Mittwoch, September 23, 2015

VW: Aktionäre prüfen Schadensersatzansprüche wegen Abgasskandal!

Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe könnten entstanden sein! Weitere Vorwürfe stehen im Raum! Im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre ist der Kurs der VW-Aktie massiv eingebrochen. Während der Kurs bereits am Montag um mehr als 20 % eingebrochen war, setzte sich die Abwärtsbewegung am Dienstag fort, der Kurs fiel teilweise um 23 %. Insgesamt dürften VW-Aktionäre bereits einen Verlust im zweistelligen Milliardenbereich erlitten haben.


„Anleger haben damit teilweise bereits erhebliche Verluste mit VW-Aktien erlitten und sollten mögliche Schadensersatzansprüche unter anderem wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz prüfen,“ so BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham).

„Aktionäre könnten Schadensersatzansprüche wegen versäumter Ad-hoc-Mitteilungen geltend machen. Die Unterlassung der Bekanntgabe der kursrelevanten Tatsache der Abgasmanipulation könnte bei zahlreichen Anlegern Schadensersatzansprüche ausgelöst  haben, die bei ordnungsgemäßer Information die VW-Aktie nicht gekauft hätten.“

VW hatte denn auch Medienberichten von heute zufolge bereits 6,5 Milliarden Euro zurück gestellt und hatte eine Gewinnwarnung ausgesprochen.

Gemäß Spiegel online vom heutigen Tage zufolge soll der betroffene Motortyp weltweit in elf Millionen Fahrzeugen eingebaut worden sein.

Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, prüft inzwischen gleich mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz.

Inzwischen geht man sogar möglichen Fällen von Insiderhandel nach, nämlich der Frage, ob sich z.B. VW-Manager, die früher als die Öffentlichkeit von der Abgasaffäre Kenntnis bekommen haben könnten, noch rechtzeitig von VW-Aktien getrennt haben könnten, bevor der Kurs am Montag abstürzte.

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
                              
Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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