Dienstag, September 22, 2015

Apobank: Privatkunden-Vorstand geht - viele Probleme mit den Privatkundenkrediten

Neue Herausforderungen: Harald Felzen verlässt die Apobank. Er war seit 2011 im Vorstand für das Privatkundengeschäft zuständig gewesen. Laut Aufsichtsratschef Hermann S. Keller hat Felzen den Bereich erfolgreich neu ausgerichtet und damit die Weichen für das zukünftige Wachstum gestellt.  Die Suche nach einem Nachfolger soll kurzfristig angestoßen werden; im Übrigen wird die Bank laut Keller „hervorragend geführt“. Bis zur Neubesetzung wird das Ressort kommissarisch von Vorstandschef  Herbert Pfennig geführt.


Im Vorstand sind Ulrich Sommer für das Ressort Standesorganisationen, Großkunden und Märkte, Eckhard Lüdering für das Ressort Risiko und Bankbetrieb und Dr. Thomas Siekmann für das Ressort Finanzen und Controlling zuständig.

Die Apobank hat nach eigenen Angaben 382.000 Kunden und 106.000 Mitglieder.

Es sind viele Probleme zum Ende 2014 nach den Entscheidungen des BGH zu den  unzulässigen Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten aufgetreten. Nach Informationen aus informierten Kreisen sollen die Bearbeitungsgebührenthematik die Apobank ca. 300 Mio. Euro gekostet haben.

Aktuell geht es bei vielen Kreditverträgen um die Zinscap-Gebühren in einigen Klageverfahren in der ganzen Bundesrepublik. Die Apobank soll in letzter Zeit vergleichsbereit dazu sein. Informationen sind jedoch nicht möglich, weil alle Beteiligten eine Schweigepflichtsklausel unterzeichnen müssen.

Andere Gerichtsstreitigkeiten drehen sich um die Licon-Gruppe mit Denkmalschutzimmobilien in der ganzen Bundesrepublik und um Kredite mit variablen Zinssätzen. Die Licon-Gruppe ist letztes Jahr mit 11 Gesellschaften in die Insolvenz gegangen. Jetzt haben die Kunden erhebliche Probleme.

Die variablen Zinssätze in Krediten der Apobank hatten schon einige Gerichtsverfahren zu überstehen. Einige Klauseln wurden von den Gerichten beanstandet.

Bei den Krediten für Existenzgründer mit KFW-Krediten sind schließlich ebenso Gerichtsverfahren zu erwarten. Erste Gerichtsverfahren sind beim LG Berlin anhängig. Sie betreffen die Existenzgründungen von Gesundheitsberufen. Hier hat die Apobank einen hohen Marktanteil von ca. 60 %, gefolgt, von der Deutschen Bank und der HypoVereinsbank.

Die KFW Darlehen sind noch nicht beim BGH anhängig - die Entscheidungen sind völlig offen. Man hört nur von einzelnen Richtern auf Seminaren Äußerungen zu generellen Tendenzen.

Die Privatkredite der Apobank bei vielen Kunden in Gesundheitsberufen noch länger ein rechtliches Thema sein.

Wenn ein Vorstand innerhalb der Laufzeit seiner Anstellung plötzlich geht und das Institut keinen Nachfolger vorweisen kann, so ist das zunächst auch erst einmal eine bemerkenswerte Nachricht.

Kunden der Apobank aus dem Gesundheitsbereich haben viele Anlässe, die Kreditverträge von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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