Sonntag, April 28, 2013

Solen AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt – Anleihegläubiger müssen jetzt Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Über das Vermögen der Solen AG ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bestellt. Anleihebesitzer sollten ihre Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren sichern, Prospekthaftungsansprüche prüfen und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen. Der BSZ e.V. bündelt hierfür die Interessen der Anleihegläubiger in der BSZ-Interessengemeinschaft „Solen AG“.

Am 22.04.2013 hat das Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG eröffnet (AZ. 9 IN 74/13) und Rechtsanwalt Heinrich Stellmach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser teilt mit: „Für die operativen Einheiten gibt es bereits die ersten Anfragen von Investoren, die gemeinsam mit dem Vorstand ausgewertet werden. Gemeinsam überlegen wir nun die nächsten Schritte, um die Gesellschaften zu reorganisieren. Es besteht große Hoffnung, dass ein Großteil der Mitarbeiter im Solen-Konzern ihre Arbeitsplätze behalten können.“

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Das mag schön für die Mitarbeiter sein, für die Anleihebesitzer realisiert sich allerdings das befürchtete Szenario: Es drohen erhebliche Verluste auf die Nominale. Und dies schon wieder mit einem Unternehmen aus der Solar-Branche. Denn die Negativmeldungen reißen nicht ab: Egal, ob SiC Processing, BKN biostrom, Centrosolar, Solarword…alles Anleiheemittenten aus dem PV-Sektor mit erheblichen Finanzproblemen. Anleihebesitzer der Solen AG sind nun also die nächsten, die unsicher sind, wie sie jetzt reagieren sollen: Es müssen spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragt werden und Anleihebesitzer sollten ihre Interessen bündeln.“

„Anleihegläubiger sollten zweigleisig fahren“, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter: „Zum einen gilt es, seine Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern, zum anderen gilt es die Geltendmachung von Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüchen vorzubereiten. Denn es ist unerklärlich, dass die Solen AG über 27 Mio. EUR Anleihegeldern aufnimmt, diese in zwei Jahren verbraucht um dann Insolvent zu gehen. Man muss sich fragen, ob sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will. Vergleichbares sieht man momentan bei allen der oben genannten Anleiheemittenten der Solarbrache, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten.“

„Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von einer Vielzahl von Solen-Anleihegläubigern beauftragt, im Insolvenzverfahren ihre Rechte zu vertreten und Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen: Denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die Rechtsanwälte der BSZ-Vertrauenskanzlei von Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde. KEIN ANLEGER SOLLTE AUF SEINEM SCHADEN SITZEN BLEIBEN, OHNE ZUMINDEST DEN VERSUCH GESTARTET ZU HABEN, SCHADENERSATZ ZU BEKOMMEN!

Freitag, April 26, 2013

Viele Güteverfahren der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sind gescheitert!

Die betroffenen Anleger müssen damit rechnen, innerhalb der nächsten sechs Monate von der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verklagt zu werden!


Vielen Anlegern der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) ging in den vergangenen Wochen ein Antrag der ALAG auf Durchführung eines Güteverfahrens bei der Gütestelle von Frau Dr. Renate Braeuninger-Weimer zu. Nunmehr erhielten eine Reihe von Anlegern die Mitteilung der Gütestelle, dass das Güteverfahren gescheitert ist.

,,Durch die rechtzeitige Einreichung eines inhaltlich ausreichenden Güteantrages bei einer anerkannten Gütestelle kann die Hemmung der Verjährung der im Rahmen des Güteantrages geltend gemachten Ansprüche erreicht werden. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens tritt grds. für die Dauer des Güteverfahrens selbst sowie für weitere sechs Monate ein, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

,,Es ist nunmehr damit zu rechnen, dass die ALAG vor Ablauf der verjährungshemmenden Wirkung die rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht." erklärt Rechtsanwalt Hösler weiter.

Sollte eine derartige Klage der ALAG zugestellt werden, ist Eile geboten. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage müssen die Anleger in den meisten Fällen gegenüber dem Gericht mitteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. In diesem Fall sollte jedoch auch ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um fundiert zu den gegen die geltend gemachte Forderung sprechenden Punkten vorzutragen" erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler

Aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin besteht hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung der Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG.

Sofern das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde, so sollten die betroffenen Anleger sich vor Ablauf gerichtlich gesetzter Fristen in einem gegebenenfalls von der ALAG eingeleiteten Klageverfahren durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen eines Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche Handlungsoptionen bestehen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG "   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Swap Geschäft: Anleger erfolgreich gegen DZ Bank

Ein ehemaliger Bankangestellter, der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartG (Heidelberg/Berlin) vor dem Landgericht Frankfurt vertreten wurde, hat sich erfolgreich gegen die DZ Bank in I. Instanz im Hinblick auf eine finanziell horrende Inanspruchnahme aus einem abgeschlossenen Swap Geschäft zur Wehr setzen können.


Der Anleger hatte im Jahre 2010 auf Vermittlung seiner Hausbank mit der DZ Bank einen Swapvertrag abgeschlossen, und zwar mit dem Namen ZinsGarant Plus. Bei dieser Vereinbarung sollte der Anleger bei einem Bezugsbetrag von 500.000,00 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren einen festen Zinssatz in Höhe von 4 Prozent bezahlen, während gleichzeitig die DZ Bank dem Anleger 5 Prozent ,,Zinsen" aus dem Bezugsbetrag in Höhe von 500.000,00 EUR zahlen sollte. Zusätzlich sollte der Anleger allerdings auch noch ab dem ersten Jahr einen ,,bedingten Zinsaufschlag" leisten, der sich aus einer Berechnungsformel ergeben sollte.

Obwohl es sich nach Ansicht des LG Frankfurt vorliegend nicht um eine so komplizierte Berechnung handelt, die Gegenstand eines BGH Verfahrens war (bei der es um einen sogenannten Spread Ladder Swap ging) entschied das LG Frankfurt, dass auch hier über den anfänglich negativen Marktwert aufgeklärt werden müsse. Die Bank befinde sich in einem ,,schwerwiegenden Interessenskonflikt" insbesondere auch deswegen, weil sie das eigene erwartete Risiko durch entsprechende Gegengeschäfte abgefangen hatte und den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei einem noch wesentlich höheren Risiko (das Risiko der Bank lag bei 25.000,00 EUR, das des Anlegers bei weit über 1.000.000 EUR, im Grunde fast unbegrenzt, unterstellt man den schlechtesten Fall).

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hans Witt erklärt dazu: ,,Das Geschäft kann die Existenz unseres Mandanten vollständig vernichten. Für die DZ Bank, die unseren Mandanten beraten hat, war erkennbar, dass unser Mandant von Anfang an gar nicht über die finanziellen Mittel verfügte, um derartige Zahlungen leisten zu können. Auch wenn das das LG Frankfurt in diesem Punkt anders sieht, so sind wir der Auffassung, dass es sich hier um ein grob sittenwidriges Geschäft handelt. Man muss sich hier einmal vor Augen halten, dass der Gewinnchance über einen Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von 25.000,00 EUR ein unbegrenztes Verlustrisiko gegenüber steht, welches z. B. bei einem Schweizer Franken Kurs von 1,05 (und diesen Kurs hatten wir bereits) zu einer Zahlungsverpflichtung unseres Mandanten gegenüber der DZ Bank über einen Zeitraum von 4 Jahren in Höhe von weit über 1.000.000,00 EUR geführt hätte - und das bei einer Gewinnchance von 25.000,- EUR. Schon das Anbieten solcher Geschäfte halten wir für in hohem Maße moralisch unanständig und unerträglich. Hier ist auch die Politik gefordert, endlich solche Geschäfte zu verbieten, die Existenzen vernichten können"

Mit der Entscheidung stellte das LG Frankfurt auch klar, dass eine Aufklärung auch bei einem ehemaligen Bankangestellten erforderlich ist, der allerdings zur Zeit seiner Tätigkeit bei der Bank auch nicht mit derartigen Swap Geschäften befasst war.

