Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG sind verunsichert: Über das Vermögen der Treuhänderin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Wie bereits mehrfach berichtet, wurde über das Vermögen der
Rechtsnachfolgerin der Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, der Centauri Trust
GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH war
Treuhandkommanditistin der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG.
Die Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG
investierte laut Memorandum in ein Portfolio von drei modernen
Wasserkraftwerken. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, in welchem
Umfang überhaupt wie im Prospekt vorgegeben Investitionen getätigt oder was
sonst mit den Anlegergeldern passiert ist.
Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sollten betroffene Anleger
nun aktiv werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/ oder
Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines
funktionierenden Zweitmarktes für den Handel der Anlage sowie weitere
anlageimmanente Risiken.
Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung
nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden
Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf
Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die
Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile
zurück.
Sollten sich zudem Prospektfehler feststellen lassen, kommen
außerdem Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht.
Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und
Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche
beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.
Wenn es um die Verfolgung
oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds
AG.
Weitere Informationen
und einen Antrag zum Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche
Biofonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Direkter Link zum Kontaktformular:
cllblinz
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
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