige Restrukturierung der Unternehmensgruppe. „Ob die Sanierung tatsächlich gelingt, kann jetzt natürlich nicht beantwortet werden. Allerdings wird es kaum ohne Einschnitte für die Anleger möglich sein“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Bernhardt. Alleine die Anleihe Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro ist im Juni 2017 zur Rückzahlung fällig, die andere Anleihe mit einem Volumen von 92 Millionen Euro im Oktober 2019. Zinsen kommen noch obendrauf. „Nach derzeitigen Stand ist es kaum vorstellbar, dass diese Zahlungen so geleistet werden können. Daher werden die Anleger wohl ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen, z.B. in Form eines teilweisen Zinsverzichts oder einer Verlängerung der Laufzeiten. Auch dann ist es aber keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt und die endgültige Insolvenz vom Tisch ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, sind die investierten Gelder der Anleger bedroht. Die Forderungen müssen dann beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anleihe gekündigt wurde oder nicht.

So weit ist es aber noch nicht. Angesichts der schwierigen Situation und der drohenden Verluste können die Anleger aber ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

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Wenn Sie glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V. verbundenen Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf Wunsch die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als Fördermitglied keine Kosten! Die enge Kooperation mit Fachanwälten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Im positiven Fall werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Sie haben nicht das geringste finanzielle Risiko. Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Juli 11, 2016

German Pellets: Gläubigerversammlung Zusammenfassung

German Pellets: gemeinsame Vertreter für alle Anlagegläubiger gewählt, Insolvenzmasse ist sehr gering.


Vom 05.07.16 – 08.07.16 fanden die Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH nach dem Schuldverschreibungsgesetz statt. Als Ergebnis ist positiv festzuhalten, dass für alle drei Inhaberschuldverschreibungen und die Genussscheine jeweils ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde.

Somit werden nun alle Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten. Die Anmeldung der Forderungen der Anleihegläubiger erfolgt nun zentral über den gemeinsamen Vertreter. Weitere individuelle Kosten fallen für die Gläubiger nicht an.

Dies ist deshalb gut für die Anleihegläubiger, da bisher wohl erst ca. 10 - 15% aller Anleihegläubiger sich anwaltlich vertreten lassen oder anderweitig in dieser Sache aktiv geworden sind. Es war jedenfalls erstaunlich, dass auf den Gläubigerversammlungen nur etwa 15% aller Anleihegläubiger vertreten waren. Durch den gemeinsamen Vertreter werden nun jedenfalls im Insolvenzverfahren alle Anleihegläubiger vertreten.

Ob das Insolvenzverfahren den Gläubigern jedoch zu ihrem Geld verhelfen wird, muss derzeit bezweifelt werden. Nach den Ausführungen der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Schmudde sind fast alle Anlagevermögen der Konzernmutter wertlos oder mit Drittrechten belastet oder befanden sich nie im vollständigen Eigentum der German Pellets GmbH. So waren z.B. große Teile der Produktionsanlagen und des Fuhrparks nur geleast. Die Grundstücke sind mit Grundschulden belastet.

Auch die Forderungen der Konzernmutter von über 200 Mio. € sind wohl wertlos, da gut zwei Drittel dieser Forderungen aus unbesicherten Darlehen an Tochterunternehmen bestehen, die mittlerweile auch zu einem Großteil insolvent sind. Ein nicht unerheblicher Betrag wurde an die mittlerweile ebenfalls insolvente KAGO Wärmesysteme GmbH ausgegeben. Etwa ein Viertel der weiteren Darlehensforderungen wurden bestritten oder es stehen Mängeleinreden diesen entgegen.

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist derzeit mit einer Insolvenzquote von nicht einmal 1% zu rechnen. Dies bedeutet, dass ein Anleihegläubiger mit einem Anlagevolumen von 20.000 € weniger als 200 € davon zurück erhalten wird.

