Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, konnte erneut für Anleger von Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Bereits in einer Vielzahl von Verfahren teilt das
Landgericht Heilbronn die Auffassung der Kanzlei, dass geschädigte Anleger
einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger
haben. Demnach können Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf
gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen
zurückfordern.
Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar
9580 auftrat, war der Verkauf angeblicher Solaranlagen an Anleger. Hierbei
wurde mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig ein Pachtvertrag mit Solar
9580 geschlossen. Diese Verträge sahen vor, dass Solar 9580 die Solaranlagen in
sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe
der Solaranlagen war demnach von Anfang an nicht vorgesehen. Im Rahmen der
Stromgewinnung sollten monatliche Pachtzahlungen von Solar 9580 e. K. Rainer
Hamberger an die Anleger gezahlt werden.
Seit Anfang 2015 mehren sich die Anfragen besorgter Anleger,
die auf ihre monatlichen Pachtzinsen warten. Inzwischen fühlen sich die
Anleger, die CLLB zwecks Beratung aufgesucht haben, von Solar 9580 hingehalten
und getäuscht, wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch feststellt.
Insbesondere ist für die Anleger unklar, ob ihre Solaranlagen überhaupt
existieren und, wenn ja, an welchen Standorten. Denn wie wir bereits in der
Vergangenheit berichteten, wurden beispielsweise Solaranlagen auf Sardinien
verkauft, die gar nicht existieren.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern dringend,
rechtlichen Beistand aufzusuchen und prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten im
jeweiligen Einzelfall bestehen, um zumindest die gezahlten Kaufpreise vor einem
Totalverlust zu bewahren. Die BSZ e.V. Anlegerschützanwälte der Kanzlei CLLB vertreten
bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger und machen für ihre Mandanten
Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar
9580, e. K. Rainer Hamberger, geltend.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllbbprat
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Link zum Kontaktformular:
Direkter Link zum
Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.