Donnerstag, März 10, 2016

Proven Oil Canada (POC) – Endgültige Realisierung des Totalverlusts?

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, dürfte nun nach den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 endgültig feststehen, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital verloren haben.


Das Geschäftsmodell der jeweiligen POC Beteiligungsgesellschaften sah ursprünglich vor, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Hierbei sollten von Anfang an monatliche Ausschüttungen an die Anleger in Höhe von 12 % p.a. gezahlt werden.

Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften auf Empfehlung der Geschäftsführung der Fonds zusammengeführt. Nach dieser Zusammenlegung blieben nicht nur die Ausschüttungen an die Anleger aus. Vielmehr erhielten die Anleger kaum mehr Informationen darüber, wie sich ihre Beteiligung entwickelt.

Nunmehr stellte sich heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag, keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Dies wurde den Anlegern jedoch erst Anfang 2016 mitgeteilt.

Gegenwärtig müssen die Anleger deshalb davon ausgehen, auch im Rahmen der jetzt beschlossenen Liquidation keine Auszahlungen mehr aus ihren Beteiligungen zu erhalten. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten.

Welche Möglichkeiten haben Anleger nun, den Schaden aus ihrer Beteiligung zu begrenzen?

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden muss, dass die Fondsgesellschaften kein Kapital mehr auszahlen können, bleiben im Grunde nur noch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Auch hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB  bereits für Mandanten Klagen gegen die Initiatoren und/oder die jeweiligen Berater eingereicht.

In diesem Zusammenhang weisen die Rechtsanwälte daraufhin, dass das Kammergericht Berlin, welches für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis im Rahmen eines von CLLB Rechtsanwälte geführten Prozesses die Auffassung der Rechtsanwälte teilt, dass Prospektfehler vorliegen könnten.

„Wir halten die Schadensersatzklagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das effektivste Mittel, um den wirtschaftlichen Schaden der Anleger zumindest begrenzen zu können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, die sich unzureichend im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an POC aufgeklärt fühlen, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC bzw. gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  POC Proven Oil Canada anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllbprat

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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