Viele Eigenheimbesitzer können wegen eines Fehlers im Kreditvertrag mit ihrer Bank Zehntausende Euro sparen. Dies ist bald zu Ende!
Seit dem Frühjahr 2014 tobt der Kampf zwischen Banken,
Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken und einem Teil ihrer Kreditnehmer. Immobilienkäufer
hatten mithilfe von Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht herausgefunden, dass viele Kreditinstitute fehlerhafte
Verträge mit ihnen abgeschlossen haben. Die Fehler fanden sich in der für
Kreditverträge zwingend vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Darin wird der
Kunde über sein Recht aufgeklärt, innerhalb von zwei Wochen den Vertrag
widerrufen zu können.
Nur: Die Banken hatten diese Klausel nicht rechtskonform
formuliert.
Weil das so ist, läuft die Widerrufsfrist nicht an - und
damit nicht ab.
Und dies so lange nicht, wie die Kunden nicht richtig
belehrt wurden. Das Widerrufsrecht gilt ewig.
Das Pikante daran: Die Bauzinsen sind in den vergangenen
Jahren erheblich gesunken. Immobilienbesitzer würden liebend gerne ihre
Zinslast senken.
Viele haben und könnten noch profitieren: Rund 80 Prozent
der zwischen 2002 und 2010 verwendeten Widerrufsklauseln sind fehlerhaft, so
die Erfahrung von Anwälten und Verbraucherzentralen. Betroffen sind demnach
Kredite mit einem Volumen von mehr als 1000 Milliarden Euro.
Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie ING
DiBa usw. setzen auf eine Hinhaltetaktik
Einen Baukredit, für
den man ursprünglich fünf Prozent Zinsen zahlen musste, könnte man als Kunde
auf diesem Weg also durch einen Kredit ersetzen, der nur noch zwei Prozent
Zinsen kostet - und zwar ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu
müssen.
Von der Bank können sie zusätzlich einen Ersatz fordern,
weil diese an ihren Zinsen verdient hat. Für den Einzelnen summieren sich die
Vorteile schnell auf einige Zehntausend Euro, wenn der Wechsel gelingt. Den
Banken drohen Milliardenschäden.
Viele betroffene Banken, Sparkassen und Volks- und
Raiffaisenbanken haben in den vergangenen zwei Jahren auf eine Hinhaltetaktik
gesetzt.
Man ließ die Kunden auflaufen, selbst einige Ombudsleute in
Schiedsstellen für Kreditinstitute lehnten den Standpunkt der Kunden ab. Da
wurde verschleppt und abgeschreckt. Nur wer hartnäckig blieb und mit
ordentlicher anwaltlicher Beratung der Bank zu Leibe rückte, bekam einen
Vergleich oder eine Zinssenkung.
Gerichtliche Verfahren haben Banken mit guten
Rechtsabteilungen und Nobelanwälten von Großkanzleien so weit wie möglich
vermieden, weil jedes Urteil gegen die Bank mehr Kunden auf die Idee bringt,
dass man in diesem lukrativen Fall gegen die Bank auch gewinnen kann. Aber es
gibt schon eine Reihe von Urteilen gegen Banken, Sparkassen und Volksbanken
Bemerkenswert: Keine Bank wählte den einfachen und sauberen
Weg, ihren Kunden einfach eine neue, korrigierte Widerrufsbelehrung
zuzuschicken. Widerruft der Kunde dann nicht binnen zwei Wochen, wäre der alte
Vertrag gültig und alles wieder so, als hätte die Bank nie etwas falsch
gemacht. Offenbar wollten die Baufinanzierer keine schlafenden Hunde wecken.
Allein, die Welle der Widersprüche unter Berufung auf den
Widerrufsjoker ebbte nicht ab. Die betroffenen Banken warnten, es sei doch unfair,
dass die Kunden einfach ein solches Schlupfloch ausnutzten. (Das würden
Kreditinstitute natürlich nie tun.)
Und natürlich sei vor allem die Politik schuld an dem
jammernswerten Zustand: Das Bundesjustizministerium habe mit unglücklichen
Vorgaben für die Widerrufsbelehrung das ganze Dilemma erst angerichtet. Das
Jammern hatte jetzt Erfolg.
Die Große Koalition
schützt die Banken vor ihren schlauen Kunden. Mit einer Extra-Klausel im Umsetzungsgesetz zur
europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie wird - so ganz nebenbei und für
viele unbemerkt - das ewige Widerrufsrecht der Kunden ausgehebelt und damit ihr
Vorteil kassiert
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in dieser Woche mit der
Mehrheit der Großen Koalition in zweiter und dritter Lesung gebilligt. Dann
sollen noch drei Monate Frist sein: Stichtag ist der 21. Juni 2016.
So profitieren Sie vom
Bankenfehler
Für Kunden ist jetzt Eile geboten. Wer seinen
Immobilienkredit noch nicht geprüft hat, muss sich jetzt sputen, um den
Widerrufsjoker noch ziehen zu können. Und das geht so:
Vertrag prüfen lassen. Bei Aussicht auf Erfolg kann man dann
gleich per Einschreiben mit Rückschein seinen alten Kredit widerrufen.
Es kann nichts schiefgehen: Entweder die Bank akzeptiert den
Widerruf. Dann muss man binnen eines Monats eine neue Finanzierung besorgen und
kann sich über Tausende oder Zehntausende Euro Zinsersparnis freuen.
Baufinanzierungen sind heute günstig und schnell zu haben,
über Finanzierungsvermittler oder sogar bei der Bank, die den Widerruf gerade
akzeptiert hat. Alles kein Problem.
Oder die Bank akzeptiert nicht, dann braucht man einen
entsprechend qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Nützlich wäre natürlich eine passende Rechtsschutzversicherung. Aber es gibt
auch Prozessfinanzierer, die Kunden beistehen bei der Auseinandersetzung mit
einer großen Bank.
Mit etwas Glück könnte sich die Sache zusätzlich
vereinfachen. Es liegen nämlich noch einige Fälle beim Bundesgerichtshof (BGH),
der für weitere Klärung sorgen könnte - und Ihrem Anwalt das Leben leichter
machen. So wird der BGH zum Beispiel am 23. Februar verhandeln, ob eine
Belehrung mit Ankreuzoptionen rechtmäßig war (BGH, Az. XI ZR 549/14, XI ZR
101/15). Dies sind die Fehler vieler Sparkassen und Volksbanken!
Nichtstun ist wie so oft keine gute Variante. Schon der
mäßig aktive Verbraucher kann diesmal seinen Vorteil nutzen - wenigstens
solange ihn die Politik noch lässt.
- Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage
bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl
einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des
Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die
Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls
den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder
Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die
Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter
Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem
Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die
Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue
Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische
Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme
und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button
verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst
werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen