Mittwoch, März 09, 2016

Deutsche Kreditbank AG (DKB) ändert Taktik nach Widerruf und Klagen bei Zivilgerichten

Es besteht Grund zur Freude bei vielen Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens  mit Krediten bei der DKB, die einen Darlehensvertrag bei der DKB widerrufen haben.


Deutsche Kreditbank AG (DKB) als Immobilenfinanzierer

In den Jahren 2005 bis 2008 finanzierte die DKB über ihre Filialen und über die “Niederlassung Internet” in Potsdam viele Immobilienkäufe.

Dabei verwendete sie oft Widerrufsbelehrungen, die inhaltlich falsch oder nicht deutlich hervorgehoben waren. Die Folge einer solchen fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird und die Darlehensnehmer ein ewiges Widerrufsrecht haben.

In der aktuellen Niedrigzinsphase nutzen viele betroffene Darlehensnehmer folglich  die Möglichkeit zum Widerruf um zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, das im Moment einen deutlich günstigeren Zinssatz hat.

Nachdem  die Kanzlei im Jahr 2013 noch außergerichtlich Vergleiche für ihre Mandanten mit der DKB schließen konnten, änderte diese ihre Taktik und ließ es in jedem einzelnen Fall auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die für die DKLB zuständigen Landgerichte in Berlin und in Potsdam und auch die Berufungsgerichte (Kammergericht Berlin und OLG Brandenburg) entschieden oft   zu Gunsten der Verbraucher.

Die DKB legte in jedem Fall Berufung ein. Sie wandte sich nach negativem Berufungsverfahren an den Bundesgerichtshof. Dieser sollte wohl in letzter Instanz  doch noch für die DKB entscheiden. Hierzu wird es nicht kommen, da die DKB die entsprechenden Verfahren zwischenzeitlich aufgegeben hat.

Für die Mandanten der Kanzlei führte das zu unbefriedigend langen Verfahren, die wir aus anwaltlicher Vorsicht auch nur in den Fällen empfohlen haben, in denen der Darlehensnehmer rechtsschutzversichert war.

Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung erhoben wir Klage. Die Berufung der DKB war aber abzusehen, auf ein schnelles Ende konnte der Mandant nicht hoffen.

Für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung war die Situation noch weniger befriedigend. Es bestand immerhin die Möglichkeit, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz zu Gunsten der Deutschen Kreditbank entscheiden würde. Dann wäre der Mandant im Zweifel mit Kosten für zwei Instanzen belastet.

Daher haben wir nach Erklärung des Widerrufs vielen Mandanten zum Abwarten geraten.

Änderung der Taktik bei der DKB

Das Abwarten in den Zivilverfahren hat jetzt ein Ende. Die DKB kann kaum noch auf eine Wende in den laufenden Verfahren hoffen und ist daher kompromissbereit. Mittlerweile hat die DKB mehrere Urteile von Mandanten rechtskräftig werden lassen. Teilweise wurde die Berufung gar nicht erst eingelegt, teilweise auch wieder zurück genommen.

Nun erfolgen auch in laufenden Gerichtsverfahren Vergleichsangebote der DKB.

Damit können alle Darlehensnehmer, die bereits den Widerruf erklärt haben,  auf eine baldige Lösung hoffen. Wir gehen davon aus, dass die DKB über kurz oder lang auch ohne Klage einlenken wird und wieder zu ihrem früheren Vorgehen, sich schnell außergerichtlich zu einigen, zurückkehren wird.

Betroffenen Darlehensnehmern bleibt zu raten, möglichst bald den Widerruf zu erklären.

Das ewige Widerrufsrecht wurde für Altfälle zwischen 2002 und 2010 im Juni 2016 abgeschafft.

Wer bis dahin widerrufen hat, kann sich selbst später auf den Widerruf berufen und auf eine neue Finanzierung zu günstigeren Konditionen setzen.
- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei Ihre Unterlagen.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Keine Kommentare: