Donnerstag, März 10, 2016

Proven Oil Canada (POC) – Endgültige Realisierung des Totalverlusts?

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, dürfte nun nach den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 endgültig feststehen, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital verloren haben.


Das Geschäftsmodell der jeweiligen POC Beteiligungsgesellschaften sah ursprünglich vor, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Hierbei sollten von Anfang an monatliche Ausschüttungen an die Anleger in Höhe von 12 % p.a. gezahlt werden.

Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften auf Empfehlung der Geschäftsführung der Fonds zusammengeführt. Nach dieser Zusammenlegung blieben nicht nur die Ausschüttungen an die Anleger aus. Vielmehr erhielten die Anleger kaum mehr Informationen darüber, wie sich ihre Beteiligung entwickelt.

Nunmehr stellte sich heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag, keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Dies wurde den Anlegern jedoch erst Anfang 2016 mitgeteilt.

Gegenwärtig müssen die Anleger deshalb davon ausgehen, auch im Rahmen der jetzt beschlossenen Liquidation keine Auszahlungen mehr aus ihren Beteiligungen zu erhalten. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten.

Welche Möglichkeiten haben Anleger nun, den Schaden aus ihrer Beteiligung zu begrenzen?

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden muss, dass die Fondsgesellschaften kein Kapital mehr auszahlen können, bleiben im Grunde nur noch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Auch hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB  bereits für Mandanten Klagen gegen die Initiatoren und/oder die jeweiligen Berater eingereicht.

In diesem Zusammenhang weisen die Rechtsanwälte daraufhin, dass das Kammergericht Berlin, welches für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis im Rahmen eines von CLLB Rechtsanwälte geführten Prozesses die Auffassung der Rechtsanwälte teilt, dass Prospektfehler vorliegen könnten.

„Wir halten die Schadensersatzklagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das effektivste Mittel, um den wirtschaftlichen Schaden der Anleger zumindest begrenzen zu können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, die sich unzureichend im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an POC aufgeklärt fühlen, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC bzw. gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  POC Proven Oil Canada anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbprat

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Griechenland-Anleihen: Commerzbank AG zum Schadenersatz verurteilt.

Die Commerzbank AG wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen, bestätigt durch das Thüringer Oberlandesgericht, welches durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Limmer & Schlomka geführt wurde, zur Zahlung von Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung rechtskräftig verurteilt. (Thüringer Oberlandesgericht, AZ: 5 U 425/14).

Konkret ging es in dem Verfahren um den Kauf von Griechenland-Anleihen durch einen Anleger, deren Erwerb ihm von der Commerzbank AG empfohlen worden ist.

Nach Mitteilung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Limmer hat das Gericht darin eine fehlerhafte Beratung durch den Mitarbeiter der Commerzbank AG gesehen, dass dieser dem Anleger die Anleihe als sichere Kapitalanlage empfohlen hat, die vor Verlusten durch die Bundesrepublik Deutschland über den Euro-Rettungsschirm geschützt sei. Der Anleger, der ausdrücklich eine sichere Anlage gewollt hat, vertraute auf diese Aussage und hat die Anleihe erworben, die dann entsprechende Verluste erlitten hat.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Limmer hat die Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen, bestätigt durch das Oberlandesgericht, insofern Bedeutung, als sich das Gericht eindeutig zu verharmlosenden Angaben eines Bankvermittlers in Bezug auf die Risiken einer Kapitalanlage im Rahmen einer Anlageberatung positioniert.

Fazit: 
Nicht nur falsche, sondern auch bewusst verharmlosende Angaben können zu einer Haftung wegen fehlerhaften Anlageberatung führen. Im Einzelfall wird somit zu prüfen sein, wenn die Grenze zur Verharmlosung der Risiken durch den Vermittler überschritten wurde.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Griechenland-Anleihen anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

ralimmer

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=289d55bdf89abfb7404564a4600d23de

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Limmer 

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.






German Pellets GmbH: BSZ e.V.-Vertrauens-Anwälte nehmen Geschäftsführer Peter L. aus Prospekthaftung in Anspruch!

Anleger sollten Prospekthaftungsansprüche geltend machen. Insolvenzquote eventuell bei unter 1 %!


Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB hat heute den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter L., außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger aufgefordert. Gefordert wird von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei als Schadensersatz der vollständige Anlagebetrag, den der dortige Anleger investiert hat.  Im Laufe der Woche werden weitere Anspruchsschreiben zugunsten geschädigter Anleger folgen. Erste Klagen sind in ebenfalls in Kürze geplant.

Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestimmt, dass Wertpapierprospekte, die der Emission von an der Börse handelbaren Wertpapieren zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen. Die inzwischen wertlosen Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH stellen solche Wertpapiere dar.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Eine gründliche Überprüfung der jeweiligen Emissionsprospekte durch unsere Kanzlei hat unserer Ansicht nach ergeben, dass zentrale Risiken der Beteiligung nicht benannt wurden und die Geschäftsführung vermutlich Anlegergelder für andere als die prospektierten Zwecke verwendet hat. Dies führt nach unserer Ansicht zu einem Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen auf Rückabwicklung des Erwerbs, im Ergebnis also Zahlung des Erwerbspreises gegen Übertragung der Anleihen und Genussrechte auf die Prospektverantwortlichen.

Als Haftungsgegner kommt nicht nur die insolvente Gesellschaft, sondern auch der Veranlasser des Prospektes in Betracht. Peter L. ist unserer Ansicht nach klar als Prospektverantwortlicher anzusehen. Anleger sollten unserer Ansicht nach gute Chancen haben, ihre Ansprüche zu realisieren.“

Anleihegläubiger von German Pellets können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft German Pellets anschließen. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ bündelt die Anlegerinteressen. Zudem sollten Anleger nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner dringend Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden, denn Medienberichten der letzten Tage zufolge könnte die Insolvenzquote für die Anleger nur bei ca. 0,4 % liegen. Allein über das Insolvenzverfahren wird somit eine Schadenskompensation nicht möglich sein.

Seit dem Jahr 2002 ist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, vertraut.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

drspä

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=289d55bdf89abfb7404564a4600d23de

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth 

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Mittwoch, März 09, 2016

Schrottimmobilie – Erwerberin erhält Schadensersatz

Das Landgericht Karlsruhe hat einer Erwerberin einer sogenannten „Schrottimmobilie“ Schadensersatz zugesprochen. Die Ansprüche richteten sich gegen die Beratungs- und Vermittlungsfirma. Diese hatte im Wege des Strukturvertriebes Wohnungen in Leipzig und im Osten vertrieben. Geworben wurde mit einem sogenannten „Steuersparmodell“.


Wie so oft in diesen Fällen wurden Musterberechnungen erstellt. Es wurde vorgerechnet, dass sich die Immobilie durch die Mieteinnahmen und Steuervorteile fast von selbst trägt. Auch organisierten die Vermittler die Finanzierung, indem Drittfirmen für Finanzierungsfragen eingeschaltet wurden.

Vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fanden mehrere Beratungsgespräche statt. Hierin wurde neben den Musterberechnungen darauf hingewiesen, dass die Immobilie nach Ablauf von zehn Jahren mit einem erheblichen fünfstelligen Gewinn wieder veräußert werden könne. Der Preis für diese sanierungsbedürftige Immobilie nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten wurde jedoch verschwiegen. Die Musterberechnungen wurden schön gerechnet. Im Übrigen wurde die steuerliche Entwicklung im Rahmen der Musterberechnungen nur auf vier bis fünf Jahre angelegt. Ein Mietausfallwagnis oder die Berücksichtigung von Hausgeldern und Rücklagenbildung fanden sich in der Musterberechnung nicht wieder.

Nachdem die Erwerberin anwaltliche Hilfe bei der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  WHP Wegel Hemmerich Partner suchte, wurde zunächst mit der finanzierenden Bank ein Vergleich abgeschlossen. Die Wohnung wurde veräußert. Die Erwerberin war der Auffassung, dass sie durch die Vermittlungsgesellschaft falsch beraten und getäuscht wurde. Den Vergleichsbetrag hat diese dann gegenüber der Vermittlungsfirma eingeklagt.

Mit Urteil vom 25.02.2016 hat das Landgericht Karlsruhe ihr diesen Schadensersatzanspruch zugesprochen (Urteil noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht führte aus, dass ein Beratungsvertrag im Hinblick auf den Immobilienerwerb zustande gekommen sei. Das Landgericht kam zu dem zutreffenden Ergebnis, dass der Vermittler seine Beratungspflicht dann verletzt, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives, Bild der Ertragserwartung einer Immobilie vermittelt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst.