Vor diesem Hintergrund rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei dringend allen Anleihegläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold direkt prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen, Ansprüche direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach deren Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Freitag, Juli 08, 2016

BWF-STIFTUNG: ANLEGERIN BEKOMMT 100 % VON VERMITTLER ZURÜCK! GUTE CHANCEN AUF SCHADENSERSATZ!

In Sachen BWF-Stiftung hat eine der ersten Anlegerinnen die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Vorausgegangen war, dass, mit noch rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016, das von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner erstritten wurde, die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt wurde, der Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen zurückzuerstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung.

Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von der Kanzlei vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

In einem anderen Fall, der bereits gerichtlich eingeklagt wurde, hat der dortige Vermittler inzwischen eine Schadenskompensation in Höhe von ca. 75 % angeboten, was im konkreten Fall eine Entschädigung in Höhe von über 50.000,- € bedeuten würde.

Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „bestätigen diese Fälle, dass in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten – was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss – zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurück gegriffen werden können sollte.“

Am 09.06.2016 hat auch das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen. Das sog. „Adhäsionsverfahrens“, also die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren, wird aber wohl vom Gericht nicht zugelassen werden. Dr. Späth hierzu: „Schade, dass Anlegern diese kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit nicht vom Strafgericht eröffnet wird, aber Geschädigten bleibt auf jeden Fall noch die Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Zivilverfahren“.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BWF-Stiftung anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, Juli 07, 2016

KTG WOLLTE ALLEN ZEIGEN WIE LANDWIRTSCHAFT GEHT - DAS GING ABER GRÜNDLICH DANEBEN.

Autor: Holger Douglas Der größte deutsche Agrarkonzern ist pleite. Die KTG Agrar SE hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Tochtergesellschaften sind von dem Antrag nicht betroffen.


KTG konnte Anleihezinsen nicht termingerecht begleichen. Ziel des Verfahrens, das in Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen geführt werden soll, ist die Restrukturierung des Konzerns.

Entscheidend ist erst einmal, dass die Ernte ohne Einschränkungen läuft. Jetzt ist Hochbetrieb in der Landwirtschaft. Interessant wird dann sein, wie sich die Getreidepreise entwickeln: Wirft KTG sein gesamtes Erntegut auf den Markt, weil schnell Geld gebraucht wird? Damit sinken die Preise. Oder kann KTG es sich erlauben, die Ernte so lange zu lagern, bis die Märkte wieder aufnahmefähig sind? Das alte Spiel, das jeder Landwirt lösen muss, hier allerdings in sehr großem Maßstab.

Das Geschäftsmodell von KTG klang zunächst so, dass viele Anleger gelockt werden konnten: Ein großer Agrarkonzern, der vor allem viele Flächen in der ehemaligen DDR, später dann auch in Rumänien und Litauen, übernahm und professionell mit modernem Maschineneinsatz bewirtschaftete. Riesige, teure Mähdrescher, die sich zur Erntezeit quer durch den Nordosten Deutschlands arbeiten, um dann nach Litauen verschifft zu werden. Dort beginnt die Ernte aufgrund der Witterung etwas später. So werden die sündhaft teuren Maschinen gut ausgenutzt.

Zentrale Figur: Siegfried Hofreiter (nicht verwandt mit dem grünen Politiker). Der gelernte Landwirt baute ab 1996 das Unternehmen im landwirtschaftlichen Bereich auf, konzentrierte sich auf die früher nicht besonders effiziente Landwirtschaft im Osten, ging 2007 an die Börse. Im gleichen Jahr wurden auch die ersten Biogasanlagen in Betrieb genommen, die sich nur aufgrund der üppigen Subventionen rechnen.

