Dienstag, Juni 07, 2016

Geokraftwerke.de GmbH: Anleger beklagt ausstehende Zinszahlung

Den BSZ e.V. erreicht eine Anfrage eines Anlegers der Geokraftwerke.de GmbH.  Zitat: „Die Geokraftwerke.de GmbH hat zum zweiten Mal keine Zinsen ausgezahlt.  Zitat Ende.


Auf der Internetseite der Geokraftwerke.de GmbH ist zu lesen: „Bereits ab 500,00 Euro können Sie bei uns zeichnen und haben Anspruch auf eine attraktive Verzinsung von 6,5 % p. a. endfällig. Darüber hinaus bieten wir Ihnen dieses Produkt vollkommen Agiofrei an und Sie können vom Zinseszinseffekt profitieren. Entscheiden Sie sich HEUTE für eine Investition in Nachhaltigkeit und leisten damit selbst einen Beitrag für die Energiewende und eine bessere Zukunft! Geothermie ist unsere Passion!“

Sicher werden uns in den nächsten Tagen weitere Anleger über ihre positiven oder negativen Erfahrungen mit ihrer Anlage bei der Geokraftwerke.de GmbH berichten.

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz zum Beispiel würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.

Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gerichtet sind. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Geokraftwerke.de GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Geokraftwerke.de GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Freitag, Juni 03, 2016

Scholz Holding: Anleger prüfen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche!

Anleger der Scholz-Holding haben derzeit nichts zu lachen. Verlust von über 90 % droht. Anleger prüfen Ansprüche aus Prospekthaftung und unerlaubter Handlung!


In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien statt fand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurück erhalten.

Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „eine beispiellose Form der Kapitalvernichtung, bei der von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe nun über 165 Mio. € vernichtet wurden, die Anleger müssen somit Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.

„Dr. Späth hierzu: Unserer Ansicht nach wurden wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt. Die Prospektverantwortlichen müssen unserer Ansicht nach hierfür gerade stehen bzw. könnten somit eventuell in die Haftung genommen werden.“

Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte können deutsche Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte.

Fazit: Geschädigte Anleger der Scholz-Holding können sich der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz-Holding“ anschließen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.

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Donnerstag, Juni 02, 2016

Containermarkt: Magellan Maritime Services GmbH aus Hamburg stellt Insolvenzantrag

Der Containermarkt ist schwierig. Überproduktionen und die Globalisierungskrise haben zum drastischen Preisverfall auf vielen Strecken geführt.


Nunmehr hat die Magellan Maritime Services GmbH aus Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind ca. 10 000 Anleger die schätzungsweise 400 Millionen Euro investiert haben. Der aktuelle Grund sollen dem Vernehmen nach  ausbleibende Zahlungen asiatischer Reedereien, an die Container vermietet wurden sein.

Der Containermarkt gilt nach dem Boom seit einigen Jahren als äußerst schwierig. Es wurden zu viele Container gebaut und nachdem der Welthandel durch die große Vertrauenskrise 2008/ 2009 schrumpfte, sanken die Mietpreise für Container auf bestimmten Strecken, vor allem von Europa nach Asien, ins Bodenlose.

Genau wie bei den Schiffsfonds haben Anleger in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nicht erfüllt haben, müssen viele Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen schlechten Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH vornehmen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Wolfgang Discherl / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


LKW-KARTELL: BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Geschädigten in der Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“

Aktuellen Medienberichten zufolge kommen auf Die großen Europaischen Lastwagenhersteller Geldbußen und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu:


Spiegel Online
"Preisabsprachen: Lkw-Kartell droht Rekordstrafe: Daimler, DAF, Iveco, Scania: Europas WICHTIGSTEN Lkw-herstellern droht ein Bußgeld in Milliardenhöhe wegen Preisabsprachen. Die Meisten Konzerne HABEN BEREITS vorgesorgt. "" Vier der beschuldigten Lkw-Hersteller HABEN BEREITS Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Dollar Gebildet. DAF aus den Niederlanden hat rund 860 Millionen Euro zürückgelegt, der Stuttgarter Daimler-Konzern mindestens 600 Millionen, Iveco aus der Fiat-Gruppe ETWA 450 Millionen und Volvo aus Schweden rund 400 Millionen Euro. Scania hat bisher nicht vorgesorgt, halt Eine Strafe nach Eigenen Angaben Aber für Möglich. Als Tippgeber dürfte MAN aus dem VW-Konzern ungeschoren davonkommen. Das Münchener Unternehmen had Aufdeckung des Kartells im Jahr 2011 Durch Eine Selbstanzeige ermöglicht sterben. Compliance-Experten Waren Damals im züge der Aufarbeitung von Korruptionsvorwürfen auf das Kartell gestoßen. MAN profitiert insofern von der Kronzeugenregelung der EU-Kartellbehörden. "

