Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es
wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder
die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen. Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig
angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu
neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist
falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird
an anderer Stelle fortgesetzt. Dieser
kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde,
dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment
überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin
ausgenommen.
Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem
Grunde ein reger Handel betrieben. Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger
natürlich nichts. Er ist dann in der Regel auch angenehm überrascht,
wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht
abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht,
dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme
des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige
Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen. Oder aber es wir der Tausch der Aktien
angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit
Steuerabschreibung erklärt.
Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der
Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein
Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die
Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine
Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.
Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal
die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche
Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch
im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und
fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage
eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter
eventuell der werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“
massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose
Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine
private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende
Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Wenn Ihnen
jemand "Ihr Geld in sechs
Monaten verdoppeln will", denken Sie daran, wenn es zu gut klingt um wahr
zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie ihr Geld verlieren. Der
beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden ist es, Fragen zu stellen.
Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt „Nein“ zu sagen! Haben Sie es
bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der „Berater“ fragt Sie, - denn er will Sie ja
gerade davon abhalten Fragen zu stellen.
Der Unterschied zwischen einem seriösen Anlageberater und einem Betrüger
ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen empfehlen, Fragen zu stellen, um so
viele Informationen wie möglich zu erhalten, damit auch die Risiken klar werden und Sie sich voll und
ganz mit Ihrer Investitionsentscheidung
auseinandersetzen können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite
kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen
Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine
BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen