Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, dürfte nun nach den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 endgültig feststehen, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital verloren haben.
Das Geschäftsmodell der jeweiligen POC
Beteiligungsgesellschaften sah ursprünglich vor, sich an kanadischen
Objektgesellschaften zu beteiligen, die wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung
in Kanada investieren. Hierbei sollten von Anfang an monatliche Ausschüttungen
an die Anleger in Höhe von 12 % p.a. gezahlt werden.
Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften
auf Empfehlung der Geschäftsführung der Fonds zusammengeführt. Nach dieser
Zusammenlegung blieben nicht nur die Ausschüttungen an die Anleger aus.
Vielmehr erhielten die Anleger kaum mehr Informationen darüber, wie sich ihre
Beteiligung entwickelt.
Nunmehr stellte sich heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu
einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag,
keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Dies wurde den Anlegern jedoch erst Anfang
2016 mitgeteilt.
Gegenwärtig müssen die Anleger deshalb davon ausgehen, auch
im Rahmen der jetzt beschlossenen Liquidation keine Auszahlungen mehr aus ihren
Beteiligungen zu erhalten. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden,
dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten.
Welche Möglichkeiten
haben Anleger nun, den Schaden aus ihrer Beteiligung zu begrenzen?
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden
muss, dass die Fondsgesellschaften kein Kapital mehr auszahlen können, bleiben
im Grunde nur noch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC
und/oder gegen die Anlageberater. Schadensersatzansprüche können sich hierbei
insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung
zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit
Schadensersatzansprüche begründen können.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine
Vielzahl von Anlegern der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
Auch hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bereits für Mandanten Klagen gegen die
Initiatoren und/oder die jeweiligen Berater eingereicht.
In diesem Zusammenhang weisen die Rechtsanwälte daraufhin,
dass das Kammergericht Berlin, welches für Berufungsverfahren im Zusammenhang
mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen
Hinweis im Rahmen eines von CLLB Rechtsanwälte geführten Prozesses die
Auffassung der Rechtsanwälte teilt, dass Prospektfehler vorliegen könnten.
„Wir halten die Schadensersatzklagen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt für das effektivste Mittel, um den wirtschaftlichen Schaden der
Anleger zumindest begrenzen zu können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin
Pratsch.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern, die
sich unzureichend im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an POC aufgeklärt
fühlen, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC bzw. gegen die
Anlageberater prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC
Proven Oil Canada können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllbprat
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
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