Mittwoch, September 23, 2015

VW: Aktionäre prüfen Schadensersatzansprüche wegen Abgasskandal!

Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe könnten entstanden sein! Weitere Vorwürfe stehen im Raum! Im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre ist der Kurs der VW-Aktie massiv eingebrochen. Während der Kurs bereits am Montag um mehr als 20 % eingebrochen war, setzte sich die Abwärtsbewegung am Dienstag fort, der Kurs fiel teilweise um 23 %. Insgesamt dürften VW-Aktionäre bereits einen Verlust im zweistelligen Milliardenbereich erlitten haben.


„Anleger haben damit teilweise bereits erhebliche Verluste mit VW-Aktien erlitten und sollten mögliche Schadensersatzansprüche unter anderem wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz prüfen,“ so BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham).

„Aktionäre könnten Schadensersatzansprüche wegen versäumter Ad-hoc-Mitteilungen geltend machen. Die Unterlassung der Bekanntgabe der kursrelevanten Tatsache der Abgasmanipulation könnte bei zahlreichen Anlegern Schadensersatzansprüche ausgelöst  haben, die bei ordnungsgemäßer Information die VW-Aktie nicht gekauft hätten.“

VW hatte denn auch Medienberichten von heute zufolge bereits 6,5 Milliarden Euro zurück gestellt und hatte eine Gewinnwarnung ausgesprochen.

Gemäß Spiegel online vom heutigen Tage zufolge soll der betroffene Motortyp weltweit in elf Millionen Fahrzeugen eingebaut worden sein.

Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, prüft inzwischen gleich mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz.

Inzwischen geht man sogar möglichen Fällen von Insiderhandel nach, nämlich der Frage, ob sich z.B. VW-Manager, die früher als die Öffentlichkeit von der Abgasaffäre Kenntnis bekommen haben könnten, noch rechtzeitig von VW-Aktien getrennt haben könnten, bevor der Kurs am Montag abstürzte.

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Dienstag, September 22, 2015

VW-Abgasskandal: Haben VW-Aktionäre Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG?

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation.


Auslöser dieses Vorgehens ist die von VW eingeräumte Manipulation von Abgaswerten von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act". Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. "Denn die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese Unterlassung könnte eine Marktmanipulation durch pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A. "Aufgrund dieser möglichen Marktmanipulation ist zu befürchten, dass zahlreiche institutionelle und private Anleger erhebliche Vermögensverluste in Zusammenhang mit VW-Aktien erlitten haben, weil die Volkswagen AG es in Bezug auf die erfolgte Abgasmanipulation unterlassen hat, die Anleger rechtzeitig zu informieren, und somit unter Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten (§ 15 WpHG) die wahre Sachlage verheimlichte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Die Offenlegung der Abgasmanipulationen führte am gestrigen Montag, den 21.09.2015 dazu, dass die VW - Aktie zum Handelsende rund 18,6 % verlor!

Es besteht die Vermutung, dass die zwischen dem Beginn der möglichen Marktmanipulation und deren Eingeständnis durch den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Martin Winterkorn, nicht veröffentlichten Kapitalmarktinformationen zu einer Schädigung der Anleger geführt haben, sofern die Aktionäre nach Beginn der Marktmanipulation gezeichnet haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch im Besitz dieser Aktien sind oder sie ab dem 20.09.2015 veräußert haben.

Vorwürfe gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation werden hierbei nicht das erste Mal erhoben. Auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG werden nicht zum ersten Mal geltend gemacht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB war federführend bei der "Milliarden-Klage" im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Volkswagen AG durch die Porsche SE und kann sich daher Synergieeffekte bei der Ermittlung und Bewertung der nun erneut erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation zu Nutze machen. Rechtsanwalt Franz Braun, der dieses Verfahren betreute, erklärt hierzu: "Die bei diesem umfangreichen Verfahren im Laufe der Jahre ermittelten Informationen sind für uns nun natürlich jetzt sehr hilfreich".

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Franz Braun und Christian Luber raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Weiterer Erfolg für Anleger bezüglich IVG Euroselect Balanced Portfolio GmbH & Co KG.

