Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie geht es nun weiter, was können Anleger tun? 
Bekanntermaßen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen maßgebliche Beteiligte aus dem Firmenkonglomerat um das Finanzdienstleistungsinstitut Infinus AG mit dem Vorwurf des Betrugs und der Schädigung von Anlegern. 
Im Mittelpunkt der Ermittlungen scheint das Refinanzierungmodell der Firmengruppe zu stehen. Hintergrund ist hier, dass die Infinus als Vertriebsgesellschaft neben eigenen Fondsprodukten auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft hat. Diese Wertpapiere, die hohe Zinserträge versprachen, sollten im Wesentlichen den Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen finanzieren.
Im Blickpunkt der Untersuchungen rücken nun diese Orderschuldverschreibungen. Mit Hilfe einer offensichtlich trickreichen Bilanzierung im Zusammenhang mit diesen Anleihen könnten die Beschuldigten in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Hierbei dürfte zu unterscheiden sein: Ob und inwieweit dieses Vorgehen des Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit geprüft. 
Davon zu trennen ist aber in jedem Fall der Vorwurf gegen die Verantwortlichen, dass dieses Konstrukt in den Verkaufsprospekten aller Papiere hätte dargestellt werden müssen. Dies ist aber unterblieben.  Nach unserem Kenntnisstand hatte Infinus selbst in der Vergangenheit eine bessere Prospektierung zugesagt, dies allerdings nie durchgeführt. Dies könnte nun für Infinus zu spät sein.
Allerdings könnte dies nach der Razzia in der letzten Woche leider auch für alle betroffenen Anleger zu spät sein. Derzeit sind die Konten vorsorglich von der Staatsanwaltschaft eingefroren. Anleger erhalten aktuell weder Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben.
Anleger fragen sich natürlich, wie sie derzeit reagieren sollen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Derzeit gibt es immer noch keine gefestigten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus. Im schlechten Fall ziehen sich die Ermittlungen auch noch wochenlang hin. Daher können wir für unsere Mandanten zurzeit auch noch keine Ansprüche geltend machen. 
Von der Kanzlei aus ermitteln wir derzeit alle Fakten, die wir erhalten können. Und wir prüfen bereits alle möglichen in Frage kommenden Ansprüche, insbesondere ob die Mandanten und Anleger z.B. von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten über das trickreiche Bilanzierungsmodell von Infinus in den Prospekten aufgeklärt worden sind. Bereits hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen ergeben. Diese Ansprüche können sich ggf. auch gegen die Vermittler und Berater richten."
,,Das Fiasko", so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt  Dr. Späth weiter, ,,ist hier bei Infinus in jedem Fall der massive Vertrauensverlust. Auch wenn uns alle Mandanten berichten, dass die Firma in der Vergangenheit alle Zahlungen in voller Höhe und rechtzeitig geleistet hat, wollen dennoch nun alle möglichst schnell ihr Geld abziehen - und zwar unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwalt. Dies ist natürlich sehr verständlich. Ob sich Infinus dabei auf die festen Laufzeiten etlicher Papiere wird berufen können, halte ich für fraglich. Gleichzeitig wird die Firma aber Schwierigkeiten haben, neue Anleger mehr finden. Die Anleger könnten dann in einem theoretisch denkbaren Insolvenzfall nur hoffen, möglichst noch viel Geld zurückzuerhalten. Oder sie haben Glück, und es ist viel Geld beschlagnahmt worden, was im Arrestverfahren verteilt werden könnte."
Dr. Späth:" In jedem Fall sollte ein Anleger anwaltlichen Rat aufsuchen. Denn der weitere Fortgang und auch das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist vollkommen ungewiss. Und genauso unsicher ist derzeit, welches letztlich die richtige rechtliche Vorgehensweise sein wird. Die zeitnahe Entscheidung darüber kann aber nur ein Rechtsanwalt vom Fach treffen." 
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie geht es nun weiter, was können Anleger tun? 
Bekanntermaßen
 ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen maßgebliche Beteiligte 
aus dem Firmenkonglomerat um das Finanzdienstleistungsinstitut Infinus 
AG mit dem Vorwurf des Betrugs und der Schädigung von Anlegern. 
Im
 Mittelpunkt der Ermittlungen scheint das Refinanzierungmodell der 
Firmengruppe zu stehen. Hintergrund ist hier, dass die Infinus als 
Vertriebsgesellschaft neben eigenen Fondsprodukten auch Genussscheine 
und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft hat. 
