Mittwoch, Juni 25, 2014

MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG. LG Traunstein urteilt zu Gunsten geschädigter Kapitalanleger.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilt, hat das Landgericht Traunstein in zahlreichen Verfahren den ehemaligen Treuhänder der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG dem Grunde nach zum Schadensersatz verurteilt.


Die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger werfen dem Treuhänder vor, gegen seine Verpflichtungen aus den jeweils abgeschlossenen Treuhandverträgen verstoßen zu haben. Die einzelnen Treuhandverträge sahen vor, dass der Treuhänder nur nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das von den Anlegern einbezahlte Kapital an die MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltung KG weiterleiten durfte.

In den einzelnen Verfahren wurde klägerseits vorgetragen, dass der Treuhänder das Kapital an die MKV weitergeleitet hat, obwohl die dafür erforderlichen Bedingungen nicht gegeben waren. Hätte sich der Treuhänder an die Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag gehalten - so die Argumentation der Kläger weiter - wäre das Geld nach wie vor auf seinem Treuhandkonto und könnte problemlos an die einzelnen Anleger ausgekehrt werden.

Das Landgericht Traunstein folgte dieser Argumentation und stellte in den Verfahren mit Grundurteil fest, dass der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Ersatz des Schadens aus einer Pflichtverletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Treuhandvertrages dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Entscheidung rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB allen geschädigten Anlegern der MKV Münchener Kapital- & Vermögensverwaltungs KG das Bestehen von etwaigen Schadensersatzansprüchen von einer spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 25.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
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Dienstag, Juni 24, 2014

Green Planet AG: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nach Medienberichten gegen die Green Planet AG: Der Verdacht: Gewerbsmäßiger Betrug. Die Gelder der Anleger, die eigentlich für Teakholz-Plantagen in Costa Rica gedacht waren, sollen dort gar nicht angekommen sein oder nur zu einem kleinen Teil.


Die Ermittler haben die Firmenräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Der Firmengründer sitzt in Untersuchungshaft.

Die Green Planet AG lockte ihre Anleger offenbar mit einer ökologischen und nachhaltigen Geldanlage: Teakholz in Costa Rica. Und mit Renditen in Höhe von bis zu 13 Prozent. So sammelte das Unternehmen rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern ein. Nun steht der Verdacht im Raum, dass ein großer Teil der Anlegergelder erst gar nicht in Costa Rica angekommen ist, sondern in undurchsichtigen Kanälen eines Firmengeflechts versickert ist. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hegt den Verdacht, dass ein ausgeklügeltes Schneeballsystem hinter dem Geschäftsmodell steckt. Auch seien die zu erzielenden Renditen unrealistisch gewesen.

Die "Akte Green Planet AG" offenbart immer abenteuerlichere Vertriebsmethoden: "Die Anleger sind alles Leute mit einem hohen ökologischen Bewusstsein- keine Zocker!" Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist mit jedem neuen Fall neu erschüttert:  Greenplanet-Anleger, die in ökologisch ausgerichtete Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert haben, hatten sich zwar auch durch hohe Renditeversprechen von bis zu 13 % ködern lassen, letzten Endes war der "Grüne Anstrich" der Kapitalanlage stets ausschlaggebend für die Zeichnung. "Haarsträubend", so Cäsar Preller, "sind auch die Vertriebsmethoden: Da wurden Telefongespräche vermittelt zu Leuten, die angeblich ebenfalls in Costa Rica investiert hatten! Diese Gesprächspartner waren eindeutig Fakes!" Die beworbenen Anleger konnten so aus angeblich erster Hand von Augenzeugen erfahren, dass da alles mit rechten Dingen zugeht im fernen Costa Rica: "Sogar Bilder der Anlagen wurden da herumgereicht!"

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiß: "Und dabei geht es nicht nur um geprellte Kleinanleger!" In einem von Cäsar-Preller betreuten Fall investierte ein einzelner Anleger 205.000 Euro. Dieses Geld und das Kapital von weiteren 700 Anlegern soll niemals bei den Landwirten in Costa Rica angekommen sein. Der Vorstand der Green Planet AG sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

Viele Anleger sind aufgrund der Entwicklung beunruhigt. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, meint: ,,Natürlich müssen jetzt erst einmal die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden."

Diese können sich, so der Fachanwalt, sowohl gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG als auch gegen die Anlagevermittler richten. ,,Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Investition informiert werden müssen. Dazu gehört u.a. auch das Risiko des Totalverlusts."  Zudem bestehe die Möglichkeit, einen dinglichen Arrest gegen die Verantwortlichen zu bewirken. ,,Nur so kann auf sichergestellte Vermögenswerte zugegriffen werden. Dabei gilt allerdings das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", so der Rechtsanwalt.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 24.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
cp

Wölbern Fonds Holland 55 droht die Insolvenz

Der Wölbern Fonds Holland 55 steht vor der Insolvenz. Die Fünfundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG hat am 2. Juni den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 67c IN 176/14).