Nord LB / Norddeutsche Landesbank zu Schadenersatz in Höhe von Euro 37.983,40 verurteilt. Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 04.09.2015 die Nord LB / Norddeutsche Landesbank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von Euro 37.983,40 verurteilt.

Der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Vater der Klägerin, dessen Ansprüche die Klägerin gerichtlich geltend machte, war nach Feststellung des Landgerichts Braunschweig anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung am IVG ES Balanced nicht darüber aufgeklärt worden, in welcher Höhe die Bank für die Empfehlung und darauf basierende Beteiligungszeichnung eine Vergütung erhalten würde.

Diese Aufklärungspflicht, so das Landgericht Braunschweig, bestand unabhängig davon, ob dem Bankberater selbst die konkrete Provisionshöhe der Bank bekannt war. Die Aufklärungspflicht, so das Landgericht Braunschweig, entfalle auch nicht deshalb, weil der Zeichner der Beteiligung Geschäftsmann war und er bei anderen Kapitalanlagen über das Vergütungsinteresse der Bank aufgeklärt worden sein soll.

Da sich dem Prospekt zum IVG ES Balanced das Vergütungsinteresse der Nord LB / Norddeutschen Landesbank nicht entnehmen lässt, konnte sich die Bank, so das Landgericht Braunschweig zutreffend, auch nicht darauf zurückziehen, der Anleger hätte die Information über das Vergütungsinteresse der Bank dem Prospekt entnehmen können.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz, der die Klägerin im gerichtlichen Klageverfahren vertrat, hat mit vielen Anlegern des IVG ES Balanced Kontakt, die sich von Ihrer Bank fehlerhaft beraten fühlen.

Grundsätzlich gilt, dass ein Anleger vor Zeichnung über die wichtigen Eigenschaften und Risiken des Anlageprodukts aufzuklären ist. Hierzu zählt auch das Vergütungsinteresse der Bank. Der Anleger muss darüber informiert werden, ob und in welcher Höhe die Bank für die Empfehlung und Zeichnung einer Beteiligung eine Vergütung erhält.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Rechtsprechung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB allen Anlegern, die Anlageberatung, die zum Erwerb der Beteiligung führte, einer juristischen Überprüfung unterziehen zu lassen. War die Beratung fehlerhaft bzw. unvollständig, so kommen Schadenersatzansprüche des Anlegers gegen die beratende Bank in Betracht. Diese Ansprüche sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Der Anleger erhält also unter Anrechung erhaltener Ausschüttungen sein in den Fonds investiertes Kapital gegen Übertragung der Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft zurück und kann sich somit seiner verlustbringenden Kapitalanlage entledigen. Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche dieser Fälle betreut, weist zudem darauf hin, dass die mit einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten oftmals von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Euroselect". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Nord Lease AG – Post vom Gerichtsvollzieher

Nachdem die NL NordLease AG im Mai 2015 die Gesellschafter aufgefordert hatte, die bis 31.12.2013 erhaltenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen, wird dieser Forderung aktuell durch ein Schreiben der Rechtsanwälte Dr. May pp., Karlsruhe, Nachdruck verliehen. Dieses Schreiben wurde den Gesellschaftern in den letzten Tagen per Gerichtsvollzieher zugestellt.


In diesem Schreiben wird neben der Rückzahlung der Ausschüttungen bis 05.10.2015 zusätzlich der atypisch stille Beteiligungsvertrag gekündigt. Die Kündigung wird zum 31.12.2016 erklärt. Ferner wird bei Nichtzahlung eine entsprechende Klage angekündigt.

Zahlreiche besorgte Anleger haben in den letzten Tagen nachgefragt, wie diese sich gegenüber dem aktuellen Schreiben verhalten sollen.