Auch wenn es sich vorliegend um ein sehr umfangreiches Verfahren handelte, so lohnt es sich, derartige Geschäfte gegebenenfalls auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt Witt dazu: ,,Viele Anleger, die solche Swap Geschäfte abgeschlossen haben, scheuen das Kostenrisiko. Zu beachten ist aber, dass nur derjenige, der vor Gericht unterliegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat"

Ansprüche der Anleger können verjähren, so dass eine vorherige Prüfung in solchen Fällen sinnvoll ist. Nach Mitteilung von Witt Rechtsanwälte sollten derartige Fragestellungen immer vorab möglichst zeitnah geklärt werden, damit nicht mögliche Fristen versäumt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die DZ Bank hat Berufung eingelegt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Swap Geschäften durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Zinswetten/Swap-Geschäfte" gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartG
Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden. Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland. Als häufig empfohlener Rechtsanwalt ist er zudem im JUVE Handbuch 2010/11 im Bereich Kapitalanlegerschutz genannt.

Über den BSZ e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Donnerstag, April 25, 2013

Auf Euro Stoxx 50 basiertes Zertifikat reißt Sicherheitsbarriere.

Volker Prüser Anlage- und Finanzberaterung GmbH & Co. KG zu 70.000 EUR Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Verden (Urteil vom 05.04.2013 AZ 4 O 118/12) verurteilte die Volker Prüser Anlage- und Finanzberatung GmbH & Co. KG zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von rund 70.000 EUR. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass wesentliche Pflichten aus dem Anlageberatungs- und dem Vermögensverwaltungsvertrag von der Beklagten verletzt worden seien.

Das Landgericht kommt zu dem Schluss, dass die Kläger von der Beklagten nicht anlage- und objektgerecht beraten worden seien. So hatten die Kläger bei Abschluss des Beratungsvertrags geäußert, allenfalls einen Verlust in Höhe von 10 % des zur Vermögensverwaltung überlassenen Vermögens hinnehmen zu wollen. Im Zuge der amerikanischen Haushaltskrise Mitte 2012 hatten die Kläger der Beklagten zu verstehen gegeben, dass zurzeit nicht weiter investiert werden solle. Dennoch habe nach Auffassung des Gerichts der Geschäftsführer der Beklagten, Herr Volker Prüser, absprachewidrig in ein im Spekulationsbereich liegendes Zertifikat ohne jegliche Risikostreuung investiert. Die Kläger werden nach Urteil des Landgerichts Verden so gestellt, als wäre nicht abredewidrig in das Wertpapier investiert worden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft"  gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de


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KWAG

HPC US Life 1 Renditefonds. Das Geld wird knapp.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte: Liquidität reicht nur noch bis Ende Mai 2013. Warnung vor ungeprüfter Zeichnung eines Gesellschafterdarlehens zwecks Liquiditätsbeschaffung.


Nach Angaben seiner Geschäftsführung ist die wirtschaftliche Situation des Geschlossenen Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" schwierig. Zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung sollen weitere Gesellschafterdarlehen bei den Investoren eingeworben werden. Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht ist auch durch diese neue Finanzierungsrunde der längerfristige Fortbestand der Fondsgesellschaft nicht gewährleistet. Deshalb sollten Anleger im Geschlossenen Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" das vorliegende Finanzierungs- und Sanierungskonzept in Form neuer Gesellschafterdarlehen nicht ungeprüft akzeptieren.

,,Nach Angaben seines Managements ist die Liquidität des Fonds nur noch bis Ende Mai 2013 gesichert, falls bis dahin keine Lebensversicherungen fällig werden", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Um den Verfall von Lebensversicherungspolicen oder deren Verkauf zu vermeiden, benötigt die Fondsgesellschaft kurzfristig zusätzliche Liquidität. Zu diesem Zweck sollen Gesellschafterdarlehen begeben werden.

"Bereits im Jahr 2010 hatte der US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG' Liquiditätsprobleme, die ebenfalls durch die Begebung von Gesellschafterdarlehen vorübergehend gelöst wurden", erinnert sich KWAG-Partner Gieschen. Nach zweimaliger Verlängerung des Großteils der Darlehensverträge betrage die Höhe der Gesellschafterdarlehen derzeit rund 4,6 Millionen Euro. Mit Stichtag 30. Juni 2013 müssen den Kreditgebern zirka 220.000 Euro Zinsen überwiesen werden. Es sei fraglich, ob mit einer neuen Finanzierungsrunde der Fortbestand des Lebensversicherungsfonds ,,US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" auf Dauer gesichert ist.

