Sonntag, Februar 21, 2016

Eigenheim: Raus aus dem teuren Kredit - solange es noch geht! Zehntausende Euro sparen!

Viele Eigenheimbesitzer können wegen eines Fehlers im Kreditvertrag mit ihrer Bank Zehntausende Euro sparen. Dies ist bald zu Ende!


Seit dem Frühjahr 2014 tobt der Kampf zwischen Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken und einem Teil ihrer Kreditnehmer. Immobilienkäufer hatten mithilfe von Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht herausgefunden, dass viele Kreditinstitute fehlerhafte Verträge mit ihnen abgeschlossen haben. Die Fehler fanden sich in der für Kreditverträge zwingend vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Darin wird der Kunde über sein Recht aufgeklärt, innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen zu können.

Nur: Die Banken hatten diese Klausel nicht rechtskonform formuliert.

Weil das so ist, läuft die Widerrufsfrist nicht an - und damit nicht ab.

Und dies so lange nicht, wie die Kunden nicht richtig belehrt wurden. Das Widerrufsrecht gilt ewig.

Das Pikante daran: Die Bauzinsen sind in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Immobilienbesitzer würden liebend gerne ihre Zinslast senken.

Viele haben und könnten noch profitieren: Rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 verwendeten Widerrufsklauseln sind fehlerhaft, so die Erfahrung von Anwälten und Verbraucherzentralen. Betroffen sind demnach Kredite mit einem Volumen von mehr als 1000 Milliarden Euro.

Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie ING DiBa usw.  setzen auf eine Hinhaltetaktik

Einen Baukredit, für den man ursprünglich fünf Prozent Zinsen zahlen musste, könnte man als Kunde auf diesem Weg also durch einen Kredit ersetzen, der nur noch zwei Prozent Zinsen kostet - und zwar ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Von der Bank können sie zusätzlich einen Ersatz fordern, weil diese an ihren Zinsen verdient hat. Für den Einzelnen summieren sich die Vorteile schnell auf einige Zehntausend Euro, wenn der Wechsel gelingt. Den Banken drohen Milliardenschäden.

Viele betroffene Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffaisenbanken haben in den vergangenen zwei Jahren auf eine Hinhaltetaktik gesetzt.

Man ließ die Kunden auflaufen, selbst einige Ombudsleute in Schiedsstellen für Kreditinstitute lehnten den Standpunkt der Kunden ab. Da wurde verschleppt und abgeschreckt. Nur wer hartnäckig blieb und mit ordentlicher anwaltlicher Beratung der Bank zu Leibe rückte, bekam einen Vergleich oder eine Zinssenkung.

Gerichtliche Verfahren haben Banken mit guten Rechtsabteilungen und Nobelanwälten von Großkanzleien so weit wie möglich vermieden, weil jedes Urteil gegen die Bank mehr Kunden auf die Idee bringt, dass man in diesem lukrativen Fall gegen die Bank auch gewinnen kann. Aber es gibt schon eine Reihe von Urteilen gegen Banken, Sparkassen und Volksbanken

Bemerkenswert: Keine Bank wählte den einfachen und sauberen Weg, ihren Kunden einfach eine neue, korrigierte Widerrufsbelehrung zuzuschicken. Widerruft der Kunde dann nicht binnen zwei Wochen, wäre der alte Vertrag gültig und alles wieder so, als hätte die Bank nie etwas falsch gemacht. Offenbar wollten die Baufinanzierer keine schlafenden Hunde wecken.

Allein, die Welle der Widersprüche unter Berufung auf den Widerrufsjoker ebbte nicht ab. Die betroffenen Banken warnten, es sei doch unfair, dass die Kunden einfach ein solches Schlupfloch ausnutzten. (Das würden Kreditinstitute natürlich nie tun.)

Und natürlich sei vor allem die Politik schuld an dem jammernswerten Zustand: Das Bundesjustizministerium habe mit unglücklichen Vorgaben für die Widerrufsbelehrung das ganze Dilemma erst angerichtet. Das Jammern hatte jetzt Erfolg.

Die Große Koalition schützt die Banken vor ihren schlauen Kunden. Mit einer Extra-Klausel im Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie wird - so ganz nebenbei und für viele unbemerkt - das ewige Widerrufsrecht der Kunden ausgehebelt und damit ihr Vorteil kassiert

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in dieser Woche mit der Mehrheit der Großen Koalition in zweiter und dritter Lesung gebilligt. Dann sollen noch drei Monate Frist sein: Stichtag ist der 21. Juni 2016.

So profitieren Sie vom Bankenfehler

Für Kunden ist jetzt Eile geboten. Wer seinen Immobilienkredit noch nicht geprüft hat, muss sich jetzt sputen, um den Widerrufsjoker noch ziehen zu können. Und das geht so:

Vertrag prüfen lassen. Bei Aussicht auf Erfolg kann man dann gleich per Einschreiben mit Rückschein seinen alten Kredit widerrufen.

Es kann nichts schiefgehen: Entweder die Bank akzeptiert den Widerruf. Dann muss man binnen eines Monats eine neue Finanzierung besorgen und kann sich über Tausende oder Zehntausende Euro Zinsersparnis freuen.

Baufinanzierungen sind heute günstig und schnell zu haben, über Finanzierungsvermittler oder sogar bei der Bank, die den Widerruf gerade akzeptiert hat. Alles kein Problem.

Oder die Bank akzeptiert nicht, dann braucht man einen entsprechend qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Nützlich wäre natürlich eine passende Rechtsschutzversicherung. Aber es gibt auch Prozessfinanzierer, die Kunden beistehen bei der Auseinandersetzung mit einer großen Bank.

Mit etwas Glück könnte sich die Sache zusätzlich vereinfachen. Es liegen nämlich noch einige Fälle beim Bundesgerichtshof (BGH), der für weitere Klärung sorgen könnte - und Ihrem Anwalt das Leben leichter machen. So wird der BGH zum Beispiel am 23. Februar verhandeln, ob eine Belehrung mit Ankreuzoptionen rechtmäßig war (BGH, Az. XI ZR 549/14, XI ZR 101/15). Dies sind die Fehler vieler Sparkassen und Volksbanken!

Nichtstun ist wie so oft keine gute Variante. Schon der mäßig aktive Verbraucher kann diesmal seinen Vorteil nutzen - wenigstens solange ihn die Politik noch lässt.

- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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