KTG beteiligte sich kräftig am sogenannten »Landgrabbing«, kaufte billig riesige Ländereien auf. Das geschieht derzeit in großem Maßstab im Nordosten Deutschlands. Internationale Kapitalanleger kaufen in hohem Umfang Land auf, ähnlich wie das in vielen Teilen Afrikas und Südamerikas geschieht. Das Land wird in riesige Agrarwüsten verwandelt. Fachleute sehen Bodenerosionen und andere Gefahren. Eine Folge war jene plötzliche gewaltige Staubwolke vor ein paar Jahren, in die Autofahrer im April 2011 rauschten und eine Massenkarambolage mit acht Toten und 130 Verletzten verursachte.

Hofreiter wollte die gesamte Wertschöpfungskette vom Land bis hin zum Teller. Er übernahm den in Konkurs gegangenen Hersteller von Tiefkühlkost Frenzel in Sachsen, dann 2011 die Ölmühle in Anklam. Vor allem lockten die Subventionen im Bereich der sogenannten »erneuerbaren Energien«. Die rechnen sich am Markt allein nie. Die Tochter KTG Energie macht in Biogas und ist drittgrößter Produzent in Deutschland, gerät allerdings jetzt auch unter Druck. Creditreform senkte jetzt das Ranking.

Der KTG-Umsatz erhöhte sich dann auf zuletzt 326 Millionen Euro. Es haperte trotz der Subventionen an der Rentabilität. 18 Millionen fehlten schließlich in der Kasse, um die Zinsen auf eine Anleihe von Anlegern bezahlen zu können.

Die Agrarzeitung zitiert eine Gruppe von Investoren mit der Bemerkung, Hofreiter sei »nicht integer genug«, die KTG Agrar SE im Interesse der Aktionäre und Anleihegläubiger zu restrukturieren.

Vermutlich dürften viele Verpächter von Flächen auf ihren Ansprüchen sitzenbleiben. Vielfach wurden die Kauf- oder Pachtverträge mit KTG-Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG), die die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen betreibt, will ihre Ansprüche anmahnen und Flächen gegebenenfalls kündigen. Danach sollen sie wieder ausgeschrieben werden, allerdings in kleineren Größen.

Verpächter von Flächen sollten sich künftig gut überlegen, so der Rat von Experten des Bauernbundes Brandenburg, die die Interessen der kleineren Landwirte vertreten, an wen sie ihr Land verpachten. Sie warnen vor verschachtelten Agrargesellschaften mit ihrem hohen Risiko.

Sie weisen übrigens auch daraufhin, dass KTG Beispiel dafür sei, dass das Konzept vieler Agrarwissenschaftler und Politiker nicht aufgehe. Pure Größe allein verspreche keinen Erfolg. Doch dürfte das vielfach ein frommer Wunsch bleiben. Der weltweite Trend geht hin zu großen Agrarkonzernen. Da ist es bezeichnend, dass der einzige deutsche Konzern in diesem Spiel auch mit Subventionen nicht überleben konnte.

Kamen diese Beihilfen nicht rechtzeitig? Unwahrscheinlich. Experten kritisierten vielmehr, dass Hofreiter zu viel wollte. KTG ist offenbar zu schnell gewachsen und doppelt so groß geworden wie wirtschaftlich verträglich sei.

Das wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die Situation auf dem Agrarsektor:

SPD/CDU/Grüne faseln von weniger Düngen und beschließen auf Kosten der Landwirte munter eine »Ammoniakreduzierung um 29 Prozent«, bürgen damit Deutschland in freudig grünen Heilserwartungen die höchste Last auf, natürlich um sich als Klimaretter aufspielen zu können. Dagegen wissen die vielen kleineren und mittleren Landwirte kaum noch, wie sie überhaupt Erträge erwirtschaften sollen.

Die Landwirtschaft hierzulande kann praktisch nur mit Hilfe von Subventionen überleben. KTG wird jetzt Wettbewerbsverzerrung zu ungunsten der vielen kleinen Landwirte vorgeworfen, die ihre Kredite bis zum letzten Cent tilgen müssen. Besonders bitter dürfte ihnen das Verfahren auch deshalb aufstoßen, weil ihnen das rasche Aus droht, wenn sie ihre Flächenpachten nicht begleichen. Aber KTG dürfte »too big to fail« sein.