Sowohl die Höhe der zu erwartenden Instandsetzungskosten für das Objekt als auch der Beitritt zu einem Mietpool beeinflussen die Ertragserwartung in hohem Maße. Insoweit ist es Sache des Anlageberaters, auch ein Ausfallrisiko und das Kostenrisiko beim Sondereigentum, etwa durch Aufnahme einer seriös kalkulierten Instandhaltungsrücklage, zu berücksichtigen. Hiergegen hatten die Anlagevermittler und Berater verstoßen. Die Musterberechnung war unzureichend, sodass die Rentierlichkeitsberechnung (Musterberechnung) nach Auffassung des Landgerichts fehlerhaft war.

Da der Vertrieb von derartigen Steuersparmodellen nahezu immer identisch ablief und Erwerber durch die Erstellung von Musterberechnungen zum Kauf veranlasst wurden, raten wir betroffenen Immobilienerwerbern, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Selbst wenn der Erwerb im Jahre 2006 und später erfolgt ist, bestehen Chancen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies hat das Urteil des Landgerichts Karlsruhe gezeigt.

Neben diesem Umstand sollten Erwerber aber auch berücksichtigen, dass zwischenzeitlich zahlreiche oberlandesgerichtliche Entscheidungen vorliegen, welche zu dem Ergebnis kamen, dass bereits ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist. Da ein Großteil der Termine bei den Notaren für die Erwerber völlig übereilt stattgefunden hat und die Urkunden teilweise auch in kürzester Zeit vorbereitet wurden, kommt es immer wieder zur Vereinbarung von überlangen Fristen zum Nachteil der Erwerber.

Sollte ein notarielles Kaufangebot von der Bauträgergesellschaft verspätet angenommen worden sein, hat erst kürzlich das OLG Dresden und nunmehr auch das OLG Celle entschieden, dass ein wirksamer Kaufvertrag nicht vorliegt. Die jeweilige Bauträgergesellschaft wurde zur Rückabwicklung verurteilt. Bemerkenswert hierbei ist, dass beide Oberlandesgerichte der Auffassung sind, dass die erzielten Steuervorteile nicht zu berücksichtigen sind, das heißt beim Erwerber verbleiben. Betroffene Erwerber sollten Ihren Fall prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Schrottimmobilien / Immobilien-Rückabwicklung.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien / Immobilien-Rückabwicklung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
  
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=7a7fe170588ad3610e0ad8f0d31fd14b

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel 

aw

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

 Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Deutsche Kreditbank AG (DKB) ändert Taktik nach Widerruf und Klagen bei Zivilgerichten

Es besteht Grund zur Freude bei vielen Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens  mit Krediten bei der DKB, die einen Darlehensvertrag bei der DKB widerrufen haben.


Deutsche Kreditbank AG (DKB) als Immobilenfinanzierer

In den Jahren 2005 bis 2008 finanzierte die DKB über ihre Filialen und über die “Niederlassung Internet” in Potsdam viele Immobilienkäufe.

Dabei verwendete sie oft Widerrufsbelehrungen, die inhaltlich falsch oder nicht deutlich hervorgehoben waren. Die Folge einer solchen fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird und die Darlehensnehmer ein ewiges Widerrufsrecht haben.

In der aktuellen Niedrigzinsphase nutzen viele betroffene Darlehensnehmer folglich  die Möglichkeit zum Widerruf um zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, das im Moment einen deutlich günstigeren Zinssatz hat.

Nachdem  die Kanzlei im Jahr 2013 noch außergerichtlich Vergleiche für ihre Mandanten mit der DKB schließen konnten, änderte diese ihre Taktik und ließ es in jedem einzelnen Fall auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die für die DKLB zuständigen Landgerichte in Berlin und in Potsdam und auch die Berufungsgerichte (Kammergericht Berlin und OLG Brandenburg) entschieden oft   zu Gunsten der Verbraucher.

Die DKB legte in jedem Fall Berufung ein. Sie wandte sich nach negativem Berufungsverfahren an den Bundesgerichtshof. Dieser sollte wohl in letzter Instanz  doch noch für die DKB entscheiden. Hierzu wird es nicht kommen, da die DKB die entsprechenden Verfahren zwischenzeitlich aufgegeben hat.

