Donnerstag, November 14, 2013

Das ,,System Postbank" - Anleger haben gute Aussichten auf Schadensersatz:

Die schlechten Nachrichten für Postbankkunden reißen nicht ab. Nunmehr wird immer deutlicher, dass die Vermittlung geschlossener Fonds und damit hochriskanter Anlagen  wohl systematisch und wissentlich an meist ältere Kunden als sichere Anlage vermittelt wurden.


Der Stern und das ZDF haben aus internen Papieren der Postbank und Angaben ehemaliger Finanzberater der Postbank herausgefunden, dass die Anleger wohl systematisch und wissentlich falsch beraten und ihnen hochriskante geschlossene Fonds vermittelt wurden, allein aus dem Provisionsinteresse der Postbank heraus, obwohl der Anleger sein hart erspartes Geld sicher anlegen wollte. Hierbei wurden offensichtlich teilweise Anlagen vermittelt, die nicht zur Anlagementalität bzw. zum Anlageziel des Bankkunden passten. Aus internen Unterlagen der Postbank selbst - welche dem Stern und dem ZDF vorlagen - ergibt sich in ca. 72,5 % der Fälle eine Falschberatung durch die Bank. Viele Anleger haben bereits ihr Geld verloren.

Offenkundig war es hierbei so, dass Finanzberater, nach Besuch eines zweiwöchigen Ausbildungsseminars, als ,,Finanzmanager" auf die Kunden - meist ältere Menschen - ,,losgelassen" wurden und ihnen wohl teilweise hochriskante Anlagen vermittelt haben. In diesem Zusammenhang wurden die Anleger nach Erfahrung von Rechtsanwältin Birkmann oft nicht ausreichend über die Risiken und die Laufzeiten eines solchen Anlageprodukts aufgeklärt, sondern Ihnen wurden die geschlossenen Fonds vielmehr als sichere und für die Altersvorsorge geeignete Produkte verkauft. Was viele Anleger nicht wussten, bei geschlossenen Fonds handelt es sich um Anlagen, bei der der Anleger das Unternehmensrisiko  des Fonds mitträgt und nicht selten einen Totalverlust erleidet. Darüber hinaus haben diese Beteiligungen meist eine Laufzeit von 10 bis 25 Jahren, so dass das Kapital in dieser Zeit fest angelegt ist.

Passt die Beteiligung schon nicht zum Anlageziel des Anlegers und/oder wurde dieser auch nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen, kann von einer Falschberatung durch den Bankmitarbeiter meist ausgegangen werden und der Anleger hat einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung, so Rechtsanwältin Birkmann von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Brüllmann Rechtsanwälten.

Meist wurde der Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Postbank und der Vermögensberater eine Provision durch die Vermittlung der Beteiligung erhält, die insbesondere bei Schiffsfonds teilweise sogar über 15 % der Anlagesumme lagen.

Nach Angaben des Sterns war der Postbank bereits im Jahre 2006 bekannt, dass die Beratungen oft unter ,,wesentlichen Mängeln" leiden und dass die vermittelten Produkte meist nicht zu der Anlagementalität des Kunden gepasst haben. Trotzdem verkaufte die Postbank  insbesondere durch ihre Tochtergesellschaft Postbank Finanzberatung AG bis ins Jahr 2012 geschlossene Fonds an ihre Kunden weiter.

Damit aber nicht genug. Auch jetzt versucht die Postbank ,,so günstig wie möglich" aus der Sache herauszukommen und lässt ihr Kunden weiterhin im Regen stehen. Beschwerden der Kunden werden nach Angaben des Sterns abgewimmelt oder die Kunden mit geringen Vergleichszahlungen ruhig gestellt. Auch beruft sich die Bank immer wieder darauf, dass der Vermögensberater nicht für sie, sondern für das Tochterunternehmen Postbank Finanzberatung AG tätig war und sie somit nicht für die Falschberatung hafte. Dies ist aber für den Anleger meist nicht deutlich gemacht worden.

Geschädigte Anleger, die sich von der Postbank falsch beraten fühlen, sollten sich nicht durch die Handhabe der Postbank einschüchtern lassen, sondern sich vielmehr Rat und Unterstützung bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, welche deutschlandweit Anleger gegen Banken und Gesellschaften vertritt, konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Postbank vorgehen, so hat das Landgericht Konstanz in einer rechtskräftigen Entscheidung die Postbank Finanzberatung AG zum Schadensersatz wegen einer Falschberatung verurteilt und hierbei eine anleger- und anlagegerechte Beratung durch den Berater der Postbank Finanzberatung AG verneint.
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Postbank" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Eva Birkmann
  

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 14.11.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern
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brüllm

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