Freitag, November 08, 2013

Infinus soll 25.000 Anleger betrogen haben - Anleger müssen nun aufpassen!

Immer weitere Neuigkeiten kommen im Nachgang zu der Razzia beim Dresdner Wertpapierhauses Infinus vom Dienstag nun ans Licht.


Nach letzten Informationen steht das Firmenkonglomerat im Verdacht, rund 25.000 Anleger betrogen zu haben. Nach Angaben des sächsischen Landeskriminalamts vom Mittwoch wird gegen insgesamt acht Mitarbeiter in Deutschland und Österreich wegen Betrugsverdachts ermittelt. Sechs Personen seien sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Alle acht sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage von Emittenten gemacht haben. Hierbei soll es nach Angaben der Staatsanwalt zu ,,Unregelmäßigkeiten" gekommen sein. Dabei seien Geldanlagen in Höhe von 400 Millionen Euro betroffen. Eine konkrete Schadenssumme steht aber noch aus.

Für die Tochterfirma der Infinus AG, die Future Buisness KG meldete sich deren Vorstandsmitglied Kewan Kadkhodai zu Wort und teilte mit, er stehe dem Ganzen ,,mehr als ratlos gegenüber". Die Vorwürfe seien haltlos, die Aktion unverständlich.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Berliner Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner empfiehlt betroffenen Anlegern, die weitere Entwicklung nun ganz genau zu beobachten. Rechtsanwalt Dr. Späth: ,,Auch wenn bereits Vorwürfe wie ,,Kapitalanlagebetrug" und ,,Schneeballsystem" im Zusammenhang mit Infinus laut werden, so sind jedoch bislang noch keine konkretisierten Vorwürfe gegen die Verantwortlichen publik geworden. Allerdings deutet die Tatsache, dass einige Verantwortliche in Untersuchungshaft genommen worden sind, darauf hin, dass die Vorwürfe eine gewisse Substanz haben müssen. Anleger sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen."

Rechtsanwalt Dr. Späth weiter: ,,Ein versierter Anwalt würde prüfen, wo genau Gelder angelegt wurden und ob diese einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen wie z.B. Investmentsfonds. Problematisch könnte dies dagegen insbesondere bei Orderschuldverschreibungen sein, die viele Anleger gezeichnet haben. Diese unterliegen keinem weitergehenden Schutz.

Zu prüfen und abzuschätzen ist zudem, ob nun erst durch die publik gewordene Razzia als ,,Dominoeffekt" weitere Anlagen in Schieflage geraten könnten. Dies alles kann ein spezialisierter Anwalt schnell prüfen, der Anleger dafür aber Klarheit und wieder einen ruhigen Schlaf erhält. Sollten sich dagegen die Vorwürfe wegen Kapitalanlagebetrugs und wegen eines Schneeballsystems bewahrheiten, sollten Anleger schnellstmöglich durch einen Fachanwalt Schadensersatzansprüche prüfen lassen."

Zum Hintergrund von Infinus: Der Finanzdienstleister wurde 2002 in Dresden gegründet und ist im Bereich Vermögensverwaltung tätig. Das rasante Wachstum des Finanzdienstleisters hatte in der Branche bereits für Verwunderung gesorgt. Nach eigenen Angaben hat Infinus im Geschäftsjahr 2011/2012 einen Umsatz von knapp 22 Millionen Euro erzielt - das entspricht einem Plus von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das verwaltete Vermögen war sogar um 47 Prozent auf 820 Millionen Euro gestiegen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner schon weit über 1.000 Anleger-Fälle betreut.
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
                   

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 11.  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

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