Angesichts der eher schlechten Perspektiven des Fonds warnt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen Investoren eindringlich davor, das vom Fondsmanagement vorgeschlagene Konzept zur Liquiditätsbeschaffung zu akzeptieren und ,,gutes dem möglicherweise schlechten Geld hinterherzuwerfen." Überdies sollten die Gesellschafter des Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" von einem versierten Anwalt prüfen lassen, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche richten sich speziell gegen den früheren Vertrieb der Fondsbeteiligung zum Beispiel mit der Begründung, dass die der Vermittlung vorhergehende Beratung nicht ,,anlage- und anlegergerecht" war. Gute Chancen auf Schadenersatz und somit auf die Begrenzung oder Vermeidung von Vermögenseinbußen bestehen überdies, falls dem Anleger vom Berater seinerzeit der Erhalt von Rückvergütungen, so genannter Kick-backs, verschwiegen wurde.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "HPC US Life 1 Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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KWAGjpg

MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46. Geschlossener Immobilienfonds von Zahlungsunfähigkeit bedroht.

Nach dem Zwischenbericht 2013 ist der Geschlossene Immobilienfonds ,,Sechsundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG" (kurz: MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46) zur Jahresmitte 2013 von Zahlungsunfähigkeit bedroht.


Die Hypothekenbank Frankfurt AG (ehemals Eurohypo AG) ist nur unter der Voraussetzung bereit, das zum 30. Juni 2013 auslaufende Darlehen zu verlängern, sofern Investoren im Rahmen eines Finanzierungskonzepts neues Kapital einbringen. Die auf die Interessenvertretung von Anlegern spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Investoren davor, einem Finanzierungs- und Sanierungskonzept voreilig und bedenkenlos zuzustimmen.

Die schlechten Nachrichten beim Beteiligungsanbieter MPC Capital reißen nicht ab. Nach Problemen bei diversen Schiffs- und Lebensversicherungsfonds meldet nun auch der Geschlossene Immobilienfonds ,,MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46" Schwierigkeiten. Im ,,Zwischenbericht 2013" ist die Rede davon, dass der niederländische Immobilienmarkt stark unter Druck steht. ,,Bei der Fondsimmobilie in Schiphol-Rijk stehen zurzeit mehr als zwei Fünftel der Immobilienflächen leer", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Die Fondsimmobilie in Haarlem wiederum sei bis auf eine kleine Archivfläche von 207 Quadratmetern jeweils zur Hälfte an UWV und an die Provinz Noord-Holland vermietet. Beide Mieter hätten angekündigt, ihre Mitte des Jahres 2013 auslaufenden Mietverträge nicht zu verlängern. Das Fondsmanagement habe erreichen können, dass zumindest UWV den Mietvertrag zu gleichen Konditionen bis zum Jahresende beibehält.

,,Nutzungsalternativen des Gebäudes in Haarlem kommen offenbar nicht in Betracht, was eine Anschlussvermietung nicht wahrscheinlicher macht", erklärt Ahrens. Die Fondsgesellschaft wolle das Objekt optisch auffrischen, um so die Attraktivität für potenzielle Mieter zu erhöhen. ,,Ich befürchte, dass Investoren in den ,MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46' von erheblichen Vermögenseinbußen bedroht sind", sagt Fachanwalt Ahrens.

Zum 31. Dezember 2012 betrugen die Darlehensverbindlichkeiten des Fonds rund 17 Millionen Euro. Die Hypothekenbank Frankfurt AG als kreditgebende Bank ist nur zur Verlängerung des zum 30. Juni 2013 auslaufenden Darlehensvertrags bereit, sofern sich die Investoren am Finanzierungs- und Sanierungskonzept beteiligen. ,,Voraussetzung ist allerdings, dass die Anleger neues Kapital durch die Rückzahlung in den vergangenen Jahren erhaltener Ausschüttungen aufbringen', erklärt KWAG-Partner Ahrens. Und fügt hinzu: ,,Ob und inwieweit das Finanzierungs- und Sanierungskonzept schlüssig ist, vor allem ob der Fonds eine Überlebenschance hat, lässt sich momentan nicht abschätzen.