Die Hoffnungen mit der Bank ein Restrukturierungskonzept erstellen zu können, scheinen sich zerschlagen zu haben. Auch der Einstieg eines Investors ist ungewiss, berichtet das fondstelegramm.

Der Wölbern Fonds Holland 55 hatte in eine Büroimmobilie in Holland investiert. Inzwischen steht das Gebäude seit zwei Jahren leer. Als weitere Belastung kam das so genannte Wölbern Liquiditätsmanagement-System hinzu, so dass der Fonds jetzt offenbar vor der Zahlungsunfähigkeit steht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. ,,Selbst wenn doch noch ein Sanierungskonzept aufgelegt werden sollte, müssen die Anleger wohl mit erheblichen Verlusten rechnen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein", so der Rechtsanwalt.

Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die schwankenden Mieteinnahmen bzw. Leerstände. ,,Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch auch aufgeklärt werden. Unserer Erfahrung nach wurden die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds aber häufig als, Betongold' angepriesen. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Hinzu kommt, dass die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten, informieren müssen. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Back-Zahlungen ist eindeutig. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 24.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
cp

Samstag, Juni 21, 2014

Schrottimmobilien: Groß angelegte Razzia in Berlin

Mit einer groß angelegten Razzia gingen Polizei und Staatsanwaltschaft Anfang Mai gegen vermeintliche Immobilienbetrüger vor. Nach Medienberichten wurden 35 Büros und Wohnungen durchsucht sowie sechs Tatverdächtige festgenommen. Unter ihnen sollen auch zwei Notare gewesen sein.


,,Leider gibt es in jedem Berufsstand schwarze Schafe", bedauert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht. ,,Es zeigt aber auch, dass Betrüger keine Mittel scheuen, um Schrottimmobilien an den Mann zu bringen. Die Käufer der völlig überteuerten Immobilien stehen dann vor einem Scherbenhaufen oder sogar am Rand ihrer Existenz", so der Anwalt weiter.

Bei den Ermittlungen in Berlin wird den Beschuldigten gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 21 Fällen vorgeworfen. Dabei soll ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstanden sein. Die Kaufpreise sollen zum Teil das zweieinhalbfache des eigentlichen Verkehrswertes überschritten haben. ,,Mann kann sich vorstellen, was für finanzielle Verluste jedem einzelnen Käufer einer Schrottimmobilie entstanden sind", so Cäsar-Preller.

Allerdings seien die Käufer von Schrottimmobilien auch nicht schutzlos gestellt. ,,Es gibt durchaus Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Idealerweise werde das Geschäft natürlich komplett rückabgewickelt.

Um eine Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen, könnte eine Falschberatung der Ansatzpunkt sein. Denn Käufer einer Immobilie zu Anlagezwecken müssen über alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, aufgeklärt werden. ,,Dazu zählen u.a. schwankende Mieteinnahmen, Leerstände, Sanierungsbedarf oder unattraktive Lage der Immobilie. Unserer Erfahrung nach blieb diese Risikoaufklärung in vielen Fällen aber aus", sagt Cäsar-Preller.

Möglicherweise kann der Kreditvertrag zur Finanzierung der Immobilie sogar widerrufen werden, falls der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. ,,Das heißt, dass auch schon Jahre laufende Kreditverträge noch rückabgewickelt werden können", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Immobilien  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schrottimmobilien + Immobilienrückabwicklung" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.06.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.

cp

Bearbeitungsentgelt - Versäumnisurteil gegen Bank

Derzeit wird bekanntlich breit darüber diskutiert, dass die Banken nicht berechtigt waren, von ihren Kunden ein Bearbeitungsentgelt bei Ausreichung von Krediten zu verlangen.


Nach der Rechtsprechung des BGH kann dieses Bearbeitungsentgelt von den Banken zurückgefordert werden.

Im Internet wurden dazu bereits von verschiedenen Organisationen mehrere Musterschreiben veröffentlicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Banken in der Regel auf diese Musterschreiben hin bereits das Bearbeitungsentgelt zurückzahlen. Des Öfteren wird seitens der Banken abgewartet, ob die Kunden auch Ernst machen und Klage erheben.

Dazu benötigen die Kunden in der Regel anwaltliche Hilfe. Auf eine entsprechende Klage der BSZ e.V. Verbraucheranwälte Limmer & Schlomka hat z. B. die Postbank dann ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen, d. h. das Kreditinstitut hat sich gegen die Klage nicht weiter zur Wehr gesetzt.

Die BSZ e.V. Verbraucheranwälte raten deshalb entsprechenden Bankkunden nicht aufzugeben, wenn die Banken auf Musterschreiben hin ihre Ansprüche nicht sofort akzeptieren, sondern eine Klage gegen die Bank einzureichen. 
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus unberechtigten Bankgebühren durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Bank und Gebühren   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Anleger erhält Schadenersatz wegen Falschberatung über Griechenlandanleihe.

