Dienstag, Februar 23, 2016

EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG: Insolvenzverfahren eröffnet.

Sollen, fragt sich der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, jetzt die Betroffenen das zweite Mal übervorteilt werden. Denn er findet das Schreiben des Insolvenzverwalters Denkhaus dreist und glaubt "Natürlich haben alle Anleger der EEV AG Forderungen gegen das insolvente Unternehmen." Eine Warnung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper.


Das Amtsgericht Meppen hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG am 10.02.2016 eröffnet. Und den vorläufigen Insolvenzverwalter, den Hamburger Rechtsanwalt Steffen Denkhaus, bestätigt.

"Zum Leidwesen der Anleger", findet der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Denn Herr Denkhaus hat in dem ersten Schreiben an die Anleger die Meinung vertreten, dass Genussrechtszeichner nicht zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden sollen." Und damit keine Quote aus der Masse des Unternehmens erhalten sollen. Das haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ungläubig zur Kenntnis genommen.

"Denn es sollte dem Insolvenzverwalter bekannt sein, dass die Staatsanwaltschaft seit geraumer Zeit gegen Unternehmensverantwortliche der EEV AG, die mit der Platzierung des Genussrechtskapitals betraut waren, wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelt." Und das ist nach der Einschätzung des renommierten Anlegeranwalts naheliegend: "Die EEV AG hat rund Euro 26 Mio. bei 2400 Anlegern mit der Behauptung, ein Biomasseheizkraftwerk zu kaufen, eingesammelt. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Verkäuferin des Biomasseheizkraftwerks nicht den Kaufpreis erhalten hat." Das ist, schätzt Rechtsanwalt Gröpper, eine Information, die den Anlegern nicht vorenthalten werden darf. Und, wenn die Einschätzung des Anlegeranwalts zutreffend ist, ist das ein Kapitalanlagebetrug.

Die Begehung des Kapitalanlagebetrugs löst einen deliktischen (der -betrug ist das Delikt) Schadensersatzanspruch des betroffenen Anlegers aus. Gut begründete deliktische Schadensersatzansprüche sind (erstrangige) Insolvenzforderungen, die bei der Verteilung des Rests, der Insolvenzmasse, zwingend berücksichtigt werden müssen, § 174 Abs. 2 InsO."Kaum vorstellbar, dass Herr Denkhaus diese Norm nicht kennt", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper.

"Dies vorausgeschickt sind wir besorgt", ergänzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "ob der Verwalter Denkhaus sein Amt ernst nimmt und sich mit der ernstlich in Betracht kommenden Strafbarkeit von Unternehmensverantwortlichen der EEV AG auseinandergesetzt hat. Denn nach den uns vorliegenden Unterlagen finden wir es naheliegend, dass die Genussrechtszeichner erstrangige, zwingend zu berücksichtigende Forderungen gegen die Masse haben."

Bezeichnenderweise hat der Verwalter in dem jüngsten Schreiben dazu keine Stellung bezogen und die Anleger, aus der Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke scheinheilig, dazu aufgefordert, allenfalls einen Bruchteil ihrer Forderung anzumelden. Gleichzeitig sitzt im Gläubigerausschuss ein alter Bekannter. Der Etanax-Rechtsanwalt Lars Rodenbäck. Die österreichische Etanax GmbH dürfte eine der größten institutionellen Gläubigerinnen sein. "Und gleichzeitig eine der umstrittensten. Die EEV AG drohte der Etanax GmbH, sie wegen Täuschungen auf viele Millionen Euro zu verklagen. Heute will bei der EEV niemand mehr was davon wissen. Aber ich", sagt Rechtsanwalt Gröpper, "würde das gern klären lassen."

Und Herr Denkhaus hat, erst recht, nichts zur Frage, wo die Anlegergelder geblieben sind, gesagt. Und wen er für den Verlust der Anlegergelder verantwortlich machen will.

Deshalb raten wir Ihnen: "Lassen Sie sich nicht auf diese vorgefertigte Forderungsanmeldung des Verwalters ein und beauftragen Sie spezialisierte, engagierte Rechtsanwälte, die möglichst viel Geld für Sie zurückholen wollen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper Köpke vertreten mit großem Abstand die meisten EEV-Gläubiger."

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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