Landgericht verurteilt SHB Vermittlerin AFD GmbH im Zusammenhang
mit der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre'
Göttingen KG wegen Falschberatung.
Die geschädigte Anlegerin bekommt alles zurück und wird von
allen Verbindlichkeiten aus dem Investment frei gestellt. Außerdem muss die
unterlegene Vermittlerin alle Prozesskosten ersetzen. Ein Hinweis der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Maren Beckmann und
Matthias Gröpper.
Das Frankenthaler Landgericht hatte keinen Zweifel, dass die
Kundin der Oberhachinger SHB Vermittlerin AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH
(GmbH) falsch beraten wurde. Und verurteilte sie. das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Riskante Beteiligung an einem Göttinger Einkaufszentrum
In dem Fall ging es um die problematische Beteiligung an
einem SHB Fonds, der ein Göttinger Einkaufszentrum gekauft hatte. nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme stand fest, der Berater der sicherheitsorientierten
Anlegerin das Investment in die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co.
Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG als sichere Kapitalanlage dargestellt hat
und ihr vor allem nicht erklärt hat, dass sie Geld verlieren kann. Das reichte.
Das Gericht sprach der Anlegerin Schadensersatz zu. Sie bekommt alles zurück
und wird gleichzeitig von allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen
freigestellt.
Gericht verurteilt Beraterin
Der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper erklärt: "Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater ihre Kunden über
alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind,
vollständig, richtig und klar verständlich vermitteln (BGH, Urteil vom
25.10.2007, III ZR 100/06). Das heißt, dass die Berater die Anlageziele und die
Risikobereitschaft der Anleger erfragen und über alle mit dem Investment
verbundenen Risiken aufklären müssen (BGH, Urteil vom 06.12.2012, III ZR
66/12)."
Anlegerin bekommt alles zurück
"Und das war", ergänzt die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann, "in der Sache nicht der Fall.
Schließlich sind Investments in geschlossene Immobilienfonds per se
verlustträchtig. Der Zustand des Gebäudes kann sich verschlechtern oder es
entstehen durch neue behördliche Auflagen Instandsetzungs- und
Sanierungskosten, Mieter fallen aus, die Preise entwickeln sich schlechter. Es
gibt gefühlt tausend Gründe, die für sicherheitsorientierte Kapitalanleger
gegen diese Investments sprechen."
Gröpper: "Mutmaßlich kein Einzelfall"
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper fürchtet, dass das
kein Einzelfall ist. Wir vertreten mit Abstand die meisten SHB Anleger und
gehen in vielen Fällen davon aus, dass die Betroffenen falsch beraten wurden.
"Und dieser malus ist oft ein bonus. Denn aus diesen Sachverhalten kann
man unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen und
alles zurückholen.", sagt Gröpper.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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