German Pellets: gemeinsame Vertreter für alle Anlagegläubiger gewählt, Insolvenzmasse ist sehr gering.
Vom 05.07.16 – 08.07.16 fanden die Gläubigerversammlungen
der German Pellets GmbH nach dem Schuldverschreibungsgesetz statt. Als Ergebnis
ist positiv festzuhalten, dass für alle drei Inhaberschuldverschreibungen und
die Genussscheine jeweils ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde.
Somit werden nun alle Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren
gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten. Die Anmeldung der Forderungen der
Anleihegläubiger erfolgt nun zentral über den gemeinsamen Vertreter. Weitere
individuelle Kosten fallen für die Gläubiger nicht an.
Dies ist deshalb gut für die Anleihegläubiger, da bisher
wohl erst ca. 10 - 15% aller Anleihegläubiger sich anwaltlich vertreten lassen
oder anderweitig in dieser Sache aktiv geworden sind. Es war jedenfalls
erstaunlich, dass auf den Gläubigerversammlungen nur etwa 15% aller
Anleihegläubiger vertreten waren. Durch den gemeinsamen Vertreter werden nun
jedenfalls im Insolvenzverfahren alle Anleihegläubiger vertreten.
Ob das Insolvenzverfahren den Gläubigern jedoch zu ihrem
Geld verhelfen wird, muss derzeit bezweifelt werden. Nach den Ausführungen der
Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Schmudde sind fast alle Anlagevermögen
der Konzernmutter wertlos oder mit Drittrechten belastet oder befanden sich nie
im vollständigen Eigentum der German Pellets GmbH. So waren z.B. große Teile
der Produktionsanlagen und des Fuhrparks nur geleast. Die Grundstücke sind mit
Grundschulden belastet.
Auch die Forderungen der Konzernmutter von über 200 Mio. €
sind wohl wertlos, da gut zwei Drittel dieser Forderungen aus unbesicherten
Darlehen an Tochterunternehmen bestehen, die mittlerweile auch zu einem
Großteil insolvent sind. Ein nicht unerheblicher Betrag wurde an die
mittlerweile ebenfalls insolvente KAGO Wärmesysteme GmbH ausgegeben. Etwa ein
Viertel der weiteren Darlehensforderungen wurden bestritten oder es stehen
Mängeleinreden diesen entgegen.
Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist
derzeit mit einer Insolvenzquote von nicht einmal 1% zu rechnen. Dies bedeutet,
dass ein Anleihegläubiger mit einem Anlagevolumen von 20.000 € weniger als 200
€ davon zurück erhalten wird.
Vor diesem Hintergrund rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
dringend allen Anleihegläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten
lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den
Geschäftsführer Peter Leibold direkt prüfen zu lassen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen,
Ansprüche direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach deren Einschätzung
die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren
gegen Herrn Leibold laufen bereits.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere
Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt
gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbcoc
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=75f20884cc0f598c988428b044933409
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V. verbundenen
Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf Wunsch die
Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche. Führen die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als
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geringste finanzielle Risiko. Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst
bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice/ German Pellets“.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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