Die aktuell erfolgte Kündigung der Beteiligungsverträge dient dazu, den Rückforderungsanspruch der NL NordLease AG Gesellschaft besser begründen zu können. Ein solcher Rückforderungsanspruch bei ungekündigten Verträgen unterliegt entsprechend der Rechtsprechung des BGH (Entscheidungen vom 12.03.2013, Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11) engen Grenzen und ist oft schwer durchsetzbar.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Schreiben stellen sich aber folgende Fragen:

1.                  Es wird nicht deutlich, ob die Gesellschaft generell zur Kündigung der Beteiligungsverträge berechtigt ist. Kündigungsgründe werden in dem aktuellen Schreiben nicht genannt.

3.                  2.   Gegen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs ist einzuwenden, dass nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag Rückforderungsansprüche erst nach Beendigung der Beteiligung fällig werden. Da die Kündigungen  zum 31.12.2016 wirksam werden, wären solche Zahlungsansprüche der Gesellschaft erst zu diesem Termin fällig.    Somit fehlt es also bereits an einer Fälligkeit der Ansprüche.

4.                  Zudem ist die Höhe der geforderten Zahlungen fragwürdig. Es liegt keine nach-prüfbare Abrechnung der Kapitalkonten vor, aufgrund derer der Anspruch auch der Höhe nach geprüft werden könnte. Allein der pauschale Hinweis im Schreiben vom 18.05.2015 auf ein negatives Kapitalkonto reicht sicher für eine Begründetheit der Forderung nicht aus.

Vor diesem Hintergrund kann also keinesfalls dazu geraten werden, dem Rückzahlungsverlangen der NordLease AG ungeprüft nachzukommen. Betroffene Anleger sollten auf jeden Fall den Rat eines in Fragen des Kapitalmarktrechtes erfahrenen Rechtsanwaltes einholen.

Für die Prüfung von Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nord Lease AG beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Apobank: Privatkunden-Vorstand geht - viele Probleme mit den Privatkundenkrediten

Neue Herausforderungen: Harald Felzen verlässt die Apobank. Er war seit 2011 im Vorstand für das Privatkundengeschäft zuständig gewesen. Laut Aufsichtsratschef Hermann S. Keller hat Felzen den Bereich erfolgreich neu ausgerichtet und damit die Weichen für das zukünftige Wachstum gestellt.  Die Suche nach einem Nachfolger soll kurzfristig angestoßen werden; im Übrigen wird die Bank laut Keller „hervorragend geführt“. Bis zur Neubesetzung wird das Ressort kommissarisch von Vorstandschef  Herbert Pfennig geführt.


Im Vorstand sind Ulrich Sommer für das Ressort Standesorganisationen, Großkunden und Märkte, Eckhard Lüdering für das Ressort Risiko und Bankbetrieb und Dr. Thomas Siekmann für das Ressort Finanzen und Controlling zuständig.

Die Apobank hat nach eigenen Angaben 382.000 Kunden und 106.000 Mitglieder.

Es sind viele Probleme zum Ende 2014 nach den Entscheidungen des BGH zu den  unzulässigen Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten aufgetreten. Nach Informationen aus informierten Kreisen sollen die Bearbeitungsgebührenthematik die Apobank ca. 300 Mio. Euro gekostet haben.

Aktuell geht es bei vielen Kreditverträgen um die Zinscap-Gebühren in einigen Klageverfahren in der ganzen Bundesrepublik. Die Apobank soll in letzter Zeit vergleichsbereit dazu sein. Informationen sind jedoch nicht möglich, weil alle Beteiligten eine Schweigepflichtsklausel unterzeichnen müssen.

Andere Gerichtsstreitigkeiten drehen sich um die Licon-Gruppe mit Denkmalschutzimmobilien in der ganzen Bundesrepublik und um Kredite mit variablen Zinssätzen. Die Licon-Gruppe ist letztes Jahr mit 11 Gesellschaften in die Insolvenz gegangen. Jetzt haben die Kunden erhebliche Probleme.

Die variablen Zinssätze in Krediten der Apobank hatten schon einige Gerichtsverfahren zu überstehen. Einige Klauseln wurden von den Gerichten beanstandet.