Und als sehr kritisch sind die Subventionen im Ökobereich zu sehen, wie das Beispiel KTG weiterhin zeigt. KTG muß entweder fast die Hälfte ihrer Ackerflächen dazu benutzt haben, Mais für gut subventioniertes Biogas - oder passender Faulgas - zu produzieren. KTG selbst sagt aber, daß 20 000 Hektar Ackerland für den sogenannten ökologischen, 26000 Hektar für den konventionellen Anbau bewirtschaftet würden. Oder aber KTG müsste dann, wie Fachleute vermuten, einen Großteil des Maises für die unersättlichen Biogasanlagen dazugekauft haben. Diese Preise wiederum sind aufgrund der Nachfrage stark gestiegen.

Da tröstet, dass für die Landwirtschaft gerade Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) ein Hilfspaket aufgelegt hat. Die CDU/CSU Fraktion hat es beschlossen. Zahlen sind noch nicht bekannt. Doch dürfte es sich um einen Betrag zwischen 100 und 200 Millionen Euro handeln. Das dürfte sich zwischen 500 und 100 Euro pro Landwirt bewegen, also etwa so viel, wie die meisten Milchbauen und Schweinefleischerzeuger derzeit an Verlusten in einer Woche machen. Und von einem planvollen Konzept ist dabei überhaupt keine Rede.

Immerhin ist der KTG Absturz Balsam auf die Seele vieler kleiner Bauern. Die haben sich immer über das recht großspurige Auftreten KTGs geärgert, die allen zeigen wollten, wie Landwirtschaft geht

Die Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation, hohe finanzielle Verluste drohen. „Sie sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen“.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


 Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Darlehensverträge: Vom Ende der Widerrufsfrist sind nur Immobiliendarlehen betroffen.

Etliche Darlehensverträge lassen sich auch nach dem Ende der Widerrufsfrist am 21. Juni 2016 noch widerrufen.  "Diese Frist betraf nur Darlehen zur Immobilienfinanzierung, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", stellte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi klar.

Heißt: Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nach wie vor widerrufen werden. Vorausgesetzt, die Bank hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Das ist auch bei Darlehensverträgen jüngeren Datums noch oft genug vorgekommen."

Aber auch Verbraucherdarlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind nach wie vor widerrufbar. Vom Ende der Widerrufsfrist sind nur Immobiliendarlehen betroffen. Wurde mit dem Darlehen beispielsweise ein neues Auto privat finanziert, der Beitritt zu einem geschlossenen Fonds realisiert oder eine Weltreise unternommen, können diese Darlehen immer noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Auch hier kann eine nennenswerte Ersparnis für die Verbraucher liegen - so lange die Zinsen auf dem aktuell niedrigen Niveau verharren.

Auch wenn die Darlehen schon wieder zurückgezahlt wurden, ist der Widerruf noch möglich. "Gegebenenfalls kann durch den Widerruf auch eine geleistete Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückverlangt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Besonders interessant kann der Widerruf bei verbundenen Geschäften sein, also wenn z.B. ein Darlehen zur Finanzierung einer Kapitalanlage aufgenommen wurde. Oft hielten diese Geldanlagen nicht, was sich die Verbraucher erhofft hatten oder endeten mit hohen Verlusten. "Durch den Widerruf kann dann möglicherweise das gesamte verbundene Geschäft rückabgewickelt werden. Neben dem Darlehen also auch die missglückte Beteiligung an einer Kapitalanlage", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Darlehenswiderruf ist häufig auch dann noch möglich, wenn der Kreditvertrag in einer sog. Haustürsituation oder per Fernabsatzvertrag, z.B. über das Internet, abgeschlossen wurde.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Darlehenswiderrufen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaf Darlehenswiderruf anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.