Dienstag, Dezember 22, 2015

Bankseitig gekündigte Immobiliendarlehen – Wenn Banken zu hohe Verzugszinsen berechnen

Ein Fall aus der täglichen, ganz aktuellen Praxis der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth und Partner:

 

1.

Eine Sparkasse aus Norddeutschland hatte unserem Mandanten im Jahr 2012 verschiedene Baufinanzierungsdarlehen gekündigt, die der Finanzierung von 3 Objekten in seinem Privatvermögen dienten.

Unser Mandant hatte die fällig gestellten Darlehen nicht sofort an die Bank zurückgezahlt.
In der Folge hat die Bank gegenüber unserem Mandanten einen Verzugszins in Höhe von 5% oberhalb des Basiszinssatzes für einen Zeitraum von fast 2 Jahren berechnet.
Durch die Berechnung von Verzugszinsen in dieser Höhe hat die Bank klargestellt, dass sie den Mandanten nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB klassifiziert hat.

Unsere Kanzlei konnte aber bereits außergerichtlich erfolgreich argumentieren, dass unser Mandant vorliegend sehr wohl seine Immobilien als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB erworben und auch verwaltet hat.
Daher war der Mandant auch bei der Berechnung von Verzugszinsen auf seine gekündigten Baufinanzierungsdarlehen nach Grundsätzen des Verbraucherdarlehensrechts zu privilegieren.
Demnach musste der Mandant an Verzugszinsen statt 5% oberhalb des Basiszinssatzes richtigerweise nur 2,5% oberhalb des Basiszinssatzes zahlen.

Inklusive Nutzungsentschädigung erhielt der Mandant den gesamten geforderten Betrag von über € 27.000,-- zurück.

2.

Vorliegendes ist kein Einzelfall, sondern immer wieder anzutreffen.
Banken nehmen Berechnungen jeglicher Art gegenüber ihren Kunden zum Anlass, zu ihrem Vorteil abzurechnen.
Hier lohnt es sich, den Banken auf die Finger zu schauen und die Berechnungen durch eine spezialisierte Kanzlei, ggf. samt Sachverständigen, überprüfen zu lassen.

Insbesondere lohnt sich die Überprüfung der

  • Zinssatzanpassungen
  • Zinssätze bei Darlehensfortführung nach Ende der Festzinslaufzeit
  • berechneten Verzugszinsen
  • gezahlten oder zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanwalt Kurdum: „Erfahrungsgemäß können hier schnell rechnerische Abweichungen zulasten von Kunden in Höhe von mehreren zehntausend Euro entstehen.“

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Montag, Dezember 21, 2015

Brauchen wir wirklich Finanz TÜV und Finanzwächter?

Schon so lange es den  Grauen Kapitalmarkt  gibt, sind auch die Debatten über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts ein immer wieder gern genommenes Thema vieler Verbraucherschützer. Zum Anlass wird dann immer gerne ein aktuelles Ereignis wie zum Beispiel das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger betroffen waren, genommen.  


Sogenannte Experten tragen dann mit sorgenvoller Mine vor, dass jährlich Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlören.

Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. haben diese  Debatten bei der die Grundidee scheinbar Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ ist, keinen hohen Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.   

Es nutzt wenig wenn durch solche Betroffenheitsdebatten Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört  in erster Linie auch die Vorsorge für den Ruhestand sind gesund!

Die Begriffe  Finanz TÜV und Finanzwächter zeichnen sich als besonders hohle Worthülsen aus, die Verbraucher in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ ® e.V. So assoziiert der unbedarfte Bürger mit dem TÜV regelmäßig Sicherheit, mit einem "Wächter“ seinen persönlichen Schutz.  Doch das Gegenteil wird wohl eher der Fall sein, suggeriert es doch, dass dem Risiko sein Geld in den Sand setzen zu können nun ein Riegel vorgeschoben sei.  Doch dies wird wohl angesichts des immer mehr sich staatlichen Handelns entziehenden Finanzmarkts  eine Illusion bleiben und von einem Rückgang der Geldvernichtung bei Kleinanlegern ist Deutschland noch weit entfernt.