Diese Wertpapiere, die hohe Zinserträge versprachen, sollten im 
Wesentlichen den Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen 
finanzieren.
Im Blickpunkt der Untersuchungen rücken nun diese 
Orderschuldverschreibungen. Mit Hilfe einer offensichtlich trickreichen 
Bilanzierung im Zusammenhang mit diesen Anleihen könnten die 
Beschuldigten in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- 
und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Hierbei dürfte zu 
unterscheiden sein: Ob und inwieweit dieses Vorgehen des 
Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit 
geprüft. 
Davon zu trennen ist aber in jedem Fall der Vorwurf 
gegen die Verantwortlichen, dass dieses Konstrukt in den 
Verkaufsprospekten aller Papiere hätte dargestellt werden müssen. Dies 
ist aber unterblieben.  Nach unserem Kenntnisstand hatte Infinus selbst 
in der Vergangenheit eine bessere Prospektierung zugesagt, dies 
allerdings nie durchgeführt. Dies könnte nun für Infinus zu spät sein.
Allerdings
 könnte dies nach der Razzia in der letzten Woche leider auch für alle 
betroffenen Anleger zu spät sein. Derzeit sind die Konten vorsorglich 
von der Staatsanwaltschaft eingefroren. Anleger erhalten aktuell weder 
Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben.
Anleger fragen sich natürlich, wie sie derzeit reagieren sollen.
BSZ
 e.V.-Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und 
Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & 
Partner: ,,Derzeit gibt es immer noch keine gefestigten 
Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus. Im 
schlechten Fall ziehen sich die Ermittlungen auch noch wochenlang hin. 
Daher können wir für unsere Mandanten zurzeit auch noch keine Ansprüche 
geltend machen. 
Von der Kanzlei aus ermitteln wir derzeit alle 
Fakten, die wir erhalten können. Und wir prüfen bereits alle möglichen 
in Frage kommenden Ansprüche, insbesondere ob die Mandanten und Anleger 
z.B. von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten über das 
trickreiche Bilanzierungsmodell von Infinus in den Prospekten aufgeklärt
 worden sind. Bereits hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gegen
 die Verantwortlichen ergeben. Diese Ansprüche können sich ggf. auch 
gegen die Vermittler und Berater richten."
,,Das Fiasko", so BSZ
 e.V.-Vertrauensanwalt  Dr. Späth weiter, ,,ist hier bei Infinus in 
jedem Fall der massive Vertrauensverlust. Auch wenn uns alle Mandanten 
berichten, dass die Firma in der Vergangenheit alle Zahlungen in voller 
Höhe und rechtzeitig geleistet hat, wollen dennoch nun alle möglichst 
schnell ihr Geld abziehen - und zwar unabhängig vom Ergebnis der 
Ermittlungen der Staatsanwalt. Dies ist natürlich sehr verständlich. Ob 
sich Infinus dabei auf die festen Laufzeiten etlicher Papiere wird 
berufen können, halte ich für fraglich. Gleichzeitig wird die Firma aber
 Schwierigkeiten haben, neue Anleger mehr finden. Die Anleger könnten 
dann in einem theoretisch denkbaren Insolvenzfall nur hoffen, möglichst 
noch viel Geld zurückzuerhalten. Oder sie haben Glück, und es ist viel 
Geld beschlagnahmt worden, was im Arrestverfahren verteilt werden 
könnte."
Dr. Späth:" In jedem Fall sollte ein Anleger 
anwaltlichen Rat aufsuchen. Denn der weitere Fortgang und auch das 
Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist vollkommen ungewiss. 
Und genauso unsicher ist derzeit, welches letztlich die richtige 
rechtliche Vorgehensweise sein wird. Die zeitnahe Entscheidung darüber 
kann aber nur ein Rechtsanwalt vom Fach treffen." 
Die BSZ 
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 
Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht 
tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur 
allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in 
Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und 
Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte 
von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, 
beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate,
 EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die BSZ 
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft 
derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einerBetroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie geht es nun weiter, was können Anleger tun? 
Bekanntermaßen
 ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen maßgebliche Beteiligte 
aus dem Firmenkonglomerat um das Finanzdienstleistungsinstitut Infinus 
AG mit dem Vorwurf des Betrugs und der Schädigung von Anlegern. 
Im
 Mittelpunkt der Ermittlungen scheint das Refinanzierungmodell der 
Firmengruppe zu stehen. Hintergrund ist hier, dass die Infinus als 
Vertriebsgesellschaft neben eigenen Fondsprodukten auch Genussscheine 
und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft hat. 
