Es besteht Grund zur Freude bei vielen Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens mit Krediten bei der DKB, die einen Darlehensvertrag bei der DKB widerrufen haben.
Deutsche Kreditbank AG
(DKB) als Immobilenfinanzierer
In den Jahren 2005 bis 2008 finanzierte die DKB über ihre
Filialen und über die “Niederlassung Internet” in Potsdam viele
Immobilienkäufe.
Dabei verwendete sie oft Widerrufsbelehrungen, die
inhaltlich falsch oder nicht deutlich hervorgehoben waren. Die Folge einer
solchen fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang
gesetzt wird und die Darlehensnehmer ein ewiges Widerrufsrecht haben.
In der aktuellen Niedrigzinsphase nutzen viele betroffene
Darlehensnehmer folglich die Möglichkeit
zum Widerruf um zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, das im Moment einen
deutlich günstigeren Zinssatz hat.
Nachdem die Kanzlei im
Jahr 2013 noch außergerichtlich Vergleiche für ihre Mandanten mit der DKB
schließen konnten, änderte diese ihre Taktik und ließ es in jedem einzelnen
Fall auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die für die DKLB zuständigen
Landgerichte in Berlin und in Potsdam und auch die Berufungsgerichte
(Kammergericht Berlin und OLG Brandenburg) entschieden oft zu Gunsten der Verbraucher.
Die DKB legte in jedem Fall Berufung ein. Sie wandte sich
nach negativem Berufungsverfahren an den Bundesgerichtshof. Dieser sollte wohl
in letzter Instanz doch noch für die DKB
entscheiden. Hierzu wird es nicht kommen, da die DKB die entsprechenden
Verfahren zwischenzeitlich aufgegeben hat.
Für die Mandanten der Kanzlei führte das zu unbefriedigend
langen Verfahren, die wir aus anwaltlicher Vorsicht auch nur in den Fällen empfohlen
haben, in denen der Darlehensnehmer rechtsschutzversichert war.
Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung erhoben wir
Klage. Die Berufung der DKB war aber abzusehen, auf ein schnelles Ende konnte
der Mandant nicht hoffen.
Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung war die
Situation noch weniger befriedigend. Es bestand immerhin die Möglichkeit, dass
der Bundesgerichtshof in letzter Instanz zu Gunsten der Deutschen Kreditbank
entscheiden würde. Dann wäre der Mandant im Zweifel mit Kosten für zwei
Instanzen belastet.
Daher haben wir nach Erklärung des Widerrufs vielen Mandanten
zum Abwarten geraten.
Änderung der Taktik
bei der DKB
Das Abwarten in den Zivilverfahren hat jetzt ein Ende. Die
DKB kann kaum noch auf eine Wende in den laufenden Verfahren hoffen und ist
daher kompromissbereit. Mittlerweile hat die DKB mehrere Urteile von Mandanten
rechtskräftig werden lassen. Teilweise wurde die Berufung gar nicht erst eingelegt,
teilweise auch wieder zurück genommen.
Nun erfolgen auch in
laufenden Gerichtsverfahren Vergleichsangebote der DKB.
Damit können alle Darlehensnehmer, die bereits den Widerruf
erklärt haben, auf eine baldige Lösung
hoffen. Wir gehen davon aus, dass die DKB über kurz oder lang auch ohne Klage
einlenken wird und wieder zu ihrem früheren Vorgehen, sich schnell
außergerichtlich zu einigen, zurückkehren wird.
Betroffenen Darlehensnehmern bleibt zu raten, möglichst bald
den Widerruf zu erklären.
Das ewige Widerrufsrecht wurde für Altfälle zwischen 2002
und 2010 im Juni 2016 abgeschafft.
Wer bis dahin widerrufen hat, kann sich selbst später auf
den Widerruf berufen und auf eine neue Finanzierung zu günstigeren Konditionen
setzen.
- Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei Ihre Unterlagen.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage
bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl
einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des
Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die
Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls
den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder
Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die
Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter
Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem
Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die
Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue
Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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