Für die Mandanten der Kanzlei führte das zu unbefriedigend langen Verfahren, die wir aus anwaltlicher Vorsicht auch nur in den Fällen empfohlen haben, in denen der Darlehensnehmer rechtsschutzversichert war.

Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung erhoben wir Klage. Die Berufung der DKB war aber abzusehen, auf ein schnelles Ende konnte der Mandant nicht hoffen.

Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung war die Situation noch weniger befriedigend. Es bestand immerhin die Möglichkeit, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz zu Gunsten der Deutschen Kreditbank entscheiden würde. Dann wäre der Mandant im Zweifel mit Kosten für zwei Instanzen belastet.

Daher haben wir nach Erklärung des Widerrufs vielen Mandanten zum Abwarten geraten.

Änderung der Taktik bei der DKB

Das Abwarten in den Zivilverfahren hat jetzt ein Ende. Die DKB kann kaum noch auf eine Wende in den laufenden Verfahren hoffen und ist daher kompromissbereit. Mittlerweile hat die DKB mehrere Urteile von Mandanten rechtskräftig werden lassen. Teilweise wurde die Berufung gar nicht erst eingelegt, teilweise auch wieder zurück genommen.

Nun erfolgen auch in laufenden Gerichtsverfahren Vergleichsangebote der DKB.

Damit können alle Darlehensnehmer, die bereits den Widerruf erklärt haben,  auf eine baldige Lösung hoffen. Wir gehen davon aus, dass die DKB über kurz oder lang auch ohne Klage einlenken wird und wieder zu ihrem früheren Vorgehen, sich schnell außergerichtlich zu einigen, zurückkehren wird.

Betroffenen Darlehensnehmern bleibt zu raten, möglichst bald den Widerruf zu erklären.

Das ewige Widerrufsrecht wurde für Altfälle zwischen 2002 und 2010 im Juni 2016 abgeschafft.

Wer bis dahin widerrufen hat, kann sich selbst später auf den Widerruf berufen und auf eine neue Finanzierung zu günstigeren Konditionen setzen.
- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei Ihre Unterlagen.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Dienstag, März 08, 2016

Griechenland: BGH stützt Schuldenschnitt

In einem Pilotverfahren hatte ein Privatanleger gegen den Schuldenschnitt aus dem Jahr 2012 geklagt. Der BGH ließ nun erkennen, dass er die Klage für unzulässig hält.


Aus dem in Frankfurt am Main geführten Wertpapierdepot des Klägers wurden im Frühjahr 2012 griechische Schuldverschreibungen herausgenommen und andere Papiere mit einem um 53,5% verminderten Nominalbetrag eingebucht. Nachdem sich Griechenland weigerte, die ursprünglichen Papiere zurückzugeben, wurde Klage in Frankfurt am Main eingereicht. Die Instanzgerichte hatten die Klage mit unterschiedlichen Begründungen abgewiesen.

Der griechische Staat behauptete vor allem, der Schuldenschnitt sei in Ausübung staatlicher Macht erfolgt und könne deshalb nicht vor Gerichten außerhalb Griechenlands angegriffen werden. Der BGH ließ in der mündlichen Verhandlung jetzt erkennen, dass er dieser Argumentation wohl folgen wird. Es geht um die grundsätzliche Unterscheidung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und fiskalischer Tätigkeit. Hoheitliche Maßnahmen können in einem anderen Land nicht überprüft werden, weil dem der so genannte Grundsatz der Staatenimmunität entgegen steht. Zivilrechtliche Maßnahmen können dagegen auch vor Gerichten eines anderen Landes angegriffen werden. Staaten handeln zwar zivilrechtlich, wenn sie Schulden aufnehmen. Die Frage ist jedoch, ob das auch dann gilt, wenn sie ein Gesetz erlassen, aufgrund dessen eine Mehrheitsentscheidung zu einem Schuldenschnitt ergeht. Davon geht Griechenland aus. Nachdem der Umschuldung im Jahr 2012 das griechische Gesetz 4050/12 und ein Ministererlass zugrunde lag, sei, so der beklagte Staat, von hoheitlichem Handeln auszugehen.