Das Landgericht Mühlhausen hat die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der erworbenen Griechenlandanleihen zuzüglich entgangener Nutzung in Höhe des durchschnittlichen Tagesgeldzinssatzes verurteilt.


Das Landgericht Mühlhausen hat auf die Klage des BSZ Anlegerschutzanwaltes Walter  Limmer die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der erworbenen Griechenlandanleihen zuzüglich entgangener Nutzung in Höhe des durchschnittlichen Tagesgeldzinssatzes verurteilt. Weiter hat das Landgericht Mühlhausen festgestellt, dass sich die Commerzbank mit der Annahme des Angebots der Klägerin auf Übertragung der Anleihen in Verzug befindet.

Der Sachverhalt stellte sich so dar, dass der Ehemann der Klägerin im Jahre 2010 Griechenlandanleihen in Höhe von nominal EUR 15.000,00 mit zweijähriger Laufzeit über die Commerzbank erworben hat. Diese Anleihen wurden im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der sog. Troika wertmäßig herabgestuft, so dass ein Wertverlust von ca. 50 % eintrat.

Rechtsanwalt Limmer: ,,Meine Mandantin hat vorgebracht, dass ihr Ehemann im Beratungsgespräch darauf Wert legte, ein sicheres Produkt mit moderater Gewinnerwartung zu erwerben. Dies wurde ihm nach seiner Darstellung durch den Mitarbeiter der Commerzbank im Hinblick auf die Griechenlandanleihe zugesichert, weil die Rückzahlung der Anleihe in vollem Umfange über die BRD, respektive EU oder IWF, garantiert sei. Aufgrund dieser Zusage, habe er sich zum Kauf entschlossen."

Nach Vernehmung der Zeugen und zwar des Ehemanns der Klägerin, der seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten hatte, und des Mitarbeiters der Bank, ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Mitarbeiter der Commerzbank mit der vorzitierten Äußerung das Risiko marginalisiert und damit den Kaufentschluss herbeigeführt habe und somit von einer fehlerhaften Beratung auszugehen ist.

Das Landgericht Mühlhausen stellt weiterhin fest: ,,Dass nach dem Schuldenschnitt die Anlage gerade nicht (mehr) als Altersvorsorge geeignet ist - s. Laufzeiten - und sich mehr als nur ein kalkulierbares Ausfallrisiko und gerade nicht dessen Abwendung durch die Geberstaaten oder gar ein Einspringen der BRD realisiert hat, steht außer Streit und im Widerspruch zur Beratung durch den Zeugen ...."

Bemerkenswert ist, so Rechtsanwalt Limmer, dass das Gericht auch einen Zinsschaden zugesprochen hat und zwar in Höhe des durchschnittlichen Tageszinssatzes bezogen auf den Zeitraum seit dem Erwerb der Anleihen bis zur Klageerhebung. Dies ist insoweit beachtlich, da eine Mehrzahl von Gerichten bisher einen solchen Zinsschaden total ablehnt.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Limmer rät angesichts dieses Urteils betroffenen Anlegern, sich über die Frage, wann eine fehlerhafte Beratung vorliegt und zur Beweislage in diesen Fällen, durch Anlegerschutzanwälte beraten zu lassen.  Es zeigt sich, dass  doch immer wieder Erfolge in entsprechenden Gerichtsverfahren erzielt werden können.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wlim

Donnerstag, Juni 19, 2014

Schiffsfonds: Wichtiger Schifffahrtindex auf Talfahrt

Der Baltic Dry Index (BDI) bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Seit März fällt der Index rapide, berichtet Fonds professionell. Das kann sich negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken. 


Die Schifffahrt befindet sich schon seit geraumer Zeit in einer schweren Krise. Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten können nur niedrige Charterraten erzielt werden. Das haben schon viele Schiffsfonds-Anleger schmerzlich zu spüren bekommen, da die prognostizierten Erwartungen nicht erreicht werden konnten, Ausschüttungen ausblieben oder diverse Fonds Insolvenz anmelden mussten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Der BDI ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung in der Schifffahrt. Fällt er weiter, deutet das auf Schwächen im Welthandel hin. Das wäre auch für Schiffsfonds-Anleger ein schlechtes Zeichen.“

Für den erfahrenen Juristen ist dies aber auch ein Hinweis, wie riskant eine Geldanlage in Schiffsfonds ist. „Die Entwicklung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Schwächelt zum Beispiel die chinesische Wirtschaft, kann das auch ein Fondsanleger in Deutschland zu spüren bekommen.

