Donnerstag, März 10, 2016

Griechenland-Anleihen: Commerzbank AG zum Schadenersatz verurteilt.

Die Commerzbank AG wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen, bestätigt durch das Thüringer Oberlandesgericht, welches durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Limmer & Schlomka geführt wurde, zur Zahlung von Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung rechtskräftig verurteilt. (Thüringer Oberlandesgericht, AZ: 5 U 425/14).

Konkret ging es in dem Verfahren um den Kauf von Griechenland-Anleihen durch einen Anleger, deren Erwerb ihm von der Commerzbank AG empfohlen worden ist.

Nach Mitteilung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Limmer hat das Gericht darin eine fehlerhafte Beratung durch den Mitarbeiter der Commerzbank AG gesehen, dass dieser dem Anleger die Anleihe als sichere Kapitalanlage empfohlen hat, die vor Verlusten durch die Bundesrepublik Deutschland über den Euro-Rettungsschirm geschützt sei. Der Anleger, der ausdrücklich eine sichere Anlage gewollt hat, vertraute auf diese Aussage und hat die Anleihe erworben, die dann entsprechende Verluste erlitten hat.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Limmer hat die Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen, bestätigt durch das Oberlandesgericht, insofern Bedeutung, als sich das Gericht eindeutig zu verharmlosenden Angaben eines Bankvermittlers in Bezug auf die Risiken einer Kapitalanlage im Rahmen einer Anlageberatung positioniert.

Fazit: 
Nicht nur falsche, sondern auch bewusst verharmlosende Angaben können zu einer Haftung wegen fehlerhaften Anlageberatung führen. Im Einzelfall wird somit zu prüfen sein, wenn die Grenze zur Verharmlosung der Risiken durch den Vermittler überschritten wurde.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Griechenland-Anleihen anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

ralimmer

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=289d55bdf89abfb7404564a4600d23de

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Limmer 

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