Der BSZ ® e.V.  kann Verbrauchern nur raten: Seinen Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus dem Mündern der politisch Verantwortlichen und deren beauftragten Experten verlauten. Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®) setzt sich seit mehr als 17 Jahren gezielt und erfolgreich für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Um seinen hohen Qualitätsansprüchen an die Vereinsarbeit gerecht zu werden, arbeitet er als eingetragener Verein mit spezialisierten, langjährig erfahrenen und erfolgreichen Vertrauensanwälten und Kooperationspartnern zusammen. Nähere Informationen zum BSZ ® e. V. finden Sie unter www.fachanwalt-hotline.eu

Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt mit einem Finanz-TÜV  Stempel zu versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die  Wachhunde welche Investoren vor Kapitalverlust schützten,   vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich machen.

Der BSZ®  e.V. schützt Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen  und beobachtet  Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

 Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Bildquelle: © Uschi Dreiucker / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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Donnerstag, Dezember 17, 2015

2016: Null Toleranz für Geldvernichter

Anlageberater sind oft mehr PR-Experten als Finanzfachleute. In vielen Fällen geht es den Beratern in erster Linie darum das Vertrauen ihrer zukünftigen Opfer zu gewinnen. Das gelingt ihnen in vielen Fällen erstaunlich gut.  Vertrauen ist der Erfolgshebel der Branche, ihre Kunden mit falschen Versprechen über den Tisch zu ziehen und ihnen zum Beispiel risikoreiche Anlageprodukte zur Altersvorsorge zu verkaufen. So werden Jahr für Jahr Milliarden Euro Anlegergeld vernichtet beziehungsweise in andere Taschen umgeleitet.


Der Schaden welcher durch den klassischen Kapitalanlagebetrug bei Kleinanlegern angerichtet wird ist dagegen eher bescheiden. Im Einzelfall handelt es sich aber oft um sehr hohe Beträge. Sehr oft werden hier „Penny Stocks“ empfohlen. Unter „Penny Stock“ versteht man eine nicht börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Betrüger manipulieren den Kurs einer solchen Aktie zum Nachteil des Anlegers. Die Bandbreite des klassischen Kapitalanlagebetrugs ist zwar enorm, aber die „Renner“ sind nach wie vor die „alten Hüte“, wie zum Beispiel das „Schneeballsystem“ (Ponzi-Schema).   

So geht auch das Jahr 2015 als trauriges Jahr der Geldvernichtung in die Finanz Geschichte ein. Dieses traurige Resümee hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2016 zum "Jahr der Kapitalanleger" werden kann.

Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2016 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem grauen Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2016 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.

Unter dem Motto „Null Toleranz für Geldvernichter“ wird der BSZ e.V. auch 2016 mit einer breit angelegten  Öffentlichkeitsarbeit für die Rechte der Anleger werben. Die Anleger brauchen keine Anlegerschutzgesetze. Kein Anleger muss vor sich selbst geschützt werden. Geschädigte Anleger müssen aber in die Lage versetzt werden ihre Rechte gegenüber Banken und Beratern ohne große Mühe durchsetzen zu können. Die Beweislastumkehr und die Befreiung von abschreckend hohen Prozesskosten für klagende Anleger wären ein guter Anfang!

Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass Geld und Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Anleger und Berater hingegen haben ein gleichsam symbiotisches Verhältnis.  Der Eine kann ohne den Anderen nicht. Wie Feuer und Sauerstoff.

Geschädigte Anleger sollten immer sofort konkrete Maßnahmen einleiten. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Auf den BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu  und www.rechtsboerse.de  stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Mittwoch, Dezember 16, 2015

BSZ® e.V.: Ist jeder Rechtsanwalt auch automatisch ein guter Anlegerschutzanwalt?

Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im Hessischen Dieburg. Der eine oder andere Rechtsanwalt versteht sich offensichtlich als "Alleskönner". Davon hält man bei dem BSZ e.V. nichts. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der seine Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?


Die gute Nachricht: „Jedermann steht der Rechtsweg offen“.  Die schlechte Nachricht:  „Der Rechtsweg ist mittlerweile lang, unüberschaubar und teuer geworden.“ Ohne geeigneten Rechtsanwalt ist es kaum möglich ans Ziel zu kommen. Jedoch  ist der Rechtsuchende bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt oft überfordert.

Aber schon mit der Auswahl des richtigen Rechtsanwaltes kann die Entscheidung über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gefallen sein. Auf die besonderen Fähigkeiten von Fachanwälten kann man sich grundsätzlich verlassen. Bei "normalen" Anwälten hingegen, die mit Sonderkenntnissen werben, ist Sorgfalt geboten.

Gerade bei Eingriffen in die persönlichen Finanzen,  ist sofortiges und angemessenes Reagieren und Handeln von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des Verfahrens. Der Betroffene selbst ist meist hilflos. Experimente sind jetzt fehl am Platz. Zwingend erforderlich für die optimale Schadensbegrenzung die sofortige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Viele Kapitalanleger werden wohl gezwungen sein um ihr Geld zu prozessieren. Wobei jedoch viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht mehr aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegen Sie im Verfahren, verlieren Sie Ihre Forderung und haben zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn Sie gewinnen, gehen Sie leer aus, wenn Ihr Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten Ihres Anwaltes haften Sie dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert Horst Roosen, Vorstand bei dem BSZ e.V.  Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt. Dem BSZ® e.V. ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass  der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Da die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird bietet der BSZ® e.V. die Möglichkeit einer BSZ® Interessengemeinschaft beizutreten. 

Um bei der Vielzahl der in dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht  tätigen Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben manchen Unternehmen etc. inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu über, sich als selbsternannte Anlegerschützer aufzuspielen und vor dem Mandantenfang durch Vereine oder andere Rechtsanwälte zu warnen.

Wir haben uns hierzu speziell einige Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit großem Erfolg für Anleger tätig zu sein. Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhaftes Anschreiben von Kapitalanlegern auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel Erfolge für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht entdecken, und oft finden sich nur landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Fragen Sie immer, wie ein solches Verfahren in letzter Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im Kapitalanlagebereich vertreten.

Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken.

Wie können Sie sich als Anleger nun vor solch  Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:

1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch einen Eindruck von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10 Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in dem Bereich.

2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt gehen.

3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer, und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ nach Zahlung eines Förderbeitrages von 75,00 Euro sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel steht.

4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist: Masse statt Klasse.

5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt, bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als 200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen. Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend, gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.

6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache dann nicht richtig bearbeitet wird.

Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit und Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.

Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung zu den besten in Deutschland zählen. Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ e.V. auch gerne eine Alternative an.

Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren für reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt (besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Haben Sie den falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld "günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.

Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll. Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von solchen Lockangeboten.

Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Auf den  BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu   und www.rechtsboerse.de   stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Medico-Fonds: bei Ausschüttungsrückforderung sollten Anleger nicht einfach bezahlen!

Bereits Anfang des Jahres wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Landesbank hatte die Kredite fällig gestellt. Ähnliches könnte auch anderen Medico Fonds drohen. Anfang des Jahres 2015 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 aufgefordert, die bis dahin erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Hintergrund war, dass die Landesbank die Kredite fällig gestellt hatte. Zwischenzeitlich ist der Fonds insolvent.


Ähnliches könnte auch bei den anderen Medico Fonds drohen. Dabei sollten sich die Anleger unbedingt anwaltlich beraten lassen, bevor sie die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, denn je nachdem, wie die Emissionsprospekte von damals ausgestaltet sind, besteht für die Rückforderung unter Umständen keine rechtliche Grundlage. Hierfür hat der Bundesgerichtshof in diversen Entscheidungen hohe Hürden aufgestellt. Letztlich kommt es auch darauf an, wer die Rückzahlung fordert.

