Anleger der Scholz-Holding haben derzeit nichts zu lachen. Verlust von über 90 % droht. Anleger prüfen Ansprüche aus Prospekthaftung und unerlaubter Handlung!
In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien
statt fand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres
Kapitaleinsatzes zurück erhalten.
Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten
Kapitals verzichten.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „eine beispiellose Form der
Kapitalvernichtung, bei der von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe
nun über 165 Mio. € vernichtet wurden, die Anleger müssen somit Verlusten in
Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher auch gerade
Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher
Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.
„Dr. Späth hierzu: Unserer Ansicht nach wurden wesentliche
Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die
Geldflüsse nicht korrekt dargestellt. Die Prospektverantwortlichen müssen
unserer Ansicht nach hierfür gerade stehen bzw. könnten somit eventuell in die
Haftung genommen werden.“
Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in
Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach
Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte war die Sitzverlegung nach London vor
allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu
umgehen.
Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte können deutsche
Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen
Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte.
Fazit: Geschädigte Anleger der
Scholz-Holding können sich der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz-Holding“
anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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