Montag, Juli 11, 2016

German Pellets: Gläubigerversammlung Zusammenfassung

German Pellets: gemeinsame Vertreter für alle Anlagegläubiger gewählt, Insolvenzmasse ist sehr gering.


Vom 05.07.16 – 08.07.16 fanden die Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH nach dem Schuldverschreibungsgesetz statt. Als Ergebnis ist positiv festzuhalten, dass für alle drei Inhaberschuldverschreibungen und die Genussscheine jeweils ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde.

Somit werden nun alle Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten. Die Anmeldung der Forderungen der Anleihegläubiger erfolgt nun zentral über den gemeinsamen Vertreter. Weitere individuelle Kosten fallen für die Gläubiger nicht an.

Dies ist deshalb gut für die Anleihegläubiger, da bisher wohl erst ca. 10 - 15% aller Anleihegläubiger sich anwaltlich vertreten lassen oder anderweitig in dieser Sache aktiv geworden sind. Es war jedenfalls erstaunlich, dass auf den Gläubigerversammlungen nur etwa 15% aller Anleihegläubiger vertreten waren. Durch den gemeinsamen Vertreter werden nun jedenfalls im Insolvenzverfahren alle Anleihegläubiger vertreten.

Ob das Insolvenzverfahren den Gläubigern jedoch zu ihrem Geld verhelfen wird, muss derzeit bezweifelt werden. Nach den Ausführungen der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Schmudde sind fast alle Anlagevermögen der Konzernmutter wertlos oder mit Drittrechten belastet oder befanden sich nie im vollständigen Eigentum der German Pellets GmbH. So waren z.B. große Teile der Produktionsanlagen und des Fuhrparks nur geleast. Die Grundstücke sind mit Grundschulden belastet.

Auch die Forderungen der Konzernmutter von über 200 Mio. € sind wohl wertlos, da gut zwei Drittel dieser Forderungen aus unbesicherten Darlehen an Tochterunternehmen bestehen, die mittlerweile auch zu einem Großteil insolvent sind. Ein nicht unerheblicher Betrag wurde an die mittlerweile ebenfalls insolvente KAGO Wärmesysteme GmbH ausgegeben. Etwa ein Viertel der weiteren Darlehensforderungen wurden bestritten oder es stehen Mängeleinreden diesen entgegen.

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist derzeit mit einer Insolvenzquote von nicht einmal 1% zu rechnen. Dies bedeutet, dass ein Anleihegläubiger mit einem Anlagevolumen von 20.000 € weniger als 200 € davon zurück erhalten wird.

Vor diesem Hintergrund rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei dringend allen Anleihegläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold direkt prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen, Ansprüche direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach deren Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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