Um ein Förderdarlehen der KfW zu erhalten, beispielsweise zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage oder Energieeinsparungen, wenden sich Darlehensnehmer an ihre Hausbank, wie Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken.
Kommt es zum Abschluss des Darlehensvertrages, erfolgt
regelmäßig die Einbehaltung einer laufzeitunabhängigen Gebühr, eines
Abzugsbetrages in Höhe von 4 % des Darlehensnennbetrages.
Wurde der Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen,
darf die im ungünstigsten Fall gemäß § 502 I 2 Nr. 1 BGB zu zahlende
Vorfälligkeitsentschädigung 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht
überschreiten.
Der BGH stellte in seiner Entscheidung vom 16.02.2016 fest,
dass die Einbehaltung eines Abzugsbetrages in Höhe von 4 % des
Darlehensnennbetrages somit zulasten des Darlehensnehmers von einer
gesetzlichen Regelung abweicht und eine unangemessene Benachteiligung nach § 307
Abs. 1 Satz 1 BGB ist.
Haben Verbraucher nach dem 10.06.2010 ein Förderdarlehen
abgeschlossen, sollten Sie mögliche Ansprüche prüfen lassen.
- Für
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage
bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl
einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des
Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die
Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls
den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder
Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die
Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter
Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem
Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die
Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue
Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
steff
Direkter Link zum Kontaktformular:
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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