Freitag, November 15, 2013

VITADOMO. Vermittlerin muss Schadensersatz leisten.

Das Landgericht Koblenz hat den Gesellschafter der CARPE DIEM, einer Anlagevermittlerin, die unter anderem VITADOMO Anteile vertrieben hat, verurteilt. Er muss der betroffenen Anlegerin alle Zahlungen ersetzen und sie von allen Verpflichtungen freistellen.


Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Frau Rechtsanwältin Nikola Schwadtke und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Das Landgericht Koblenz hat einen Anlageberater wegen der Vermittlung einer Beteiligung an der insolventen Nürnberger Wohnungsbaugenossenschaft VITADOMO eG verurteilt (8 O 385/11, nicht rechtskräftig). Eine Bekannte der Klägerin hatte ihr diese spekulative Kapitalanlage verkauft, ohne nach den Feststellungen des Landgerichts auf die erheblichen Risiken der Beteiligung aufzuklären.

In dem Fall wurde aber nicht die Vermittlerin vor Ort in die Haftung genommen, sondern ein Gesellschafter der CARPE DIEM, eine Anlagevermittlerin in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Gericht ging davon aus, dass die Vermittlerin im Namen der Gesellschaft tätig gewesen ist. Und die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften auch mit dem Privatvermögen.

Die Sache VITADOMO eG, sagt die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Nikola Schwadtke, ist ein Betrugsfall gewesen. Die Genossenschaft bezeichnet sich selbst als die führende deutsche Wohnungsbaugenossenschaft, sammelte Millionen ein und besaß allenfalls sechs Wohnungen. Und die meisten Wohnung waren so sanierungsbedürftig, dass sie als nicht vermietbar galten.

Viele Anlageberater scheinen damals, meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, nur die fetten Provisionen gesehen zu haben. Viele haben sich nicht einmal die Verträge geschweige denn die Bilanzen vorlegen lassen. Und erzählten den Kunden, dass das ein sicheres Investment sei. Obwohl sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof verpflichtet gewesen sind, die Seriosität und die Plausibilität des Anlageangebots zu prüfen. Und wenn die das gemacht hätten, hätten die schnell erkennen müssen, dass die Sache keine Substanz hat. Die ehemaligen Vorstände Schebitz und May wurden wegen Betrugs zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt.
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Vitadomo" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
    

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.11.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.


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