In Sachen BWF-Stiftung hat eine der ersten Anlegerinnen die
Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe
von 15.000,- €, zu 100 % ausbezahlt bekommen!
Vorausgegangen war, dass, mit noch rechtskräftigem Urteil
des LG Frankfurt/Oder vom 14.06.2016, das von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Dr. Späth & Partner erstritten
wurde, die dortige Vermittlerin der Anlage dazu verurteilt wurde, der Klägerin
die vollständige Anlagesumme in Höhe von 15.000,- € nebst Zinsen
zurückzuerstatten, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus
der Vereinbarung mit der BWF-Stiftung.
Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von der
Kanzlei vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem
LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen
Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung
vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.
In einem anderen Fall, der bereits gerichtlich eingeklagt
wurde, hat der dortige Vermittler inzwischen eine Schadenskompensation in Höhe
von ca. 75 % angeboten, was im konkreten Fall eine Entschädigung in Höhe von
über 50.000,- € bedeuten würde.
Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth &
Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits
Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der
jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Walter
Späth und Oliver Behrendt „bestätigen diese Fälle, dass in vielen Fällen gute
Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten –
was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss – zumal in diversen
Fällen auf die jeweilige Haftpflichtversicherung der beteiligten Vermittler
zurück gegriffen werden können sollte.“
Am 09.06.2016 hat auch das Strafverfahren gegen die
Verantwortlichen der BWF-Stiftung begonnen. Das sog. „Adhäsionsverfahrens“,
also die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren, wird aber
wohl vom Gericht nicht zugelassen werden. Dr. Späth hierzu: „Schade, dass
Anlegern diese kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit nicht vom
Strafgericht eröffnet wird, aber Geschädigten bleibt auf jeden Fall noch die
Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Zivilverfahren“.
Sollten auch Sie Verluste mit der Anlage bei der
BWF-Stiftung erlitten haben, können Sie sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft BWF-Stiftung anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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