Es gilt: wenn Sie einmal zurückbezahlt haben, werden Sie als Anleger das Geld schwerlich wiedersehen, also erstmal prüfen lassen, bevor gezahlt wird!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Medico-Fonds“.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Klagen für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds eingelegt

Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wurden zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds mit Anschreiben der Fondsgesellschaft vom 20.11.2015 dazu aufgefordert, über die Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2015 abzustimmen. Es scheint sich nunmehr das zu verwirklichen, worüber zahlreiche Anleger nicht aufgeklärt worden sind: Ein Totalverlust der investierten Gelder steht zu befürchten.


Anleger sind verunsichert und fragen nach ihren Handlungsoptionen. In diesem Zusammenhang berichten diverse Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB, dass sie über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung nicht oder nur unvollständig aufgeklärt und zudem falsch beraten wurden. So wurde die Anlage oftmals

-           als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.

Es fand keine Aufklärung
-           über das Totalverlustrisiko,
-           das Fehlen eines geregelten Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
-           die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen, (diese wurden vielfach unzutreffend als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend
-           keine rechtzeitige Übergabe oder
-           gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.

Das Landgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der damals tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klage wegen fehlerhafter Aufklärung/Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater/ der Beratungsgesellschaft ein. Rund 20 weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, betreut bereits zahlreiche TIV-Anleger und rät allen betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollten Anleger wider Erwarten bereits im Jahr 2012 Kenntnis davon gehabt haben, dass sie möglicherweise falsch beraten wurden, besteht das Risiko der Verjährung zum Ablauf des 31.12.2015. Es empfiehlt sich daher, sehr zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Dienstag, Dezember 15, 2015

Bank verhindert Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur treuwidrigen Ausübung des Widerrufsrechts

Darlehenswiderruf: Vergleich zwischen Verbraucher und Bank verhindert Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur treuwidrigen Ausübung des Widerrufsrechts.  Ein Verbraucher und eine Bank haben sich anlässlich eines beim BGH anhängigen Widerrufsverfahrens verglichen.


Ein Verbraucher und eine Bank haben sich anlässlich eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Widerrufsverfahrens verglichen. In diesem Verfahren mit dem Az. XI ZR 180/15 war eine höchstrichterliche Entscheidung dazu erwartet worden, ob die Ausübung des Widerrufsrechts grob treuwidrig und damit unwirksam ist, wenn der Darlehensvertrag widerrufen wird, um sich im Nachhinein von einer damit teilweise fremdfinanzierten,  spekulativen Anlage zu lösen. Aufgrund des geschlossenen Vergleichs wird der Bundesgerichtshof in diesem Verfahren keine Entscheidung mehr treffen.

„Banken wenden in Widerrufsverfahren immer wieder ein, dass die Ausübung des Widerrufsrechts verwirkt oder rechtsmissbräuchlich sei. Obwohl einzelne Instanzgerichte eine Verwirkung annehmen, entscheiden die meisten Gerichte nach unserer Erfahrung verbraucherfreundlich,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der Hunderte Widerrufsfälle betreut.

„Eine Verwirkung oder Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufsrechts scheiden unseres Erachtens meist schon deshalb aus, weil die Banken selbst den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt haben und somit gerade kein schutzwürdiges Vertrauen genießen. Darüber hinaus hätten die Banken über Nachbelehrungen jederzeit Rechtssicherheit schaffen können. Mit einer ähnlichen Begründung hat der IV. Senat des Bundesgerichtshofs bereits die Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Versicherungsnehmers verneint“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter.

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf auch heute noch vom Darlehensvertrag zu lösen.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und sich vom sonstigen Vertragstext abheben. Zudem hat sie inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend zu informieren. Zahlreiche der von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen wurden nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend und damit fehlerhaft eingestuft.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Bankkunden, sich noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz. Sofern das Darlehen bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen herauszuverlangen.
Die Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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