Dienstag, Februar 23, 2016

SCHOLZ HOLDING GMBH: STUNDUNG DER ZINSZAHLUNG

Das Vertrauen vieler Anleger in die Scholz Holding GmbH dürfte geschwunden sein. Im Jahr 2012 hatte das Recyclingunternehmen eine Unternehmensanleihe nach österreichischem Recht mit einem Emissionsvolumen von 182,5 Millionen Euro aufgelegt (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS). Die Anleihe ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst und 2017 zur Rückzahlung fällig.


Doch die Hoffnungen auf eine werthaltige Geldanlage dürften sich für viele Anleger angesichts der Entwicklungen in den vergangenen Wochen zerschlagen haben. Der Kurs der Anleihe ist dramatisch eingebrochen, der Firmensitz wurde nach London verlegt und eine Kuratorin eingesetzt. Diese hat nun einer Stundung der am 8. März fälligen Zinszahlung bis zum 31. Mai 2016 zugestimmt. Das Handelsgericht in Wien muss diese Maßnahme noch absegnen.

Nach Angaben der Scholz Holding GmbH ist die Stundung ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Restrukturierung des Unternehmen und Gespräche mit potenziellen Investoren voranzutreiben.

„Ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt, ist jedoch weiter fraglich. Scheitern die Restrukturierungsmaßnahmen, lässt sich auch eine Insolvenz des Unternehmens nicht ausschließen. Dann geht es nicht nur um eine Stundung der Zinszahlung, sondern dann droht der Ausfall der Anleihe und damit hohe Verluste für die Anleger“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hansjörg Looser. Entsprechend wurde das Rating von der Euler Hermes Rating Gesellschaft im Januar bereits auf „C“ herabgestuft.

Für die Anleger ist die Situation weiterhin schwierig. Der Kurs ist derart eingebrochen, dass sich der Verkauf der Schuldverschreibungen kaum noch lohnt. Einfach nur auf Besserung und eine nachhaltige Sanierung der Scholz Holding GmbH zu hoffen, kann riskant sein. „Zumal damit gerechnet werden muss, dass die Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Looser. Ein Ausweg aus dieser Bredouille kann die Überprüfung der rechtlichen Möglichleiten sein. In Betracht kommt dabei ggf. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Prospektverantwortlichen und / oder Vermittlern.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hansjörg Looser

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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