Umso unverständlicher sei es, dass Schiffsfonds immer wieder als renditestrake und sichere Kapitalanlage angepriesen wurden. „Das Gegenteil ist der Fall. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlust-Risiko. Also nichts für den sicherheitsorientierten Anleger“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Das Problem sei, dass erfahrungemäß die Anleger in den Beratungsgesprächen nicht über die Risiken aufgeklärt worden seien. „Das sind dann klassische Fälle von Falschberatung, die an den Wünschen des Anlegers vorbeigeht. Allerdings können in diesen Fällen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt der erfahrene Jurist.

Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn die Bank nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen, erhalten hat, aufgeklärt hat. „Auch diese so genannten Kick-Back-Zahlungen müssen nach Rechtsprechung des BGH offengelegt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

  • Auf der Grundlage dieser Ausführungen ist Schiffsfonds-Anlegern anzuraten, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Es bestehen gute Gründe, der vom BSZ gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds" beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

BGH Rechtsprechung gilt auch für Dachfonds - Stratego Grund vor dem Landgericht Berlin

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat am 11.6.2014 in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass eine Klage auf Schadenersatz gegen die Berliner Sparkasse voraussichtlich Erfolg haben wird. 


Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat am 11.6.2014 in der mündlicher Verhandlung verlautbart, dass sie der Klage der Anlegerin auf Schadenersatz gegen die Berliner Sparkasse voraussichtlich Erfolg haben wird. 

Die Berliner Sparkasse hatte der Klägerin im Jahre 2008 Anteile an dem Immobiliendachfonds Stratego Grund vermittelt und zum Kauf geraten. Hierbei hat es der Berater der Berliner Sparkasse unterlassen seine Kundin über die speziellen Risiken des Kaufs von Anteilen an dem Dachfonds Stratego Grund aufzuklären. Insbesondere hat die Berliner Sparkasse die Pflicht, über das Risiko der Schließung bzw. Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen aufzuklären.  

Wichtig: Das Landgericht Berlin bejaht die Aufklärungspflicht bei Dachfonds:

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Berlin folgt der Rechtsauffassung der Klägerin, dass die Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds auch bei Dachfonds Anwendung finden müssen, wenn und soweit diese - wie der Stratego Grund Fonds - in offenen Immobilienfonds als Zielfonds investiert und die Satzungen diesbezüglich ähnliche Klauseln enthalten.

Die Hinweise des Gerichts zeigen deutlich, dass Anleger des Stratego Grund Fonds rechtzeitig auf den vollen Schadenersatz klagen sollten, soweit aussergerichtliche keine Einigung mit der Berliner Sparkasse zu erzielen ist.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Stratego Grund" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Mittwoch, Juni 18, 2014

Green Energy Geotherm Power Fonds Gmb & Co.KG: vorläufiges Insolvenzverfahren

In dem vorläufigen Insolvenzverfahren Green Energy Geotherm Power Fonds Gmb & Co.KG  hat das Amtsgericht Gera am Mittwoch den 11.06.2014 per Beschluss (8 IN 302/14) Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Harald Hess (Erfurt) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.


Der BSZ e.V. berichtete und warnte seit 2008  vor der Firma Green Energy AG mit Sitz in Hannover welche seit 2005 bei Anlegern Gelder für die Beteiligung an der Geothermie-Fonds Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG (1) und seit 2007 Gelder für die Beteiligung an der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG (2) eingeworben hat. In einem Beitrag vom 11.06.2009 tittelte der BSZ e.V. "Green Energy: Schlimmer geht's nimmer." "Am 04.06.2009 veröffentlichte die Green Energy AG den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2007 im Bundesanzeiger. Die Bilanz bringt erschreckende Zahlen ans Licht. Danach belaufen sich der Kassenbestand und etwaige Bankguthaben zum 31.12.2007 auf einen Betrag in Höhe von 841,98 EUR. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird mit 115.952,40 EUR angegeben. Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 729.184,22 EUR. Da grenzt es nach Ansicht von Fachleuten schon fast an ein Wunder, dass die Green Energy AG im Jahr 2009 überhaupt noch besteht."

Am 23. April 2013 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover Herr Rechtsanwalt Torsten Geißler als Notgeschäftsführer bestellt. Dieser verfügte dem Vernehmen nach aber über keinerlei Geschäftsunterlagen. Vor diesem Problem dürfte nunmehr auch der vorläufige Insolvenzverwalter stehen.

Die Anleger fragen sich nun wo die Geschäftsführung abgeblieben ist und in welche Taschen ihr investiertes Geld geflossen ist. Der BSZ e.V. rät den Anlegern sich unbedingt mit dem Vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Hess in Verbindung zu setzen und ihn mit Informationen zu versorgen.  ( Hess Rechtsanwälte, Leipziger Str. 71, 99085 Erfurt).

Diese Skandale um Green Energy Geotherm Power Fonds, PROKON, oder Green Planet AG sind für den BSZ e.V. nicht nur die Spitze des Eisberges, sondern auch der Beginn eine neuen Ära im Kapitalanlagebetrug: "Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!"