Neue Zürcher Zeitung
"Die kartellrechtliche Strafzahlung Könnte laut Einschätzung der FT den bisherigen Bussenrekord von 1,4 Milliarden Euro um ein Vielfaches übersteigen 2012 im zusammenhang mit Preisabsprachen unter TV-herstellern entstand der. Dem Kartellfall zugrunde Liegt Eine Untersuchung von SECHS grossen Europaischen LKW-herstellern between 1997 und 2011. Strafzahlung Kann according EU-Recht bis zu Zehn Prozent des Die weltweiten Umsatzes der betroffenen Firmen ausmachen und noch of this Jahr zur Zahlung fällig Werden. Laut FT Ergibt Sich daraus Eine potenzielle Summe der Bussen aller betroffenen Unternehmen von 10,7 Milliarden Euro. MAN Könnte als entscheidender Informant in diesem Kartellfall ungeschoren Davon kommen, während das Schwesterunternehmen im VW-Konzern, der schwedische Hersteller Scania offenbar noch keine Rückstellungen Gebildet Hut. "

verkehrs Rundschau
Mehrere große Lastwagenbauer in Europa, darunter Auch MAN, Daimler, Iveco und Scania, Sollen BEREITS seit 14 jahren ein Kartell Betrieben HABEN, um sterben Entwicklung von sparsameren Motoren zu verzögern. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung Auf einen Ende 2014 erschienenen Artikel in der "Financial Times". Demnach Hätten Sich sterben Hersteller Sowohl bei Empfehlung: Ihren Zeitplänen Als Auch bei der erhöhung von Preisen bei der Einführung neuer Technologien abgesprochen, berichtet das Blatt. Dies gehe aus Dokumenten der Europaischen Kommission hervor. Absprachen unter Anderem bei Hätten der Einführung neuer Abgastechnologien nach Euro 3 bestanden. Laut "Financial Times" erfolgten Absprachen im Zeitraum between 1997 und 2011 BEREITS im November Krieg mehreren herstellern vorgeworfen Worden, im Segment der Mittleren und Schweren LKW über Zehn Jahre lang Preise und Marktanteile im Gesamten Europaischen Wirtschaftsraum abgesprochen Zu haben sterben. Namhafte Hersteller Wie Volvo und Daimler Hatten Sich im Vorfeld für hohe Strafen gewappnet und hunderte Millionen Euro zürückgelegt.

BSZ ®  eV
Den am Kartell beteiligten LKW-herstellern drohen Gesetz über die Kartellstrafe Hinaus hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten. Schatzungen zufolge dürften in Deutschland ca. 10.000 Transportunter erheblicher Schaden Durch Die vermutlichen Mehrkosten Entstanden sein, der nun als Schadensersatz eingefordert Werden Kann.

Der BSZ eV hat für Die vom LKW-Kartell Betroffenen sterben BSZ ® eV Interessengemeinschaft "LKW-Kartell" Gegründet. Die DAMIT befassten BSZ eV Vertrauensanwälte Werden für Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, SOG sterben. "Sammelklagen" Gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte Sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich Bewegen.

Wenn Es äh sterben Verfolgung möglicher finanzieller Claims aus unerlaubter Handlung geht, ist Qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender bedeutung. Die BSZ eV Fachanwälte GEBEN IHNEN Eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen sterben Forderung Erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ eV empfiehlt Geschädigten Sich immer Einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet that Eine vielzahl von Informationen zusammengetragen Werden Kann. Die BSZ eV Vertrauensanwälte Welche mit Einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten Infos finden Sich DAMIT optimal für Interessen der Betroffenen einsetzen sterben.  Es Bestehen gute Gründe Hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für Die kostenlose Erstberatung Durch with the BSZ eV verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ eV Seinen Fördermitgliedern BEREITS seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. You can gerne Fördermitglied des BSZ eV Werden und Sich kostenlos der BSZ eV Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in sterben BSZ eV Interessengemeinschaft LKW-Kartell Kann kostenlos und Unverbindlich Profilierung mittels Online-Kontaktformular, E-Mail, Fax oder per Briefpost Auch bei DM BSZ eV angefordert Werden.