Investoren sollten die wirtschaftlichen Perspektiven ihrer Beteiligung sorgfältig prüfen, bevor sie neues Kapital durch die Erstattung früherer Ausschüttungen aufbringen." Um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden, ist es oft sinnvoller, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu prüfen und auch durchzusetzen. Solche Ansprüche zielen oft auf den Vertrieb Geschlossener Beteiligungen, weil die Beratung nicht ,,anlage- und anlegergerecht" war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) schon in seinem früheren Bond-Urteil forderte. ,,Sehr gute Chancen auf Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen auch, falls dem Anleger seinerzeit verschwiegen wurde, dass seine Bank oder Sparkasse für die erfolgreiche Vermittlung von Fondsanteilen eine Rückvergütung, den so genannten Kick-back, erhält", erläutert Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens.
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Montag, April 22, 2013

S&K-Fonds melden Insolvenz an


Nach Mitteilung des Manager Magazin online haben sämtliche S&K Fonds die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.


Betroffen sind die Fonds Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte 2, Deutsche S&K Sachwerte 3, S&K Investment, S&K Investment Plan und S&K Real Estate Value Added. Insgesamt wurden von der S&K, unter anderem über den inzwischen ebenfalls insolventen Hamburger Vertrieb United Investors, Anlegergelder in Höhe von ca. 105,75 Mio. Euro in diesen Anlagevehikeln gesammelt.

„Im Zuge der weitreichenden Insolvenzwelle der vom S&K-Skandal betroffenen Firmen und Gesellschaften dürfte es für die in den Fondsgesellschaften investierten Anleger schwierig werden, den finanziellen Schaden zu  begrenzen“ äußert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Es bleibt zu prüfen, wer tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist und wie im Wege der Durchgriffshaftung auf die Vermögen der Verantwortlichen zugegriffen werden kann", so Geißler weiter.

„Zusätzlich ergibt sich jetzt für die Anleger die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter nicht auf Gewinn basierende Ausschüttungen der Vergangenheit zurückfordert. Dieses gilt es zu verhindern“, ergänzt Geißler.

Insgesamt sind vom S&K-Skandal 15 Firmen betroffen, die inzwischen Insolvenz anmelden mussten. Dazu gehören - die United Investors Holding GmbH, die United Investors Emissionshaus GmbH, die United Investors Treuhand GmbH, die United Investors Vertriebsgesellschaft mbH, die Verwaltung United Investors Vertriebsgesellschaft mbH, die United Investors Fondsvertriebsgesellschaft mbH, die United Investors Real Estate GmbH, sowie die United Investors Management GmbH sowie die drei Gesellschaften der Münchener SHB-Gruppe, die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH.

  • Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „S&K-Gruppe" gegründet. Anleger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,S&K-Gruppe" noch anschließen.


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SolarWorld AG in finanziellen Nöten. Was Anleihegläubiger jetzt tun können: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Die SolarWorld AG ist finanziell in schwerem Fahrwasser: Anleihegläubiger sollen verzichten, das Grundkapital ist aufgebraucht. Anleihebesitzer sollten nun überlegen, die Anleihe zu kündigen. Ferner sollten Prospekthaftungsansprüche geprüft und sich auf ein Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren vorbereitet werden. Der Beitritt zur BSZ Anleger-Interessengemeinschaft „SolarWorld AG“ ist unbedingt ratsam.

SolarWorld hat zwei Anleihen an der Börse: eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2017, einem Kupon von 6,125 % und einem Volumen von EUR 400 Mio. (WKN A1CR73) und eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2016, einem Kupon von 6,375 % und einem Volumen von EUR 150 Mio. (WKN A1H3W6).

Der Vorstand der SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) zeigte am 17.04.2013 an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Bereits am 24.01.2013 hatte die SolarWorld AG mitgeteilt, dass „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind“.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin: „Jetzt kommen für Anleihegläubiger mehrere Handlungsmöglichkeiten in Frage. Anleihegläubiger können zum einen versuchen, die Anleihe zu kündigen und von der SolarWorld volle Rückzahlung der Nominale plus offenen Zinsen verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia erfüllen. Ob überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach den Bedingungen der Anleihe. Die Bedingungen beider Anleihen sehen eine Kündigungsmöglichkeit vor, wenn die SolarWorld „eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet“. Hierauf könnten sich Anleihegläubiger berufen, mit dem Argument, dass die von der SolarWorld angekündigten „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen“ diese Voraussetzung erfüllen. Allerdings ist ein solcher Fall von der Rechtsprechung bislang nicht entschieden. Die Frage also, ob eine solche Kündigung rechtlich Erfolg haben wird, ist nicht sicher zu beantworten. Anleihegläubiger müssten sich also nach einer Kündigung ggf. entscheiden, ob sie gegen SolarWorld klagen möchten, falls SolarWorld sich weigert, auf eine Kündigung hin zu zahlen.“