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Juni 17, 2014

DFH Beteiligungsangebot 79: Schiffsfonds droht die Insolvenz

DFH Beteiligungsangebot 79: Am Amtsgericht Stuttgart wurde über das Vermögen der Schiffsgesellschaften MS Neele und MS Marie nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.


Über das DFH Beteiligungsangebot 79 der Deutschen Fonds Holding konnten sich die Anleger an zwei Multipurpose-Schiffen der Beluga-N-Serie beteiligen - an der MS Beluga Nomination und MS Beluga Navigation. Am Amtsgericht Stuttgart wurde nun über das Vermögen der Schiffsgesellschaften MS Neele und MS Marie nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Nach der Insolvenz der Beluga-Reederei fuhren die Schiffe zuletzt unter den Namen Thorco Attraction und Thorco Ambition. Nun droht den Schiffsgesellschaften offenbar das Aus und Anleger müssen massive finanzielle Verluste befürchten.

,,Unserer Erfahrung nach haben geschädigte Schiffsfonds-Anleger aber auch gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Ansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds wurden in der Vergangenheit häufig als sichere und renditeträchtige Kapitalanlage beworben. ,,Tatsächlich werden mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erworben, die naturgemäß auch großen Risiken ausgesetzt sind. Dieses Risiko reicht bis zum Totalverlust des investierten Geldes. Demnach ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds für einen sicherheitsorientierten Anleger nicht geeignet. Allerdings wurden diese Risiken in der Anlageberatung auch gerne verschwiegen", erklärt der Anwalt.

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber nicht nur die umfassende Risikoaufklärung, sondern auch die Provisionen, die die Banken für die Vermittlung erhalten haben, müssen laut Rechtsprechung des BGH offengelegt werden. ,,Der BGH vertritt die Ansicht, dass diese so genannten Kick-backs großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können, so dass es bei Kenntnis der Provisionen möglicherweise erst gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen wäre", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird aufgelöst

Wie die Fondsleitung jetzt mitteilte, wird der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund liquidiert. Seit Juni 2012 war der Fonds geschlossen und Anleger konnten ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Nun folgte der Entschluss, dass der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund auch nicht wieder geöffnet wird.


Bis Ende Mai 2017 soll der Fonds nun abgewickelt werden. Während dieser Zeit erhalten die Anleger in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Die Höhe der Ausschüttungen ist in erster Linie von den erzielten Erlösen aus dem angestrebten Verlauf der Fondsimmobilien abhängig. ,,Erfahrungsgemäß müssen die Anleger bei der Abwicklung eines offenen Immobilienfonds aber mit Verlusten rechnen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für die Anleger bietet sich allerdings auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. ,,Gerade nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH stehen die Chancen dafür gut", so der Anwalt. Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2014 entschieden, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen - unabhängig davon ob die Aussetzung der Anteilsrücknahme absehbar war oder nicht.

,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte offene Immobilienfonds für viele Anleger so reizvoll. Allerdings wurden sie oft genug nicht darüber aufgeklärt, dass dieses Anteilsrücknahe auch ausgesetzt werden kann. Daher ist die höchstrichterliche Rechtsprechung, die auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden, gilt, nur konsequent", betont der Jurist.

Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, die nicht ordnungsgemäß über Risiken und Funktionsweise des offenen Immobilienfonds informiert wurden, haben gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB ImmoPortfolio Target Return Fund" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cp

LBB informiert zur Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund

Die LBB informiert zur Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens Stratego Grund (ISIN: DE000A0ERSF5) über mögliche Fragen und Antworten für Anlegerinnen und Anleger.


Zwölf Seiten Information für Anleger - und dann? Fragen Sie ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kündigung und Auflösung des Stratego Grund erfolgte zum 31.1.2014.

Gemäß LBB soll kein Anleger durch die Maßnahme Geld verlieren!

Die Auflösung soll bis zum 30.3.2018 dauern. Es soll weitere Ausschüttungen geben. Zuletzt gab es die Zwischenausschüttung zum 12.6.2014. Die LBB hat die Kosten der Fondsverwaltung gesenkt.

Die Depotbank, die Landesbank Berlin AG, veröffnetlicht auf ihrer Webseite http.//www.lbb.de/stratego-grund  einen indikativen Anteilswert.

Im Auflösungsbericht vom 1.4.2013 bis 31.1.2014 können sich die Anleger informieren, was bisher geschah.
  • Aufgrund der Rechtsprechung des BGH haben Anleger gute Chancen ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Stratego Grund" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Montag, Juni 16, 2014

OLG Saarbrücken: CMI wiegt Anleger in falscher Sicherheit

Wie Rechtsanwalt Peter Dörrenbächer mitteilt hat nun hat auch das OLG Saarbrücken CMI verurteilt und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken aufgehoben. Der Senat hat dabei darauf hingewiesen, dass aus den von CMI selbst im Prozess vorgelegten Gutachten eine Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers folge.