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Telefon: 06071-9816810

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Der BSZ® eV ist zur Finanzierung Wadenfänger DM Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und aktivitäten auf Ihre Finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen Dafür Sowohl kleine als Auch Größere Geldbeträge. Eine Finanzielle Zuwendung eine Höhle BSZ® eV Einfache und unbürokratische Formular ist sterben, Sich gesellschaftlich zu engagieren, GIBT IHREM Verpflichtungs Eine Stimme und Trägt zur Finanzierung der BSZ eV Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung Infos finden Sie unter den "bitte zahlen" Button Verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® eV sorgt mit der VERÖFFENTLICHUNG und Gewinnung: aktueller Anlegerschutz Nachrichten, sterben in der Regel von Rechtsanwälten verfasst Werden, seit 1998 für Aktiven Anlegerschutz. Der BSZ eV sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen über das Internet jedermann kostenlos zur verfügung Stehen sterben. Rechtsberatung Wird vom BSZ eV nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ eV can Eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos Durch BSZ eV Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen in unsere speziellen Berichten sterben Erwähnt Werden und glauben, Dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne Eine entsprechende Gegendarstellung. DAMIT WIRD gezeigt, Dass hier aktiver Anlegerschutz Betrieben Wird.

This text Gibt den Beitrag vom 2016.06.02 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes Angebote sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, Juni 01, 2016

WIDERRUF VON DARLEHEN: OLG FRANKFURT ENTSCHEIDET VERBRAUCHERFREUNDLICH

Die Widerrufsfrist für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung endet am 20. Juni um Punkt 24 Uhr. Diese Frist können Verbraucher noch nutzen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Denn die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich, wie ein weiteres Urteil des OLG Frankfurt vom 25. April 2016 belegt (Az.: 23 U 98/15).


"Das OLG bestätigte erneut, dass sich Darlehensverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen lassen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. In dem konkreten Fall ging es um einen 2008 geschlossenen Darlehensvertrag, der 2014 widerrufen wurde. Das Landgericht Hanau hatte sich noch auf die Seite der Bank gestellt, das OLG Frankfurt entschied jedoch genau anders herum und erklärte, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei.

Die verwendete Widerrufsbelehrung wies gleich mehrere Mängel auf. So sei die Formulierung, die "Frist beginnt frühestens" nicht eindeutig und für den Verbraucher irreführend. Darüber hinaus sei die gültige Musterbelehrung in dem Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" inhaltlich überarbeitet worden. Das führe dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Daher sei der Widerruf des Darlehens auch sechs Jahre nach Abschluss immer noch möglich gewesen.

Denn ein Kreditinstitut könne sich nur auf Vertrauensschutz berufen, wenn es die Musterbelehrung vollständig übernehme. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Auch habe der Verbraucher sein Widerrufsrecht weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt noch sei es verwirkt gewesen. "Alleine die Tatsache, dass zwischen Vertragsschluss und Widerruf des Darlehens mehrere Jahre liegen, führe nicht dazu, dass das Widerrufsrecht verwirkt ist", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Darüber hinaus stellte das OLG noch einmal klar, dass es keine Rolle spiele, aus welchen Gründen der Widerruf erfolge. Es sei völlig legitim, den Widerruf aus rein wirtschaftlichen Gründen zu erklären, z. B. um von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, eine wie auch immer geartete "Gesinnungsprüfung" vorzunehmen, führte das OLG Frankfurt aus.

"Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte ein. Demnach ist der Widerruf in den meisten Fällen möglich, wenn das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das versetzt die Verbraucher in die Lage, ihr Darlehen nach wie vor zu widerrufen und aufgrund der niedrigeren Zinslast viel Geld einzusparen. Bei bereits abgelösten Darlehen kann auch häufig die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Da es für den Verbraucher nicht leicht zu erkennen ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Fördermitgliedern des BSZ e.V.  eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Dem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Die Zeit drängt allerdings. Der Widerruf muss spätestens am 20. Juni bei der Bank oder Sparkasse eingegangen sein.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Christoph Bernhardt

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Geschädigte Kapitalanleger tappen oft nahtlos von der Anlagefalle in die Wiederbeschaffungsfalle.

Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen.  


Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um verlorenes Geld  oder doch zumindest einen  Teil davon zurück zu holen.  Es kann allerdings in manchen Fällen ein langwieriger Prozess  werden.

Die schlechte Nachricht: Sie können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die Traufe.

Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten  Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.

Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!  Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wer Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

  • Fordern Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine von Ihnen ausgewählte BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. (Als Fördermitglied zahlen Sie einen einmaligen Beitrag den Sie selbst bestimmen können.)

  • Nachdem Sie dann unsere schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).

  • Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.

  • Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können.

  • Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich oder mündlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

Über den BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dienstag, Mai 31, 2016

Wie geschädigte Anleger mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen!

Was tun wenn sich die angeblich sichere Kapitalanlage als Reinfall erweist?


Mit Schrottimmobilien, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Kaum ein Anleger rechnet nämlich damit, dass es auch Anlageberater gibt die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer  Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Die Finanzbranche entwickelt gerade  für kleine Investoren ständig neue Produkte. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert".  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Viele Anleger verzichten auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder fallen auf dubiose Wiederbeschaffungsangebote zum Nulltarif herein.

