Neue Herausforderungen: Harald Felzen verlässt die Apobank. Er war seit 2011 im Vorstand für das Privatkundengeschäft zuständig gewesen. Laut Aufsichtsratschef Hermann S. Keller hat Felzen den Bereich erfolgreich neu ausgerichtet und damit die Weichen für das zukünftige Wachstum gestellt. Die Suche nach einem Nachfolger soll kurzfristig angestoßen werden; im Übrigen wird die Bank laut Keller „hervorragend geführt“. Bis zur Neubesetzung wird das Ressort kommissarisch von Vorstandschef Herbert Pfennig geführt.
Im Vorstand sind Ulrich Sommer für das Ressort
Standesorganisationen, Großkunden und Märkte, Eckhard Lüdering für das Ressort
Risiko und Bankbetrieb und Dr. Thomas Siekmann für das Ressort Finanzen und
Controlling zuständig.
Die Apobank hat nach eigenen Angaben 382.000 Kunden und
106.000 Mitglieder.
Es sind viele Probleme zum Ende 2014 nach den Entscheidungen
des BGH zu den unzulässigen
Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten aufgetreten. Nach Informationen aus
informierten Kreisen sollen die Bearbeitungsgebührenthematik die Apobank ca.
300 Mio. Euro gekostet haben.
Aktuell geht es bei vielen Kreditverträgen um die Zinscap-Gebühren
in einigen Klageverfahren in der ganzen Bundesrepublik. Die Apobank soll in
letzter Zeit vergleichsbereit dazu sein. Informationen sind jedoch nicht
möglich, weil alle Beteiligten eine Schweigepflichtsklausel unterzeichnen
müssen.
Andere Gerichtsstreitigkeiten drehen sich um die Licon-Gruppe
mit Denkmalschutzimmobilien in der ganzen Bundesrepublik und um Kredite mit
variablen Zinssätzen. Die Licon-Gruppe ist letztes Jahr mit 11 Gesellschaften
in die Insolvenz gegangen. Jetzt haben die Kunden erhebliche Probleme.
Die variablen Zinssätze in Krediten der Apobank hatten schon
einige Gerichtsverfahren zu überstehen. Einige Klauseln wurden von den
Gerichten beanstandet.
Bei den Krediten für Existenzgründer mit KFW-Krediten sind
schließlich ebenso Gerichtsverfahren zu erwarten. Erste Gerichtsverfahren sind
beim LG Berlin anhängig. Sie betreffen die Existenzgründungen von
Gesundheitsberufen. Hier hat die Apobank einen hohen Marktanteil von ca. 60 %,
gefolgt, von der Deutschen Bank und der HypoVereinsbank.
Die KFW Darlehen sind noch nicht beim BGH anhängig - die
Entscheidungen sind völlig offen. Man hört nur von einzelnen Richtern auf
Seminaren Äußerungen zu generellen Tendenzen.
Die Privatkredite der Apobank bei vielen Kunden in
Gesundheitsberufen noch länger ein rechtliches Thema sein.
Wenn ein Vorstand innerhalb der Laufzeit seiner Anstellung
plötzlich geht und das Institut keinen Nachfolger vorweisen kann, so ist das
zunächst auch erst einmal eine bemerkenswerte Nachricht.
Kunden der Apobank aus dem Gesundheitsbereich haben viele
Anlässe, die Kreditverträge von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Für die Prüfung von Kreditverträgen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
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