Bereits im Juli 1999 habe die britische Finanzaufsicht mitgeteilt hat, dass sich der Markt eingetrübt habe. CMI hätte daher mitteilen müssen, dass es gewisse Alarmzeichen gibt. Auch zum Verständnis der ,,Pools mit garantiertem Wertzuwachs" finden sich überzeugende Ausführungen.

Der Begriff ,,wertvolle Garantie" verstelle vielmehr geradezu den Blick auf die nachteilige Wirkung des Glättungsverfahrens. Schon das Bestehen einer Gefahr einer Renditeverminderung war aufklärungspflichtig. Es komme daher nicht darauf an, ob tatsächlich Garantieabzüge erfolgt seien.

Die Beklagte habe es nicht nur versäumt auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen, vielmehr waren ihre Vertragsunterlagen umgekehrt sogar geeignet, die Anleger in falscher Sicherheit zu wiegen. So wird die Produktbezeichnung Pool mit garantiertem Wertzuwachs stets plakativ hervorgehoben. Das begründet bei dem unbefangenen Versicherungsnehmer ein bestimmtes Vorverständnis, nämlich dass über die Laufzeit des Vertrages eine Wertsteigerung der Kapitalanlage insgesamt sichergestellt werde. Es ist aber nicht einmal der Kapitalerhalt garantiert.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI)  " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juni 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

pdoerren


Sonntag, Juni 15, 2014

MBB Clean Energy: Anleger sollten umgehend handeln, Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Zinszahlungen immer noch nicht geleistet! MBB erklärt Urkunde seiner Anleihe für unwirksam. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Eile ist geboten!


Anleiheanleger der Ottobrunner MBB Clean Energy AG sind weiterhin sehr verunsichert: Seit über 5 Wochen Wochen warten sie nun auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen.  Außerdem hat MBB Clean Energy Meldungen von vor einigen Tagen zufolge (siehe z.B. www.faz.net vom 05.06.2014) inzwischen die Globalurkunde seiner Anleihe für unwirksam erklärt, man stütze sich hierbei auf zwei unabhängige Rechtsgutachten, ob dies zutreffend ist, konnte jedoch nicht geprüft werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner hierzu: „Leider gibt es von MBB Clean Energy noch keine konkreten Angaben dazu, wie von weiter verfahren will, d.h., ob man die Anleihe z.B. rückabwickeln will, womit den Anlegern das Geld zurück bezahlt werden müsste oder z.B. neue Anleihebedingungen herausgeben will.

Auch sollten Anleger eine fristlose Kündigung prüfen. Hierbei sollten sich die Anleger jedoch nicht weiter auf die lange Bank schieben lassen, ein schnelles Handeln könnte sich auszahlen.“

Die Vorkommnisse um MBB Clean Energy haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „MBB Clean Energy“ ins Leben zu rufen, der sich Anleger anschließen können. Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth                                 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

Freitag, Juni 13, 2014

IVG EuroSelect 14 ,,The Gherkin": Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

So beindruckend das Bürogebäude ,,The Gherkin" ist, so enttäuschend verlief für die rund 9000 Anleger die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14. Nachdem die Gläubiger inzwischen beschlossen haben, das Gebäude unter Zwangsverwaltung zu stellen, müssen die Anleger auch mit dem Totalverlust ihres Geldes rechnen.


,,Als Prestigeobjekt oder sichere Kapitalanlage sei ihnen die Beteiligung an dem IVG EuroSelect 14 empfohlen worden, berichten uns Mandanten immer wieder. Tatsächlich sind Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds aber immer Risiken ausgesetzt - bis hin zum Totalverlust. Von sicher kann also keinesfalls die Rede sein. Prestige hin oder her", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dar IVG EuroSelect 14 hatte gleich unter mehreren Problemen zu leiden. Seit der Finanzkrise 2008 hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt deutlich verschlechtert. Sinkende Mieteinnahmen oder sogar Leerstände mussten verkraftet werden. Schwer wog auch ein Kredit in Schweizer Franken in Verbindung mit Wechselkursschwankungen. Das führte schließlich zur Verletzung der ,,Loan-to-value-Klausel", der zulässigen Beleihungsgrenze, und zur Aussetzung der Ausschüttungen.

Betroffenen Anlegern, die die weitere Entwicklung nicht weiter tatenlos abwarten möchten, empfiehlt der Rechtsanwalt , Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Mit den Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds wurden unternehmerische Beteiligungen erworben, die auch dem Risiko des Totalverlusts ausgesetzt sind. Daher sind sie zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge denkbar ungeeignet. Dennoch wurden geschlossene Immobilienfonds oft mit dem Argument der Altersvorsorge beworben. Das ist jedoch eine klassische Falschberatung", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Beim IVG Euroselect 14 gehören z.B. schwankende Mieteinnahmen, Wechselkursschwankungen oder die Loan-to-value-Klausel dazu. Ebenso hätten die Banken Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offenlegen müssen. ,,Wurden diese Provisionen verschwiegen oder nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Anwalt.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. New York steht vor dem Aus

Am Amtsgericht Hamburg wurde nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. New York eröffnet (Az. 67c IN 163/14).


