Mittwoch, November 13, 2013

Infinus: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie geht es nun weiter, was können Anleger tun?


Bekanntermaßen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen maßgebliche Beteiligte aus dem Firmenkonglomerat um das Finanzdienstleistungsinstitut Infinus AG mit dem Vorwurf des Betrugs und der Schädigung von Anlegern.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen scheint das Refinanzierungmodell der Firmengruppe zu stehen. Hintergrund ist hier, dass die Infinus als Vertriebsgesellschaft neben eigenen Fondsprodukten auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft hat. Diese Wertpapiere, die hohe Zinserträge versprachen, sollten im Wesentlichen den Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen finanzieren.

Im Blickpunkt der Untersuchungen rücken nun diese Orderschuldverschreibungen. Mit Hilfe einer offensichtlich trickreichen Bilanzierung im Zusammenhang mit diesen Anleihen könnten die Beschuldigten in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Hierbei dürfte zu unterscheiden sein: Ob und inwieweit dieses Vorgehen des Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit geprüft.

Davon zu trennen ist aber in jedem Fall der Vorwurf gegen die Verantwortlichen, dass dieses Konstrukt in den Verkaufsprospekten aller Papiere hätte dargestellt werden müssen. Dies ist aber unterblieben.  Nach unserem Kenntnisstand hatte Infinus selbst in der Vergangenheit eine bessere Prospektierung zugesagt, dies allerdings nie durchgeführt. Dies könnte nun für Infinus zu spät sein.

Allerdings könnte dies nach der Razzia in der letzten Woche leider auch für alle betroffenen Anleger zu spät sein. Derzeit sind die Konten vorsorglich von der Staatsanwaltschaft eingefroren. Anleger erhalten aktuell weder Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben.
Anleger fragen sich natürlich, wie sie derzeit reagieren sollen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Derzeit gibt es immer noch keine gefestigten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus. Im schlechten Fall ziehen sich die Ermittlungen auch noch wochenlang hin. Daher können wir für unsere Mandanten zurzeit auch noch keine Ansprüche geltend machen.

Von der Kanzlei aus ermitteln wir derzeit alle Fakten, die wir erhalten können. Und wir prüfen bereits alle möglichen in Frage kommenden Ansprüche, insbesondere ob die Mandanten und Anleger z.B. von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten über das trickreiche Bilanzierungsmodell von Infinus in den Prospekten aufgeklärt worden sind. Bereits hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen ergeben. Diese Ansprüche können sich ggf. auch gegen die Vermittler und Berater richten."

,,Das Fiasko", so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt  Dr. Späth weiter, ,,ist hier bei Infinus in jedem Fall der massive Vertrauensverlust. Auch wenn uns alle Mandanten berichten, dass die Firma in der Vergangenheit alle Zahlungen in voller Höhe und rechtzeitig geleistet hat, wollen dennoch nun alle möglichst schnell ihr Geld abziehen - und zwar unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwalt. Dies ist natürlich sehr verständlich. Ob sich Infinus dabei auf die festen Laufzeiten etlicher Papiere wird berufen können, halte ich für fraglich. Gleichzeitig wird die Firma aber Schwierigkeiten haben, neue Anleger mehr finden. Die Anleger könnten dann in einem theoretisch denkbaren Insolvenzfall nur hoffen, möglichst noch viel Geld zurückzuerhalten. Oder sie haben Glück, und es ist viel Geld beschlagnahmt worden, was im Arrestverfahren verteilt werden könnte."

Dr. Späth:" In jedem Fall sollte ein Anleger anwaltlichen Rat aufsuchen. Denn der weitere Fortgang und auch das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist vollkommen ungewiss. Und genauso unsicher ist derzeit, welches letztlich die richtige rechtliche Vorgehensweise sein wird. Die zeitnahe Entscheidung darüber kann aber nur ein Rechtsanwalt vom Fach treffen."