Soweit der BGH dem folgt, könnte er allerdings für weitere Verwerfungen sorgen. Denn damit stellt er sich ausdrücklich gegen die Auffassung der europäischen Kommission, die bei hoheitlichem Handeln einen Verstoß gegen europäische Verträge (Art. 124 AEUV) annimmt. Das hatte die Kommission bereits im vergangenen Jahr in einem vor dem EuGH geführten Parallelverfahren schriftlich festgehalten.

„Wenn sie konsequent ist, bleibt der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge dann nichts anderes übrig, als gegen Griechenland vorzugehen.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Braun vertritt den Kläger in dem Pilotverfahren.

 Er hält die Annahme hoheitlichen Handelns ebenfalls für staatsrechtlich verfehlt. Denn der Staat habe seinen Staatshaushalt durch das Steuer- und Abgabenmonopol in Ordnung zu bringen. „Wenn der BGH nun einen Freibrief dafür erteilt, dass der Staatshaushalt darüber hinaus auch mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols saniert werden darf, haben wir ein weit über den einzelnen Fall hinaus reichendes, staatsrechtliches Problem. Pikant ist außerdem, dass der EuGH letztes Jahr die Offenkundigkeit hoheitlichen Handelns verneint hat. Die Annahme eines gewissermaßen verdeckten hoheitlichen Handelns zur Sanierung des Staatshaushalts ist sachlich nicht mehr kommentierbar. Ich denke, auch Zivilrechtler täten manchmal gut daran, ihre Begründung auch im Gesamtkontext des Rechtssystems zu betrachten.“

Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Kommission die Entscheidung des BGH zum Anlass nimmt und ihre bereits geäußerte Rechtsauffassung zur Verletzung des Art. 124 AEUV gegenüber Griechenland durchsetzt. Für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Institutionen wäre das ein nicht zu unterschätzender Schritt.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 08.03.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=7a7fe170588ad3610e0ad8f0d31fd14b

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

cllbbraun

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
  
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.




GERMAN PELLETS: auch zahlreiche Tochterfirmen sind von der Insolvenz betroffen.

Das Drama um German Pellets zieht immer weitere Kreise. Nachdem am 10. Februar 2016 der Mutterkonzern Insolvenz anmelden musste, sind nun auch zahlreiche Tochterfirmen von der Insolvenz betroffen.


Das Amtsgericht Schwerin hat über die Vermögen der nachstehend aufgeführten Gesellschaften die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und folgende vorläufige Insolvenzverwalter bestellt:

German Pellets GmbH – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
German Pellets Genussrechte GmbH – Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
German Pellets Beteiligungs GmbH – Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
German Pellets Supply GmbH & Co. KG – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
German Pellets Sachsen GmbH – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde

Seit Montag, den 29.02.2016 können sich alle Anleger, die in Anleihen oder Genussscheine bei German Pellets investiert haben, auf der Seite von German Pellets als betroffene Anleihegläubiger oder Inhaber von Genussscheinen registrieren lassen. Die von der German Pellets GmbH ausgegebenen Schuldverschreibungen (Anleihen und Genussscheine) befinden sich im Streubesitz. Der German Pellets GmbH und damit auch der Insolvenzverwaltung ist deshalb nicht bekannt, wer aktuell Inhaber der Schuldverschreibungen ist. Als Anleger haben Sie deshalb die Möglichkeit, sich auf der Webseite von German Pellets zu registrieren. Die Registrierung auf dieser Webseite ist jedoch keine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei German Pellets investiert hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits viele Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbcoc

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste  

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Deutsche Biofonds: Droht Anlegern ein Totalverlust?

Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG sind verunsichert: Über das Vermögen der Treuhänderin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.


Wie bereits mehrfach berichtet, wurde über das Vermögen der Rechtsnachfolgerin der Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, der Centauri Trust GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH war Treuhandkommanditistin der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG.

Die Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG investierte laut Memorandum in ein Portfolio von drei modernen Wasserkraftwerken. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem Umfang überhaupt wie im Prospekt vorgegeben Investitionen getätigt oder was sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.

Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sollten betroffene Anleger nun aktiv werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/ oder Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarktes für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken.

Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

Sollten sich zudem Prospektfehler feststellen lassen, kommen außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht.

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
   


Direkter Link zum Kontaktformular:

cllblinz

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

 Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.