Bei den Krediten für Existenzgründer mit KFW-Krediten sind schließlich ebenso Gerichtsverfahren zu erwarten. Erste Gerichtsverfahren sind beim LG Berlin anhängig. Sie betreffen die Existenzgründungen von Gesundheitsberufen. Hier hat die Apobank einen hohen Marktanteil von ca. 60 %, gefolgt, von der Deutschen Bank und der HypoVereinsbank.

Die KFW Darlehen sind noch nicht beim BGH anhängig - die Entscheidungen sind völlig offen. Man hört nur von einzelnen Richtern auf Seminaren Äußerungen zu generellen Tendenzen.

Die Privatkredite der Apobank bei vielen Kunden in Gesundheitsberufen noch länger ein rechtliches Thema sein.

Wenn ein Vorstand innerhalb der Laufzeit seiner Anstellung plötzlich geht und das Institut keinen Nachfolger vorweisen kann, so ist das zunächst auch erst einmal eine bemerkenswerte Nachricht.

Kunden der Apobank aus dem Gesundheitsbereich haben viele Anlässe, die Kreditverträge von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank beizutreten.

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Montag, September 21, 2015

CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmelden

Gläubiger des CSA Beteiligungsfonds 5 können noch bis zum 1. Oktober 2015 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 22. September in Dettelbach statt. Bei der Gläubigerversammlung wird es erste Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und zu der zu erwartenden Insolvenzmasse geben. Bei Produkten des grauen Kapitalmarktes ist in der Regel aber nur von geringen Insolvenzquoten auszugehen.


Der CSA Beteiligungsfonds 5 wurde von der Capital Sachwert Alliance (CSA) platziert. CSA ist eine Tochtergesellschaft der ehemaligen Frankonia-Gruppe, der heutigen Deltoton GmbH. Gegen die Deltoton GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg seit einigen Monaten wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

Das Insolvenzverfahren über die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG wurde am 1. Juli am Amtsgericht Würzburg eröffnet. Für die Anleger war damit ein neuer Tiefpunkt in ihrer unbefriedigend verlaufenden Beteiligung erreicht. Sie müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Besonders problematisch erweist sich die Insolvenz auch für die Anleger, die ihre Einlage nicht auf einmal gezahlt haben, sondern in monatlichen Raten, da sie die Ratenzahlungen ohne Aussicht auf Ausschüttungen weiterleisten müssen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ansatzpunkt kann eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch ein sog. Haustürgeschäft sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Da dies erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen ist, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Für die Ratenzahler besteht so auf jeden Fall die Möglichkeit, dass sie die Zahlungen nicht mehr leisten müssen.“

Weitere Ansatzpunkte können auch fehlerhafte Angaben in den Verkaufsprospekten sein. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ergeben sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuelle entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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FHH Fonds Nr. 22 + FHH Fonds Nr. 22 in vorläufiger Insolvenz - Zwei FHH-Feeder pleite.

Die beiden Fondsgesellschaften FHH Fonds Nr. 22 MS "Hamilton Strait" GmbH & Co. Containerschiff KG und FHH Fonds Nr. 22 MS "Hudson Strait" GmbH & Co. Containerschiff KG haben beim Amtsgericht Reinbek einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahren gestellt (Az.: 8 IN 201/15 und 8 IN 203/15).


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Koch aus Hamburg bestellt. Den beiden Fonds mit Containerfrachtern à 834 TEU sind 2004 jeweils rund 85 Kommanditisten beigetreten, die die Gesellschaften mit jeweils knapp drei Millionen Eigenkapital ausgestattet hatten.

Kapitalanleger sollten sich wegen der Möglichkeiten der Insolvenzanmeldung und wegen Schadensersatzansprüchen beraten lassen.

Weitere Hintergrundinformationen können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds / FHH Fonds " beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Mittwoch, September 16, 2015

Der Penny-Stock-Betrug erlebt seine Renaissance

Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter. Unter Penny Stock versteht man eine nicht  börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Viele dieser Aktien werden in den USA als so genannte OTC  -„Over the Counter“- Aktien angeboten. Natürlich kann man nicht sagen, dass alle derartige Aktien von fraglichem Wert sind. Die Vergangenheit und auch aktuelle Vorfälle zeigen jedoch, dass die Kurse mancher „Penny Stocks“ manipuliert wurden. 