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie geht es nun weiter, was können Anleger tun?
Bekanntermaßen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen maßgebliche Beteiligte aus dem Firmenkonglomerat um das Finanzdienstleistungsinstitut Infinus AG mit dem Vorwurf des Betrugs und der Schädigung von Anlegern.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen scheint das Refinanzierungmodell der Firmengruppe zu stehen. Hintergrund ist hier, dass die Infinus als Vertriebsgesellschaft neben eigenen Fondsprodukten auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft hat. Diese Wertpapiere, die hohe Zinserträge versprachen, sollten im Wesentlichen den Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen finanzieren.

Im Blickpunkt der Untersuchungen rücken nun diese Orderschuldverschreibungen. Mit Hilfe einer offensichtlich trickreichen Bilanzierung im Zusammenhang mit diesen Anleihen könnten die Beschuldigten in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Hierbei dürfte zu unterscheiden sein: Ob und inwieweit dieses Vorgehen des Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit geprüft.

Davon zu trennen ist aber in jedem Fall der Vorwurf gegen die Verantwortlichen, dass dieses Konstrukt in den Verkaufsprospekten aller Papiere hätte dargestellt werden müssen. Dies ist aber unterblieben.  Nach unserem Kenntnisstand hatte Infinus selbst in der Vergangenheit eine bessere Prospektierung zugesagt, dies allerdings nie durchgeführt. Dies könnte nun für Infinus zu spät sein.

Allerdings könnte dies nach der Razzia in der letzten Woche leider auch für alle betroffenen Anleger zu spät sein. Derzeit sind die Konten vorsorglich von der Staatsanwaltschaft eingefroren. Anleger erhalten aktuell weder Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben.
Anleger fragen sich natürlich, wie sie derzeit reagieren sollen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Derzeit gibt es immer noch keine gefestigten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus. Im schlechten Fall ziehen sich die Ermittlungen auch noch wochenlang hin. Daher können wir für unsere Mandanten zurzeit auch noch keine Ansprüche geltend machen.

Von der Kanzlei aus ermitteln wir derzeit alle Fakten, die wir erhalten können. Und wir prüfen bereits alle möglichen in Frage kommenden Ansprüche, insbesondere ob die Mandanten und Anleger z.B. von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten über das trickreiche Bilanzierungsmodell von Infinus in den Prospekten aufgeklärt worden sind. Bereits hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen ergeben. Diese Ansprüche können sich ggf. auch gegen die Vermittler und Berater richten."

,,Das Fiasko", so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt  Dr. Späth weiter, ,,ist hier bei Infinus in jedem Fall der massive Vertrauensverlust. Auch wenn uns alle Mandanten berichten, dass die Firma in der Vergangenheit alle Zahlungen in voller Höhe und rechtzeitig geleistet hat, wollen dennoch nun alle möglichst schnell ihr Geld abziehen - und zwar unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwalt. Dies ist natürlich sehr verständlich. Ob sich Infinus dabei auf die festen Laufzeiten etlicher Papiere wird berufen können, halte ich für fraglich. Gleichzeitig wird die Firma aber Schwierigkeiten haben, neue Anleger mehr finden. Die Anleger könnten dann in einem theoretisch denkbaren Insolvenzfall nur hoffen, möglichst noch viel Geld zurückzuerhalten. Oder sie haben Glück, und es ist viel Geld beschlagnahmt worden, was im Arrestverfahren verteilt werden könnte."

Dr. Späth:" In jedem Fall sollte ein Anleger anwaltlichen Rat aufsuchen. Denn der weitere Fortgang und auch das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist vollkommen ungewiss. Und genauso unsicher ist derzeit, welches letztlich die richtige rechtliche Vorgehensweise sein wird. Die zeitnahe Entscheidung darüber kann aber nur ein Rechtsanwalt vom Fach treffen."

