Montag, Februar 22, 2016

Förderdarlehen der KfW

Um ein Förderdarlehen der KfW zu erhalten, beispielsweise zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage oder Energieeinsparungen, wenden sich Darlehensnehmer an ihre Hausbank, wie Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken.


Kommt es zum Abschluss des Darlehensvertrages, erfolgt regelmäßig die Einbehaltung einer laufzeitunabhängigen Gebühr, eines Abzugsbetrages in Höhe von 4 % des Darlehensnennbetrages.

Wurde der Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen, darf die im ungünstigsten Fall gemäß § 502 I 2 Nr. 1 BGB zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht überschreiten.

Der BGH stellte in seiner Entscheidung vom 16.02.2016 fest, dass die Einbehaltung eines Abzugsbetrages in Höhe von 4 % des Darlehensnennbetrages somit zulasten des Darlehensnehmers von einer gesetzlichen Regelung abweicht und eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist.

Haben Verbraucher nach dem 10.06.2010 ein Förderdarlehen abgeschlossen, sollten Sie mögliche Ansprüche prüfen lassen.

- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Q.pictures / www.pixelio.de

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