Nach einer Untersuchung der amerikanischen Wertpapierverwaltungen NASAA (North American Securities Administrators Association) versickern jährlich Milliarden Dollar durch Penny-Stock-Betrug in dunklen Kanälen.

Das Herz einer „Boiler Room Operation“ (betrügerische Telemarketing-Operation)  ist in der Regel ein in bester Lage angemietetes Büro.  Schreibtische, Telefone, und erfahrene Verkäufer, die Hunderte von Menschen aus der ganzen Welt jeden Tag per Telefon oder Mail kontaktieren, mehr wird nicht gebraucht.

Das Geschäft mit den billigen Aktien (Penny Stocks) ist oft ein großangelegter oft international organisierter Anlagebetrug. Die Werbemaßnahmen und die Akquisition erfolgen dabei ähnlich wie im normalen Geschäftsleben durch Marketing und Vermittler. Eine der gefährlichsten und aggressivsten Vertriebsmethoden für betrügerische Produkte stellt das Telefonmarketing dar. Im Boiler Room also dem angemieteten Büro arbeitet ein Heer von jungen Männern und Frauen, die sogenannten „Opener“ . Ihre Aufgabe besteht darin, täglich unzählige Personen  anzurufen (Cold Calls) um sie für Spekulationen in Aktien zu gewinnen. Die Opener werden im  morgendlichen Sales Meeting auf ihre Arbeit am Telefon eingeschworen und mit entsprechenden Vorgaben unter Druck gesetzt. Wer nicht spurt oder zu wenig „produziert“ wird gefeuert! Ein guter Opener schafft am Tag bis zu 250 Anrufe.

Die Initiatoren nutzen meist eine Überwachungssoftware, die verhindern soll, dass der Opener eventuell Geschäfte auf eigene Rechnung macht. Die Opener sitzen meist auch auf engstem Raum in Großraumbüros zusammengedrängt. Das hat den einfachen Grund, dass die Opener dadurch automatisch voneinander lernen und sich von der aufgeheizten Erfolgsatmosphäre gegenseitig anstecken lassen.

Angerufene Personen, die ein grundsätzliches Interesse zeigen, werden in der Regel vom „Opener“ sofort an den in der Hierarchie wesentlich höher stehenden  „Loader“ weitergereicht. Der Loader der meist auch einmal als schlecht bezahlter Opener angefangen hat, arbeitet mit bewährten, psychologisch gut aufgebauten Tricks. Er offeriert besonders günstige Spekulationen und drängt gleichzeitig auf rasche Entscheidung.

Der Betrug mit Penny Stocks ist weiter verbreitet als man bisher angenommen hat. Er richtet Schaden ungeahnten Ausmaßes an.  Durch verschiedene unerlaubte Techniken werden die Kurse bestimmter Aktien in die Höhe getrieben, um dann ins bodenlose zu fallen. Diese Manipulation ist bekannt als "Pumpe und Dump" und ist fast so alt wie die Börse.  Durch die Beeinflussung der Anleger mit irreführenden Angaben über ein Unternehmen werden die Preise in eine vorher festgelegte Höhe getrieben. Ist der dann erreicht stoßen die betrügerischen Initiatoren ihre eigenen Aktien ab.

Die gegenteilige Entwicklung einer Pumpe und Dump ist das so genannte Scoop. Hier werden über ein Unternehmen sehr negative  frei erfundene Gerüchte verbreitet. Damit soll der Preis in den Keller fallen. Ist der Preis unten, kaufen die Betrüger die Aktien, schaffen die Gerüchte aus der Welt, verbreiten Positive Nachrichten, puschen die Aktie nach oben – und machen Kasse!

Die Aktienbetrüger treten meist international auf, wobei oft Standorte in Ländern gewählt werden, die keine Auslieferungsvereinbarungen mit unseren inländischen Strafverfolgungsbehörden haben. Beim Telefonieren ist für den Angerufenen nicht ersichtlich von wo aus er angerufen wird.

