Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation.
Auslöser dieses Vorgehens ist die von VW eingeräumte
Manipulation von Abgaswerten von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests. Die
US-Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) ermittelt in diesem
Zusammenhang wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air
Act". Volkswagen drohen deshalb in den USA Strafzahlungen in zweistelliger
Milliardenhöhe.
Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche
Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. "Denn
die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die
kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese
Unterlassung könnte eine Marktmanipulation durch pflichtwidriges Unterlassen im
Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellen", so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian
Luber, LL.M., M.A. "Aufgrund dieser möglichen Marktmanipulation ist zu
befürchten, dass zahlreiche institutionelle und private Anleger erhebliche
Vermögensverluste in Zusammenhang mit VW-Aktien erlitten haben, weil die
Volkswagen AG es in Bezug auf die erfolgte Abgasmanipulation unterlassen hat,
die Anleger rechtzeitig zu informieren, und somit unter Verstoß gegen
Veröffentlichungspflichten (§ 15 WpHG) die wahre Sachlage verheimlichte",
so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Die Offenlegung der
Abgasmanipulationen führte am gestrigen Montag, den 21.09.2015 dazu, dass die
VW - Aktie zum Handelsende rund 18,6 % verlor!
Es besteht die Vermutung, dass die zwischen dem Beginn der
möglichen Marktmanipulation und deren Eingeständnis durch den
Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Herrn Martin Winterkorn, nicht
veröffentlichten Kapitalmarktinformationen zu einer Schädigung der Anleger
geführt haben, sofern die Aktionäre nach Beginn der Marktmanipulation gezeichnet
haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch im Besitz dieser Aktien sind oder sie ab
dem 20.09.2015 veräußert haben.
Vorwürfe gegen die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der
Marktmanipulation werden hierbei nicht das erste Mal erhoben. Auch Schadensersatzansprüche
gegen die Volkswagen AG werden nicht zum ersten Mal geltend gemacht. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB war federführend bei der
"Milliarden-Klage" im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der
Volkswagen AG durch die Porsche SE und kann sich daher Synergieeffekte bei der
Ermittlung und Bewertung der nun erneut erhobenen Vorwürfe der
Marktmanipulation zu Nutze machen. Rechtsanwalt Franz Braun, der dieses
Verfahren betreute, erklärt hierzu: "Die bei diesem umfangreichen
Verfahren im Laufe der Jahre ermittelten Informationen sind für uns nun
natürlich jetzt sehr hilfreich".
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Franz Braun und Christian
Luber raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal".
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbfbrau
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