Montag, September 21, 2015

CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmelden

Gläubiger des CSA Beteiligungsfonds 5 können noch bis zum 1. Oktober 2015 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 22. September in Dettelbach statt. Bei der Gläubigerversammlung wird es erste Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens und zu der zu erwartenden Insolvenzmasse geben. Bei Produkten des grauen Kapitalmarktes ist in der Regel aber nur von geringen Insolvenzquoten auszugehen.


Der CSA Beteiligungsfonds 5 wurde von der Capital Sachwert Alliance (CSA) platziert. CSA ist eine Tochtergesellschaft der ehemaligen Frankonia-Gruppe, der heutigen Deltoton GmbH. Gegen die Deltoton GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg seit einigen Monaten wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

Das Insolvenzverfahren über die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG wurde am 1. Juli am Amtsgericht Würzburg eröffnet. Für die Anleger war damit ein neuer Tiefpunkt in ihrer unbefriedigend verlaufenden Beteiligung erreicht. Sie müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Besonders problematisch erweist sich die Insolvenz auch für die Anleger, die ihre Einlage nicht auf einmal gezahlt haben, sondern in monatlichen Raten, da sie die Ratenzahlungen ohne Aussicht auf Ausschüttungen weiterleisten müssen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ansatzpunkt kann eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch ein sog. Haustürgeschäft sein. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Da dies erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen ist, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Für die Ratenzahler besteht so auf jeden Fall die Möglichkeit, dass sie die Zahlungen nicht mehr leisten müssen.“

Weitere Ansatzpunkte können auch fehlerhafte Angaben in den Verkaufsprospekten sein. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, ergeben sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuelle entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu        

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. 09. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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