Sollen, fragt sich der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, jetzt die Betroffenen das zweite Mal übervorteilt werden. Denn er findet das Schreiben des Insolvenzverwalters Denkhaus dreist und glaubt "Natürlich haben alle Anleger der EEV AG Forderungen gegen das insolvente Unternehmen." Eine Warnung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper.
Das Amtsgericht Meppen hat das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG am 10.02.2016 eröffnet. Und
den vorläufigen Insolvenzverwalter, den Hamburger Rechtsanwalt Steffen
Denkhaus, bestätigt.
"Zum Leidwesen der Anleger", findet der auf das
Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper: "Denn Herr Denkhaus hat in dem ersten Schreiben an die Anleger
die Meinung vertreten, dass Genussrechtszeichner nicht zur Anmeldung ihrer
Forderungen aufgefordert werden sollen." Und damit keine Quote aus der
Masse des Unternehmens erhalten sollen. Das haben die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ungläubig zur Kenntnis genommen.
"Denn es sollte dem Insolvenzverwalter bekannt sein,
dass die Staatsanwaltschaft seit geraumer Zeit gegen Unternehmensverantwortliche
der EEV AG, die mit der Platzierung des Genussrechtskapitals betraut waren,
wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelt." Und das ist nach
der Einschätzung des renommierten Anlegeranwalts naheliegend: "Die EEV AG
hat rund Euro 26 Mio. bei 2400 Anlegern mit der Behauptung, ein
Biomasseheizkraftwerk zu kaufen, eingesammelt. Im Nachhinein stellt sich
heraus, dass die Verkäuferin des Biomasseheizkraftwerks nicht den Kaufpreis
erhalten hat." Das ist, schätzt Rechtsanwalt Gröpper, eine Information,
die den Anlegern nicht vorenthalten werden darf. Und, wenn die Einschätzung des
Anlegeranwalts zutreffend ist, ist das ein Kapitalanlagebetrug.
Die Begehung des Kapitalanlagebetrugs löst einen
deliktischen (der -betrug ist das Delikt) Schadensersatzanspruch des
betroffenen Anlegers aus. Gut begründete deliktische Schadensersatzansprüche
sind (erstrangige) Insolvenzforderungen, die bei der Verteilung des Rests, der
Insolvenzmasse, zwingend berücksichtigt werden müssen, § 174 Abs. 2
InsO."Kaum vorstellbar, dass Herr Denkhaus diese Norm nicht kennt",
meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper.
"Dies vorausgeschickt sind wir besorgt", ergänzt
Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "ob der Verwalter Denkhaus sein Amt ernst
nimmt und sich mit der ernstlich in Betracht kommenden Strafbarkeit von
Unternehmensverantwortlichen der EEV AG auseinandergesetzt hat. Denn nach den
uns vorliegenden Unterlagen finden wir es naheliegend, dass die
Genussrechtszeichner erstrangige, zwingend zu berücksichtigende Forderungen
gegen die Masse haben."
Bezeichnenderweise hat der Verwalter in dem jüngsten
Schreiben dazu keine Stellung bezogen und die Anleger, aus der Sicht der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke scheinheilig, dazu aufgefordert,
allenfalls einen Bruchteil ihrer Forderung anzumelden. Gleichzeitig sitzt im
Gläubigerausschuss ein alter Bekannter. Der Etanax-Rechtsanwalt Lars Rodenbäck.
Die österreichische Etanax GmbH dürfte eine der größten institutionellen
Gläubigerinnen sein. "Und gleichzeitig eine der umstrittensten. Die EEV AG
drohte der Etanax GmbH, sie wegen Täuschungen auf viele Millionen Euro zu
verklagen. Heute will bei der EEV niemand mehr was davon wissen. Aber
ich", sagt Rechtsanwalt Gröpper, "würde das gern klären lassen."
Und Herr Denkhaus hat, erst recht, nichts zur Frage, wo die
Anlegergelder geblieben sind, gesagt. Und wen er für den Verlust der
Anlegergelder verantwortlich machen will.
Deshalb raten wir Ihnen: "Lassen Sie sich nicht auf
diese vorgefertigte Forderungsanmeldung des Verwalters ein und beauftragen Sie
spezialisierte, engagierte Rechtsanwälte, die möglichst viel Geld für Sie
zurückholen wollen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke
vertreten mit großem Abstand die meisten EEV-Gläubiger."
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV Erneuerbare Energie
Versorgung AG anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV
Erneuerbare Energie Versorgung AG können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
gröpköp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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