Dienstag, Februar 23, 2016

Commerzbank reduziert Schiffsportfolio auf rund 8,5 Milliarden Euro

Die Commerzbank wendet sich immer mehr von den Schiffen ab! Die Commerzbank hat ihren Bestand in der Schiffsfinanzierung im vergangenen Jahr um 30 Prozent auf 8,4 Milliarden Euro abgebaut.


Im vergangenen Sommer hatte die Commerzbank ihre Plattform Hanseatic Ship Asset Management veräußert und sich damit von insgesamt 18 Schiffen getrennt.

Das Segment mit problematischen Anlagen hat die Commerzbank seit dem dritten Quartal 2012 von 160 Milliarden auf 63 Milliarden Euro reduziert. Das verbliebene Volumen wird nun in eine neue Struktur überführt. Es ist vorgesehen, Portfolios mit geringeren Risiken auf die Kernbank zu übertragen.

Aus der Schiffsfinanzierung gehen rund drei Milliarden Euro in die Mittelstandsbank. Der Rest kommt in die neu geschaffene „Asset & Capital Recovery Unit“, die laut Commerzbank mit einem „umfangreichen Kapitalpuffer“ ausgestattet wird.

So ist der Rückzug der Commerzbank in Etappen nachvollziehbar. Für Schiffsfondsanleger kann das nichts Gutes heißen! Lesen Sie zu Hintergründen das Praxishandbuch Schiffsfonds von RA Steffens und RAin Dreßler.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

steff

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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