Den Anlegern drohen nun empfindliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes. Betroffene Anleger, die sich damit nicht abfinden wollen, sollten daher prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. ,,Da das Emissionshaus Nordcapital den Fonds bereits 2003 aufgelegt hat, sollten sich die betroffenen Anleger damit nicht mehr viel Zeit lassen. Es könnte schon bald die Verjährung der Ansprüche drohen", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise gegen die vermittelnde Bank richten, wenn diese ihrer Beratungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung zählt auch eine umfassende Risikoaufklärung. ,,Bei Schiffsfonds zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder auch das Totalverlustrisiko dazu. Dennoch berichten uns Mandanten immer wieder, dass ihnen die Anlage in Schiffsfonds als sehr sicher empfohlen wurde. Das ist natürlich eine klare Falschberatung", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, ihre Kunden aufklären müssen. ,,Die Rechtsprechung des BGH ist da eindeutig. Wurde über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen nicht informiert, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung", sagt der Anwalt.

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cp

Donnerstag, Juni 12, 2014

IVG EuroSelect 12 ,,London Wall": Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen.

Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 ,,London Wall" befindet sich schon längere Zeit in einer wirtschaftlichen Schieflage. Diese könnte sich noch verschlimmern, wenn der Mietvertrag mit dem Hauptmieter 2016 ausläuft.


Der IVG EuroSelect 12 wurde 2006 platziert und investiert in die Büroimmobilie ,,60 London Wall" im Herzen der englischen Hauptstadt. Mehr als 6000 Anleger haben sich an dem geschlossenen Immobilienfond beteiligt. Zudem wurde noch Fremdkapital aufgenommen und in das Bürogebäude investiert.

Der Kredit ist aber auch ein Hauptgrund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Denn die Beleihungsgrenze wurde bereits 2009 erstmalig unterschritten und die so genannte ,,Loan-to-value-Klausel" verletzt. Das hatte zur Folge, dass die Anleger keine Ausschüttungen mehr erhielten. Ihre Lage wird nicht besser. Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter läuft bereits in absehbarer Zeit aus und das Gebäude weist wohl auch erheblichen Sanierungsbedarf auf. ,,Die Anleger müssen sich angesichts dieser Situation leider auf finanzielle Verluste einstellen. Selbst ein Totalverlust ist nicht auszuschließen", befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Anlegern, die diese Situation nicht hinnehmen möchten, empfiehlt der Jurist, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Bei geschlossenen Immobilienfonds wie dem IVG EuroSelect 12 ist es unserer Erfahrung nach häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen", sagt Cäsar-Preller. ,,Das kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen."

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Wechselkursschwankungen, schwankende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder auch der hohe Anteil an Fremdfinanzierung. ,,Schließlich gehört auch das Totalverlustrisiko dazu. Wurde einem sicherheitsorientiertem Anleger die Beteiligung an einer Kapitalanlage mit solch hohem Risiko angeboten, passt das bestimmt nicht zu seinem Anlegerprofil", so Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätte die Bank auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, offenlegen müssen. Diese so genannten Kick-Back-Zahlungen können Aufschluss über das Interesse der Bank an möglichst hohen Provisionen offenbaren. Hätte der Anleger davon gewusst, hätte der den Abschluss möglicherweise erst gar nicht getätigt und die Anlage kann rückabgewickelt werden.

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PROKON: Auszahlungen voraussichtlich erst ab 2015

Inhaber der PROKON-Genussrechte können voraussichtlich nicht vor 2015 mit den ersten Auszahlungen rechnen.


"Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, dass es nicht vor Frühjahr 2015 zu ersten Auszahlungen an PROKON-Genussschein-Inhaber kommt!". Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller will erste Hoffnungen der Anleihegläubiger im Vorfeld der Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg nicht zu hoch aufhängen: "Da geht es erst einmal um grundsätzliche Weichenstellungen!" Die sind zwar wichtig, aber letzten Endes sollten sich geschädigte Anleger darauf einstellen, dass noch gut ein Jahr ins Land ziehen wird, bis erstes Geld fließt.

Das liegt neben den komplizierten Erfordernissen an ein komplexes Verfahren auch daran, dass gewisse Schritte eingehalten werden müssen. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rechnet damit, dass bis Anfang August die Unterlagen für die Forderungsanmeldungen verschickt werden. Er rät Anlegern dringend, diese Unterlagen genau zu studieren und gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht auszufüllen.

