Freitag, September 11, 2015

SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG: Beraterin verurteilt.

Landgericht verurteilt SHB Vermittlerin AFD GmbH im Zusammenhang mit der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG wegen Falschberatung.

Die geschädigte Anlegerin bekommt alles zurück und wird von allen Verbindlichkeiten aus dem Investment frei gestellt. Außerdem muss die unterlegene Vermittlerin alle Prozesskosten ersetzen. Ein Hinweis der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Maren Beckmann und Matthias Gröpper.

Das Frankenthaler Landgericht hatte keinen Zweifel, dass die Kundin der Oberhachinger SHB Vermittlerin AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH (GmbH) falsch beraten wurde. Und verurteilte sie. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Riskante Beteiligung an einem Göttinger Einkaufszentrum

In dem Fall ging es um die problematische Beteiligung an einem SHB Fonds, der ein Göttinger Einkaufszentrum gekauft hatte. nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand fest, der Berater der sicherheitsorientierten Anlegerin das Investment in die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carre' Göttingen KG als sichere Kapitalanlage dargestellt hat und ihr vor allem nicht erklärt hat, dass sie Geld verlieren kann. Das reichte. Das Gericht sprach der Anlegerin Schadensersatz zu. Sie bekommt alles zurück und wird gleichzeitig von allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen freigestellt.

Gericht verurteilt Beraterin

Der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper erklärt: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater ihre Kunden über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind, vollständig, richtig und klar verständlich vermitteln (BGH, Urteil vom 25.10.2007, III ZR 100/06). Das heißt, dass die Berater die Anlageziele und die Risikobereitschaft der Anleger erfragen und über alle mit dem Investment verbundenen Risiken aufklären müssen (BGH, Urteil vom 06.12.2012, III ZR 66/12)."

Anlegerin bekommt alles zurück

"Und das war", ergänzt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann, "in der Sache nicht der Fall. Schließlich sind Investments in geschlossene Immobilienfonds per se verlustträchtig. Der Zustand des Gebäudes kann sich verschlechtern oder es entstehen durch neue behördliche Auflagen Instandsetzungs- und Sanierungskosten, Mieter fallen aus, die Preise entwickeln sich schlechter. Es gibt gefühlt tausend Gründe, die für sicherheitsorientierte Kapitalanleger gegen diese Investments sprechen."

Gröpper: "Mutmaßlich kein Einzelfall"

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper fürchtet, dass das kein Einzelfall ist. Wir vertreten mit Abstand die meisten SHB Anleger und gehen in vielen Fällen davon aus, dass die Betroffenen falsch beraten wurden. "Und dieser malus ist oft ein bonus. Denn aus diesen Sachverhalten kann man unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen und alles zurückholen.", sagt Gröpper.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  SHB Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                        
 
Direkter Link zum Kontaktformular:    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp


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