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einerBetroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie geht es nun weiter, was können Anleger tun?
Bekanntermaßen ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen maßgebliche Beteiligte aus dem Firmenkonglomerat um das Finanzdienstleistungsinstitut Infinus AG mit dem Vorwurf des Betrugs und der Schädigung von Anlegern.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen scheint das Refinanzierungmodell der Firmengruppe zu stehen. Hintergrund ist hier, dass die Infinus als Vertriebsgesellschaft neben eigenen Fondsprodukten auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA verkauft hat. Diese Wertpapiere, die hohe Zinserträge versprachen, sollten im Wesentlichen den Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen finanzieren.

Im Blickpunkt der Untersuchungen rücken nun diese Orderschuldverschreibungen. Mit Hilfe einer offensichtlich trickreichen Bilanzierung im Zusammenhang mit diesen Anleihen könnten die Beschuldigten in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben. Hierbei dürfte zu unterscheiden sein: Ob und inwieweit dieses Vorgehen des Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt legal war, wird derzeit geprüft.

Davon zu trennen ist aber in jedem Fall der Vorwurf gegen die Verantwortlichen, dass dieses Konstrukt in den Verkaufsprospekten aller Papiere hätte dargestellt werden müssen. Dies ist aber unterblieben.  Nach unserem Kenntnisstand hatte Infinus selbst in der Vergangenheit eine bessere Prospektierung zugesagt, dies allerdings nie durchgeführt. Dies könnte nun für Infinus zu spät sein.

Allerdings könnte dies nach der Razzia in der letzten Woche leider auch für alle betroffenen Anleger zu spät sein. Derzeit sind die Konten vorsorglich von der Staatsanwaltschaft eingefroren. Anleger erhalten aktuell weder Zinsen, noch können sie ihre Anlagen zurückgeben.
Anleger fragen sich natürlich, wie sie derzeit reagieren sollen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Derzeit gibt es immer noch keine gefestigten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Sachen Infinus. Im schlechten Fall ziehen sich die Ermittlungen auch noch wochenlang hin. Daher können wir für unsere Mandanten zurzeit auch noch keine Ansprüche geltend machen.

Von der Kanzlei aus ermitteln wir derzeit alle Fakten, die wir erhalten können. Und wir prüfen bereits alle möglichen in Frage kommenden Ansprüche, insbesondere ob die Mandanten und Anleger z.B. von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten über das trickreiche Bilanzierungsmodell von Infinus in den Prospekten aufgeklärt worden sind. Bereits hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen ergeben. Diese Ansprüche können sich ggf. auch gegen die Vermittler und Berater richten."

,,Das Fiasko", so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt  Dr. Späth weiter, ,,ist hier bei Infinus in jedem Fall der massive Vertrauensverlust. Auch wenn uns alle Mandanten berichten, dass die Firma in der Vergangenheit alle Zahlungen in voller Höhe und rechtzeitig geleistet hat, wollen dennoch nun alle möglichst schnell ihr Geld abziehen - und zwar unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwalt. Dies ist natürlich sehr verständlich. Ob sich Infinus dabei auf die festen Laufzeiten etlicher Papiere wird berufen können, halte ich für fraglich. Gleichzeitig wird die Firma aber Schwierigkeiten haben, neue Anleger mehr finden. Die Anleger könnten dann in einem theoretisch denkbaren Insolvenzfall nur hoffen, möglichst noch viel Geld zurückzuerhalten. Oder sie haben Glück, und es ist viel Geld beschlagnahmt worden, was im Arrestverfahren verteilt werden könnte."

Dr. Späth:" In jedem Fall sollte ein Anleger anwaltlichen Rat aufsuchen. Denn der weitere Fortgang und auch das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist vollkommen ungewiss. Und genauso unsicher ist derzeit, welches letztlich die richtige rechtliche Vorgehensweise sein wird. Die zeitnahe Entscheidung darüber kann aber nur ein Rechtsanwalt vom Fach treffen."

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
                    
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 11.  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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