Dabei hätten dass die Betroffenen Anleger eigentlich nicht nötig, sagt man bei dem BSZ e.V. Denn es sollte sich heute doch weitgehend herumgesprochen haben, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!

Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.  
Wobei die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlgeschlagener Investitionen in Fondsanlagen das "Tagesgeschäft" der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien ist.

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Fordern Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft“ an. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Nachdem Sie dann unserer schriftlichen Aufnahmebestätigung erhalten haben,  schicken Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).

Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt  gern vorab mit der Versicherung abklärt.

Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

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Solarworld AG: US-Gericht entscheidet über millionenschwere Klage

Die Klage des Siliziumherstellers Hemlock schwebt wie ein Damoklesschwert über der Solarworld AG. Immerhin verlangt das US-Unternehmen rund 770 Millionen Dollar wegen nicht eingehaltener Lieferverträge von Solarworld. Am 9. Juni wird in den USA das Urteil erwartet.


Von dem Urteilsspruch kann für die Solarworld AG und ihre Anleger viel abhängen. Eine Verurteilung wäre für die zuletzt positive Entwicklung des Unternehmens ein Rückschlag. Im Solarworld-Geschäftsbericht sei von negativen Auswirkungen bis hin zur Bestandsgefährdung die Rede, schreibt das Handelsblatt. „Für die Aktionäre ist das umso bitterer, da sie durch einen großzügigen Kapitalverzicht vor drei Jahren einen großen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens geleistet haben. Für sie steht jetzt viel auf dem Spiel“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Nur zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung findet die Hauptversammlung der Solarworld AG statt. „Es wird spannend sein zu erfahren, wie das Unternehmen im Fall einer Verurteilung reagieren möchte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bislang gab sich die Solarworld AG im Streit mit Hemlock immer optimistisch. Denn die langfristigen Lieferverträge seien ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht und darüber hinaus seien die Verträge nach US-Recht durch illegale Dumping-Aktivitäten aus China hinfällig. Dieser Optimismus erfuhr schon im vergangenen Herbst einen Dämpfer. Ein US-Gericht hatte entschieden, dass sich Solarworld in den Vereinigten Staaten nicht auf europäisches Kartellrecht berufen könne. Ob sich Solarworld auf die illegalen Dumping-Angebote berufen kann, erscheint ebenfalls fraglich. Ein Wettbewerber ist in einem vergleichbaren Fall mit dieser Argumentation vor Gericht abgeblitzt. Sollte Solarworld tatsächlich verurteilt werden, könnte es düster werden. Denn nennenswerte Rückstellungen hat das Unternehmen dafür offenbar nicht gebildet.

„Am Ende geht es hier auch um das Geld der Anleger. Diese sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor es möglicherweise zu spät ist“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Mai 30, 2016

Staat kassiert von den Steuerbürgern Wucherzinsen. Wehren ist besser als zahlen!

Überall befinden sich die Zinsen auf einem Tiefpunkt. Wer aber dem Fiskus Steuern schuldet, muss nach wie vor 6% Zinsen pro Jahr zahlen. Der Staat kann sich zu historisch niedrigem Zinssatz Geld ausleihen. Er gibt den Zinsvorteil an die Steuerbürger aber nicht weiter.


Die Sparguthaben der Bürger werden weniger, die Altersvorsorge gerät in Schieflage, sagt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der Fiskus kassiert seine Bürger aber weiterhin gnadenlos ab. „Dieses Verhalten hat negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Gerechtigkeit  und die Demokratie in unserem Lande“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  

Wenn die Politik glaubt, mit einem chaotischen Steuerrecht  Wirtschafswachstum herbeiführen zu können  indem Sie ihre Steuerbürger mit  nicht gerechtfertigt hohen Zinsen abkassiert und auf der anderen Seite das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet, die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger  als Leistungserschleicher diskriminiert  und den Rentnern ihr Rentnerdasein finanziell vermiest, selbst aber das Steuergeld in aus dem Ruder laufende Großprojekte versenkt, dann mutiert  der Amtseid der Politiker, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden mit solcher Politik zum Meineid.

Der BSZ e.V. bietet allen Steuerbürgern die von dem Wucherzins des Fiskus betroffen sind, die Möglichkeit sich an einer Klage zu beteiligen. Juristisch stehen die Chancen nicht schlecht. Der Bundesfinanzhof hatte bereits in einer im Jahr 2014 ergangenen Entscheidung in der es um das Jahr 2011 ging,  Zweifel an dem hohen Zinssatz, sofern sich der Marktzins auf dauerhaft niedrigem Niveau stabilisiert, der  Finanzämter angemeldet. Mit der Zinssenkung auf Null durch die EZB sind somit die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage gegeben.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

Der BSZ e.V. empfiehlt betroffenen Steuerbürgern sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Fachanwälte für Steuerrecht welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Steuerzahler einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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