Freitag, Juli 08, 2016

BWF-STIFTUNG: ANLEGERIN BEKOMMT 100 % VON VERMITTLER ZURÜCK! GUTE CHANCEN AUF SCHADENSERSATZ!

In Sachen BWF-Stiftung hat eine der ersten Anlegerinnen die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Vorausgegangen war, dass, mit noch rechtskräftigem Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016, das von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner erstritten wurde, die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt wurde, der Klägerin die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen zurückzuerstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung.

Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von der Kanzlei vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

In einem anderen Fall, der bereits gerichtlich eingeklagt wurde, hat der dortige Vermittler inzwischen eine Schadenskompensation in Höhe von ca. 75 % angeboten, was im konkreten Fall eine Entschädigung in Höhe von über 50.000,- € bedeuten würde.

Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „bestätigen diese Fälle, dass in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten – was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss – zumal in diversen Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler zurück gegriffen werden können sollte.“

Am 09.06.2016 hat auch das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen. Das sog. „Adhäsionsverfahrens“, also die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren, wird aber wohl vom Gericht nicht zugelassen werden. Dr. Späth hierzu: „Schade, dass Anlegern diese kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit nicht vom Strafgericht eröffnet wird, aber Geschädigten bleibt auf jeden Fall noch die Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Zivilverfahren“.

Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BWF-Stiftung anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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