Betrogene Anleger die sich wehren wollen, haben es dann oft mit  einem hoch organisierten Netzwerk von Kriminellen zu tun, die mit entsprechender Drohkulisse, den Anleger zum Aufgeben bewegen.  Insider sprechen davon dass mit einem straff organisierten kriminellen Netzwerk und über ganz Europa verteilten Boiler Rooms ein Schaden ungeahnten Ausmaßes angerichtet wird.  

Fazit des BSZ e.V.:

Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten  und fernab jeglicher Spekulation treffen. Es sollten sich nur Anleger die bereit sind 100 Prozent ihrer Investition auch verlieren zu können,  mit einem solch riskanten Markt beschäftigen. Sicher gibt es einige Leute die in diesem Markt reich geworden sind. Aber für die paar Wunder gibt es Tausende Verlierer. Ein Markt in dem die Manipulation viel zu oft zur Regel gehört, macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Natürlich wird die Mehrzahl der Penny-Stock Anbieter seriös arbeiten, aber es gibt leider auch unseriöse Vertreter dieser Zunft und nur die haben wir hiermit gemeint.  Sollten Sie Opfer eines unseriösen „Aktiengeschäfts" geworden sein, hier wird Ihnen geholfen:

Häufig scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld schlechtes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab. Der BSZ e.V. bietet auch für solche Anleger Lösungen an.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Penny-Stocks" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                       
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 

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MPC Schiffsfonds - MPC Schiffe - MPC Schiffsbeteiligungen

Seit den 1990er Jahren legt die MPC Capital AG Schiffsfonds auf. Zehntausende Anleger haben fast 3 Milliarden Euro in 125 Schiffsfonds mit insgesamt 221 Schiffen investiert. Leider sind viele MPC Schiffsfonds in  wirtschaftlicher Schieflage. Schiffsfonds- Anleger der MPC Schiffsfonds fragen sich,  ob sie die MPC Schiffsbeteiligung beenden und ihr Kapital zurückverlangen können?


Es handelt sich um folgende Schiffsbeteiligungen:

MPC CPO Nordamerika Schiffe 1

MPC CPO Nordamerika Schiffe 2

MPC HCI Deepsea Explorer

MPC Flottenfonds I

MPC Flottenfonds II

MPC Flottenfonds III Starflotte

MPC Jüngerhans-Schiffe

MPC MS Mahler Star

MPC MS Manet Star

MPC MS Mendelssohn Star

MPC MS Menotti Star

MPC MS Michelangelo Star

MPC MS Miro Star

MPC MS Rio Adour

MPC MS Rio Alster

MPC MS Rio Ardeche

MPC MS Rio Blackwater

MPC MS Rio Eider

MPC MS Rio Genoa

MPC MS Rio Stora

MPC MS Rio Stora und MS Rio Susa

MPC MS Rio Taku und MS Rio Thompson

MPC MS Rio Teslin und MS Rio Thelon

MPC MS "Santa Laetitia" und MS "Santa Liana" ++ MPC Schiffsfonds

MPC MS Santa B Schiffe

MPC MS Santa Leonarda

MPC MS Santa Leopolda

MPC MS Santa Lorena und MS Santa Luciana

MPC Santa P Schiffe - MPC Schiffsfonds - MPC Schiffe

MPC Santa P-Schiffe 2 - MPC Schiffsfonds

MPC MS Santa Vanessa

MPC Offen Flotte MS Santa B-Schiffe

MPC Offen Produktentanker

MPC Reefer Flottenfonds I

MPC Reefer Flottenfonds II

MPC Rio T-Serie

MPC Santa L Schiffe

MPC Santa R Schiffe

Der Hintergrund bei den MPC Schiffsfonds

Seit der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 gerieten neben den MPC Schiffsfonds fast alle Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage. Es gibt auf den  Weltmärkten ein Überangebot an Schiffen auch suche nach Fracht und Ladung. Dieser Umstand wiederum führt zu erheblichen Einbrüchen in den Charterraten. Zahlreiche Schiffsfonds stehen vor der Abwicklung.