Diese Wertpapiere, die hohe Zinserträge versprachen, sollten im 
Wesentlichen den Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen 
finanzieren.
Im Blickpunkt der Untersuchungen rücken nun diese 
Orderschuldverschreibungen. Mit Hilfe einer offensichtlich trickreichen 
Bilanzierung im Zusammenhang mit diesen Anleihen könnten die 
Beschuldigten in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- 
und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Hierbei dürfte zu 
unterscheiden sein: Ob und inwieweit dieses Vorgehen des 
Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit 
geprüft. 
Davon zu trennen ist aber in jedem Fall der Vorwurf 
gegen die Verantwortlichen, dass dieses Konstrukt in den 
Verkaufsprospekten aller Papiere hätte dargestellt werden müssen. Dies 
ist aber unterblieben.  Nach unserem Kenntnisstand hatte Infinus selbst 
in der Vergangenheit eine bessere Prospektierung zugesagt, dies 
allerdings nie durchgeführt. Dies könnte nun für Infinus zu spät sein.
Allerdings
 könnte dies nach der Razzia in der letzten Woche leider auch für alle 
betroffenen Anleger zu spät sein. Derzeit sind die Konten vorsorglich 
von der Staatsanwaltschaft eingefroren. Anleger erhalten aktuell weder 
Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben.
Anleger fragen sich natürlich, wie sie derzeit reagieren sollen.
BSZ
 e.V.-Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und 
Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & 
Partner: ,,Derzeit gibt es immer noch keine gefestigten 
Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus. Im 
schlechten Fall ziehen sich die Ermittlungen auch noch wochenlang hin. 
Daher können wir für unsere Mandanten zurzeit auch noch keine Ansprüche 
geltend machen. 
Von der Kanzlei aus ermitteln wir derzeit alle 
Fakten, die wir erhalten können. Und wir prüfen bereits alle möglichen 
in Frage kommenden Ansprüche, insbesondere ob die Mandanten und Anleger 
z.B. von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten über das 
trickreiche Bilanzierungsmodell von Infinus in den Prospekten aufgeklärt
 worden sind. Bereits hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gegen
 die Verantwortlichen ergeben. Diese Ansprüche können sich ggf. auch 
gegen die Vermittler und Berater richten."
,,Das Fiasko", so BSZ
 e.V.-Vertrauensanwalt  Dr. Späth weiter, ,,ist hier bei Infinus in 
jedem Fall der massive Vertrauensverlust. Auch wenn uns alle Mandanten 
berichten, dass die Firma in der Vergangenheit alle Zahlungen in voller 
Höhe und rechtzeitig geleistet hat, wollen dennoch nun alle möglichst 
schnell ihr Geld abziehen - und zwar unabhängig vom Ergebnis der 
Ermittlungen der Staatsanwalt. Dies ist natürlich sehr verständlich. Ob 
sich Infinus dabei auf die festen Laufzeiten etlicher Papiere wird 
berufen können, halte ich für fraglich. Gleichzeitig wird die Firma aber
 Schwierigkeiten haben, neue Anleger mehr finden. Die Anleger könnten 
dann in einem theoretisch denkbaren Insolvenzfall nur hoffen, möglichst 
noch viel Geld zurückzuerhalten. Oder sie haben Glück, und es ist viel 
Geld beschlagnahmt worden, was im Arrestverfahren verteilt werden 
könnte."
Dr. Späth:" In jedem Fall sollte ein Anleger 
anwaltlichen Rat aufsuchen. Denn der weitere Fortgang und auch das 
Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist vollkommen ungewiss. 
Und genauso unsicher ist derzeit, welches letztlich die richtige 
rechtliche Vorgehensweise sein wird. Die zeitnahe Entscheidung darüber 
kann aber nur ein Rechtsanwalt vom Fach treffen." 
Die BSZ 
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 
Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht 
tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur 
allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in 
Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und 
Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte 
von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, 
beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate,
 EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die BSZ 
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft 
derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer 
Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen
 alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste 
Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von 
der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für
 die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger 
zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte der BSZ e.V. 
Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert 
Anleger-Fälle betreut.
- Betroffene Anleger können sich der BSZ 
e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG"  anschließen. Es bestehen gute 
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der 
Interessengemeinschaft beizutreten.  
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: 
http://www.fachanwalt-hotline.eu   
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
                     
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser
 Text gibt den Beitrag vom 13. 11.  2013 wieder. Hiernach eintretende 
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu 
einer anderen Einschätzung führen.