Nach der Forderungsanmeldung und deren Auswertung dürfte es im Herbst zu einer weiteren Gläubigerversammlung kommen, die den betroffenen Anlegern und sonstigen Gläubigern die Möglichkeit gibt, die anstehenden Auszahlungen mit zu beeinflussen. "Das wird sich dann alles bis zum Frühjahr 2015 hinziehen", ist sich der Anwalt sicher. Zur Höhe möglicher Rückzahlungen ist derzeit eine Quote von 40 - 60 Prozent im Gespräch: "Anleger werden sich auf jeden Fall auf erhebliche Verluste einstellen müssen!"
  • Die BSZ e.V. Prokon Interessengemeinschaft wird wegen des großen Zuspruchs von Anlegern von fünf mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.  Für  Anleger von Prokon bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten.

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MS Stadt Rostock 2. T+H Schifffahrts GmbH - droht die Insolvenz?

Mit Datum vom 02.06.2014 wurden die Gesellschafter des König & Cie Renditefonds 54 Twin Fonds darüber informiert, dass die Liquiditätssituation der Gesellschaft mehr als angespannt ist und nunmehr auch die Insolvenz des gesamten Fonds droht.


In dem König & Cie Renditefonds Twinfonds 54 waren die beiden Schifffahrtgesellschaften MS King Adrian Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG als auch die MS Stadt Rostock 2. T+H Schiffahrts GmbH & Co. KG enthalten. Der Schifffonds MS King Adrian musste bereits Insolvenz anmelden, so dass die Fondsgeschäftsführung nunmehr mitteilt, dass der weitere Verlauf des Fonds einzig und allein vom Verbleib der MS Stadt Rostock abhänge.

Die Anleger des Fonds werden im Schreiben vom 02.06.2014 aufgefordert, sich zu entscheiden, freiwillig die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen oder aber im Rahmen einer Insolvenz Gefahr zu laufen, durch den Insolvenzverwalter zwangsweise in Anspruch genommen zu werden. Insgesamt wurden trotz fehlender Gewinne Auszahlung in Höhe von ca. EUR 2,35 Mio. an die Gesellschafter geleistet. Es ist mehr als beeindruckend, wie derart hohe Ausschüttungen an Anleger geleistet werden können, ohne dass diese von Gewinnen gedeckt waren. Auch werden Ausführungen dazu gemacht, dass eine Enthaftung gemäß §§ 172 Abs. 4 ff. HGB bei den meisten Kapitalkunden gegeben sei.

Aufgrund dieser Situation werden die Anleger nunmehr vor die Wahl gestellt, die erhaltenen Ausschüttungen entweder freiwillig zurück zu zahlen, oder aber eine Insolvenz des Fonds bzw. der Schifffahrtgesellschaft hinzunehmen. Gemeinsam mit dieser Mitteilung sollen die Anleger im Rahmen einer außerordentlichen schriftlichen Beschlussfassung auch über einige Änderungen des Gesellschaftsvertrages abstimmen, welche im Zusammenhang mit den freiwilligen Rückzahlungen der Anleger stehen.

Die Aussichten für Anleger des König & Cie Renditefonds 54 stehen daher mehr als schlecht. Zum einen sollen die bisher erhaltenen Ausschüttungen freiwillig zurückgezahlt werden, zum anderen scheint die Insolvenz kaum vermeidbar. Betroffene Anleger müssen diese Situation jedoch nicht ohne weiteres hinnehmen. Es ist nicht selten vorgekommen, dass im Rahmen der Anlagevermittlung und -beratung bezüglich des Renditefonds 54 nicht auf sämtliche Risiken und insbesondere die Funktionsweise eines Schifffonds hingewiesen wurde.

Zahlreiche betroffene Anleger haben berichtet, dass ihnen zum einen der Emissionsprospekt vor Zeichnung nicht rechtzeitig übergeben wurde und zum anderen seitens der tätigen Berater nicht auf die Risiken, wie zum Beispiel den Totalverlust, die frühzeitige Rückzahlung von Ausschüttungen etc. hingewiesen wurde. Vielmehr wurden seitens der Berater und Vermittler nur die Vorteile und Renditechancen in den Vordergrund gestellt.

Bei der Beteiligung an einem Schifffonds handelt es sich jedoch um eine unternehmerische Beteiligung. Zahlreiche Risiken, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das Wiederaufleben der Haftung, die frühzeitige Rückzahlung von nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen und auch Währungsrisiken sind gegeben. Auch sollten in diesem Zusammenhang Prospektfehler nicht unberücksichtigt bleiben. Zahlreiche Schifffondsprospekte weisen nämlich eine falsche und fehlerhafte Renditeprognose aus, da die Anfangs gegebenen steuerlichen Vorteile, welche jedoch erst im Folgejahr Geltung erlangen, bereits in die Renditeberechnung mit eingerechnet werden. Derzeit prüfen die Vertrauensanwälte des BSZ, ob dies auch bei dem König & Cie Renditefonds 54 Twinfonds der Fall ist.

Auf der Basis einer Falschberatung können Anleger erreichen, so gestellt zu werden, als hätten Sie die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet.


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