Nicht nur die Probleme des Weltmarktes machen den MPC Schiffsfonds zu schaffen. Es liegt an hohen Weichkosten, insbesondere an Vermittler und Banken gezahlten Provisionen, führen zu Problemen. Die Provisionssätze liegen bei 15 %.

Viele Anleger sind sich nicht bewusst, dass sie sich als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft beteiligen. Sie sind mit Zinsversprechen gelockt worden.

Die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die stets mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden ist. Selbst  geleistete Ausschüttungen können vonseiten des MPC Schiffsfonds zurückgefordert werden, wenn sie nicht aus Gewinnen erwirtschaftet wurden. Das dürfte wohl bei keinem der MPC-Schiffsfonds der Fall sein.

Ein Anleger hat den Anspruch, umfassend und wahrheitsgemäß über die oben beschriebenen Risiken aufgeklärt zu werden. Ein Vermittler muss seinen Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Dies hat der BGH mehrfach entschieden. Risiken dürfen nicht verschwiegen werden. Wenn diese Beteiligungen über eine Bank vermittelt sind, muss die Bank zudem ungefragt über die Innenprovisionen aufklären, die sie für die Vermittlung des entsprechenden MPC Fonds erhält. Dies ist seit vielen Jahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Schadenersatzansprüche bei MPC Schiffsfonds

Werden die oben genannten Risiken verschwiegen, hat der Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Weitere Hintergrundinformationen können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Freitag, September 11, 2015

SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG: Beraterin verurteilt.

Landgericht verurteilt SHB Vermittlerin AFD GmbH im Zusammenhang mit der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG wegen Falschberatung.

Die geschädigte Anlegerin bekommt alles zurück und wird von allen Verbindlichkeiten aus dem Investment frei gestellt. Außerdem muss die unterlegene Vermittlerin alle Prozesskosten ersetzen. Ein Hinweis der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Maren Beckmann und Matthias Gröpper.

Das Frankenthaler Landgericht hatte keinen Zweifel, dass die Kundin der Oberhachinger SHB Vermittlerin AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH (GmbH) falsch beraten wurde. Und verurteilte sie. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Riskante Beteiligung an einem Göttinger Einkaufszentrum

In dem Fall ging es um die problematische Beteiligung an einem SHB Fonds, der ein Göttinger Einkaufszentrum gekauft hatte. nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand fest, der Berater der sicherheitsorientierten Anlegerin das Investment in die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG als sichere Kapitalanlage dargestellt hat und ihr vor allem nicht erklärt hat, dass sie Geld verlieren kann. Das reichte. Das Gericht sprach der Anlegerin Schadensersatz zu. Sie bekommt alles zurück und wird gleichzeitig von allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen freigestellt.

Gericht verurteilt Beraterin

Der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper erklärt: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater ihre Kunden über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind, vollständig, richtig und klar verständlich vermitteln (BGH, Urteil vom 25.10.2007, III ZR 100/06). Das heißt, dass die Berater die Anlageziele und die Risikobereitschaft der Anleger erfragen und über alle mit dem Investment verbundenen Risiken aufklären müssen (BGH, Urteil vom 06.12.2012, III ZR 66/12)."

Anlegerin bekommt alles zurück

"Und das war", ergänzt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann, "in der Sache nicht der Fall. Schließlich sind Investments in geschlossene Immobilienfonds per se verlustträchtig. Der Zustand des Gebäudes kann sich verschlechtern oder es entstehen durch neue behördliche Auflagen Instandsetzungs- und Sanierungskosten, Mieter fallen aus, die Preise entwickeln sich schlechter. Es gibt gefühlt tausend Gründe, die für sicherheitsorientierte Kapitalanleger gegen diese Investments sprechen."

Gröpper: "Mutmaßlich kein Einzelfall"

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper fürchtet, dass das kein Einzelfall ist. Wir vertreten mit Abstand die meisten SHB Anleger und gehen in vielen Fällen davon aus, dass die Betroffenen falsch beraten wurden. "Und dieser malus ist oft ein bonus. Denn aus diesen Sachverhalten kann man unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen und alles zurückholen.", sagt Gröpper.

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Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp