Dienstag, September 22, 2015

Nord Lease AG – Post vom Gerichtsvollzieher

Nachdem die NL NordLease AG im Mai 2015 die Gesellschafter aufgefordert hatte, die bis 31.12.2013 erhaltenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen, wird dieser Forderung aktuell durch ein Schreiben der Rechtsanwälte Dr. May pp., Karlsruhe, Nachdruck verliehen. Dieses Schreiben wurde den Gesellschaftern in den letzten Tagen per Gerichtsvollzieher zugestellt.


In diesem Schreiben wird neben der Rückzahlung der Ausschüttungen bis 05.10.2015 zusätzlich der atypisch stille Beteiligungsvertrag gekündigt. Die Kündigung wird zum 31.12.2016 erklärt. Ferner wird bei Nichtzahlung eine entsprechende Klage angekündigt.

Zahlreiche besorgte Anleger haben in den letzten Tagen nachgefragt, wie diese sich gegenüber dem aktuellen Schreiben verhalten sollen.

Die aktuell erfolgte Kündigung der Beteiligungsverträge dient dazu, den Rückforderungsanspruch der NL NordLease AG Gesellschaft besser begründen zu können. Ein solcher Rückforderungsanspruch bei ungekündigten Verträgen unterliegt entsprechend der Rechtsprechung des BGH (Entscheidungen vom 12.03.2013, Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11) engen Grenzen und ist oft schwer durchsetzbar.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Schreiben stellen sich aber folgende Fragen:

1.                  Es wird nicht deutlich, ob die Gesellschaft generell zur Kündigung der Beteiligungsverträge berechtigt ist. Kündigungsgründe werden in dem aktuellen Schreiben nicht genannt.

3.                  2.   Gegen die Rechtmäßigkeit des Anspruchs ist einzuwenden, dass nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag Rückforderungsansprüche erst nach Beendigung der Beteiligung fällig werden. Da die Kündigungen  zum 31.12.2016 wirksam werden, wären solche Zahlungsansprüche der Gesellschaft erst zu diesem Termin fällig.    Somit fehlt es also bereits an einer Fälligkeit der Ansprüche.

4.                  Zudem ist die Höhe der geforderten Zahlungen fragwürdig. Es liegt keine nach-prüfbare Abrechnung der Kapitalkonten vor, aufgrund derer der Anspruch auch der Höhe nach geprüft werden könnte. Allein der pauschale Hinweis im Schreiben vom 18.05.2015 auf ein negatives Kapitalkonto reicht sicher für eine Begründetheit der Forderung nicht aus.

Vor diesem Hintergrund kann also keinesfalls dazu geraten werden, dem Rückzahlungsverlangen der NordLease AG ungeprüft nachzukommen. Betroffene Anleger sollten auf jeden Fall den Rat eines in Fragen des Kapitalmarktrechtes erfahrenen Rechtsanwaltes einholen.

Für die Prüfung von Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nord Lease AG beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

Direkter Link zum Kontaktformular:


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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