Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe könnten entstanden sein! Weitere Vorwürfe stehen im Raum! Im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre ist der Kurs der VW-Aktie massiv eingebrochen. Während der Kurs bereits am Montag um mehr als 20 % eingebrochen war, setzte sich die Abwärtsbewegung am Dienstag fort, der Kurs fiel teilweise um 23 %. Insgesamt dürften VW-Aktionäre bereits einen Verlust im zweistelligen Milliardenbereich erlitten haben.
„Anleger haben damit teilweise bereits erhebliche Verluste
mit VW-Aktien erlitten und sollten mögliche Schadensersatzansprüche unter
anderem wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz prüfen,“ so BSZ e.V.
Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter
Späth, MSc (Nottingham).
„Aktionäre könnten Schadensersatzansprüche wegen versäumter
Ad-hoc-Mitteilungen geltend machen. Die Unterlassung der Bekanntgabe der
kursrelevanten Tatsache der Abgasmanipulation könnte bei zahlreichen Anlegern
Schadensersatzansprüche ausgelöst haben,
die bei ordnungsgemäßer Information die VW-Aktie nicht gekauft hätten.“
VW hatte denn auch Medienberichten von heute zufolge bereits
6,5 Milliarden Euro zurück gestellt und hatte eine Gewinnwarnung ausgesprochen.
Gemäß Spiegel online vom heutigen Tage zufolge soll der
betroffene Motortyp weltweit in elf Millionen Fahrzeugen eingebaut worden sein.
Die BaFin, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, prüft inzwischen gleich mehrere Verstöße gegen
das Wertpapierhandelsgesetz.
Inzwischen geht man sogar möglichen Fällen von Insiderhandel
nach, nämlich der Frage, ob sich z.B. VW-Manager, die früher als die
Öffentlichkeit von der Abgasaffäre Kenntnis bekommen haben könnten, noch
rechtzeitig von VW-Aktien getrennt haben könnten, bevor der Kurs am Montag
abstürzte.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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