Anleger sollten Prospekthaftungsansprüche geltend machen. Insolvenzquote eventuell bei unter 1 %!
Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB
hat heute den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter
L., außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung im engeren Sinne
in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen
Anleger aufgefordert. Gefordert wird von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei als
Schadensersatz der vollständige Anlagebetrag, den der dortige Anleger
investiert hat. Im Laufe der Woche
werden weitere Anspruchsschreiben zugunsten geschädigter Anleger folgen. Erste
Klagen sind in ebenfalls in Kürze geplant.
Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestimmt, dass
Wertpapierprospekte, die der Emission von an der Börse handelbaren Wertpapieren
zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen. Die inzwischen wertlosen
Anleihen und Genussrechte der German Pellets GmbH stellen solche Wertpapiere
dar.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Eine
gründliche Überprüfung der jeweiligen Emissionsprospekte durch unsere Kanzlei
hat unserer Ansicht nach ergeben, dass zentrale Risiken der Beteiligung nicht
benannt wurden und die Geschäftsführung vermutlich Anlegergelder für andere als
die prospektierten Zwecke verwendet hat. Dies führt nach unserer Ansicht zu
einem Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen auf Rückabwicklung des
Erwerbs, im Ergebnis also Zahlung des Erwerbspreises gegen Übertragung der
Anleihen und Genussrechte auf die Prospektverantwortlichen.
Als Haftungsgegner kommt nicht nur die insolvente
Gesellschaft, sondern auch der Veranlasser des Prospektes in Betracht. Peter L.
ist unserer Ansicht nach klar als Prospektverantwortlicher anzusehen. Anleger
sollten unserer Ansicht nach gute Chancen haben, ihre Ansprüche zu
realisieren.“
Anleihegläubiger von German Pellets können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft German Pellets anschließen. Die
Interessengemeinschaft „German Pellets“ bündelt die Anlegerinteressen. Zudem
sollten Anleger nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth &
Partner dringend Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden, denn
Medienberichten der letzten Tage zufolge könnte die Insolvenzquote für die
Anleger nur bei ca. 0,4 % liegen. Allein über das Insolvenzverfahren wird somit
eine Schadenskompensation nicht möglich sein.
Seit dem Jahr 2002 ist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr.
Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen,
wie im gegenwärtigen Fall, vertraut.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German
Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
drspä
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=289d55bdf89abfb7404564a4600d23de
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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