Insolvenz der KTG Agrar SE: Möglichkeiten der Anleger: Von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen.
Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE haben die Anleger die
Möglichkeit, ihre Anleihe außerordentlich zu kündigen. „Durch die Kündigung
sind derzeit zwar keine Zahlungen zu erwarten. Dennoch kann dieser Schritt
sinnvoll sein. Denn im Rahmen der Sanierung des Unternehmens sind auch
Einschnitte für die Anleger wahrscheinlich. Nach einer Kündigung bleibt die
Forderung im Nennbetrag der Anleihe einschließlich der aufgelaufenen Zinsen
bestehen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Von der Insolvenz der KTG Agrar SE sind die Anleger beider
Anleihen gleichermaßen betroffen. Hatten zunächst nur die Anleger der Anleihe
Biowertpapier II ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Zinsen
nicht spätestens bis zum 6. Juli gezahlt wurden, dürften nun auch den Anleger
der Anleihe Biowertpapier III das Kündigungsrecht zustehen. Laut
Vertragsbedingungen kann die Inhaber-Teilschuldverschreibung u.a. dann
gekündigt werden, wenn „…gegen die Anleiheemittentin ein Insolvenzverfahren
gerichtlich eröffnet wird, das nicht innerhalb von 60 Tagen nach dessen
Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, oder die Anleiheemittentin ein
solches Verfahren beantragt oder ihre Zahlungen einstellt oder einen generellen
Vergleich mit der Gesamtheit ihrer Gläubiger anbietet oder durchführt…“
Die KTG Agrar SE hatte am 5. Juli ein Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung beantragt und plant eine nachhaltige Restrukturierung der
Unternehmensgruppe. „Ob die Sanierung tatsächlich gelingt, kann jetzt natürlich
nicht beantwortet werden. Allerdings wird es kaum ohne Einschnitte für die Anleger
möglich sein“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Bernhardt. Alleine die Anleihe Biowertpapier
II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro ist im Juni 2017 zur Rückzahlung
fällig, die andere Anleihe mit einem Volumen von 92 Millionen Euro im Oktober
2019. Zinsen kommen noch obendrauf. „Nach derzeitigen Stand ist es kaum
vorstellbar, dass diese Zahlungen so geleistet werden können. Daher werden die
Anleger wohl ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen, z.B. in Form eines
teilweisen Zinsverzichts oder einer Verlängerung der Laufzeiten. Auch dann ist
es aber keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt und die
endgültige Insolvenz vom Tisch ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Sollte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden,
sind die investierten Gelder der Anleger bedroht. Die Forderungen müssen dann
beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die
Anleihe gekündigt wurde oder nicht.
So weit ist es aber noch nicht. Angesichts der schwierigen
Situation und der drohenden Verluste können die Anleger aber ihre rechtlichen
Möglichkeiten von der Kündigung bis zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2016 wieder.
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