Die nächste Möglichkeit ist, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Liebscher, gegen die Prospektverantwortlichen der SolarWorld-Anleihe Haftungsansprüche geltend zu machen, sog. Prospekthaftungsansprüche. Allerdings besteht die Gefahr, dass Prospekthaftungsansprüche wegen der ersten Anleihe (Laufzeit 2017, Kupon 6,125 %, WKN A1CR73) bereits verjährt sind. Diese Gefahr besteht bei der zweiten Anleihe (Laufzeit 2016, Kupon 6,375 %, WKN A1H3W6) nicht, sodass es Sinn macht, wenn Gläubiger dieser Anleihe Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen.

„Als dritte Möglichkeit kommt für beide Anleihen in Frage, dass die SolarWorld (außergerichtliche) Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen einleitet oder im schlimmsten Fall die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Im Moment kann jedenfalls ziemlich sicher davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen nun eine Gläubigerversammlung einberufen wird, in der die Anleihegläubiger über eine Änderung der Zahlungsmodalitäten abstimmen sollten. In jedem Fall sollten Anleihebesitzer darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in der jeweiligen Situation (also Restrukturierungsmaßnahme, Gläubigerversammlung oder Insolvenz) zustehen. Hier ist ein kollektives, gemeinsames Vorgehen der Gläubiger besonders wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen auftreten, haben sie die notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den Anleiheschuldner SolarWorld durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Sonntag, April 21, 2013

S&K-Fonds insolvent: Jetzt müssen Anleger im Insolvenzverfahren ihre Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Mehrere Fonds der S&K Gruppe haben in dieser Woche Insolvenz angemeldet. Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen sollten, um in einer starken Position ihre Rechte gegen Insolvenzverwalter und den Fonds durchzusetzen. Außerdem sollten Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.


Nun ist es passiert, die Skandalwelle um S&K erfasst deren Fonds und damit die Anleger direkt. Folgende S&K Fonds haben nach Pressenberichten Insolvenz angemeldet: Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG (Anlegergelder: rund 38,7 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG (rund 28,2 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG, S&K Investment (4,8 Millionen Euro), S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG (rund 34 Millionen Euro).
Sorgen muss man sich zudem machen um die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs. Diese sind von der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Anleger müssen jetzt zweigleisig agieren: Zum einen gilt es, seine Rechte im (vorläufigen) Insolvenzverfahren zu wahren, damit dort wegen Unachtsamkeit kein Rechtsverlust eintritt. Denn der Insolvenzverwalter ist nicht Vertreter eines jeden einzelnen Anlegers, sondern wahrt die Gläubigerinteressen nur insgesamt. Das heißt, einzelne Anleger müssen sich selbst helfen. Dies gilt insbesondere, wenn (wie zu befürchten steht), der Insolvenzverwalter an Anleger gezahlte Fonds-Ausschüttungen zurückfordert. Dies kann er, falls es sich bei den gezahlten Ausschüttungen um sog. zurückgewährte Einlagen handelt. Dies ist bei geschlossenen Fonds zumeits immer der Fall.

Da ein Insolvenzverfahren also, zudem in einem solchen Ausmaß wie bei den S&K-Fonds, viele rechtliche und tatsächliche Gefahren mit sich bringt, ist es ratsam, wenn Anleger einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Zum anderen sollten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bestehen solche Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug zweifelsohne. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll. Aber nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, ist sichergestellt, dass ihre Interessen auch berücksichtigt werden.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „S&K-Gruppe“ gegründet. Anleger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft,,S&K-Gruppe" noch anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte von der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten nachhaltige Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die wegen Einlagen und Ausschüttungen, die an Fonds-Anleger gezahlt worden waren und zurückbezahlt werden sollten. Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben 

Samstag, April 20, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten erste Klagen vor. Achtung: Es droht Verjährung!

Verjährung der Prospekthaftungsansprüche der Anleihe WGFH06 steht bevor. Verjährung z.B. durch Güteanträge hemmen.


Am 08.04.2013 fanden im Düsseldorfer Congress Center die Gläubigerversammlungen für die Anleiheinhaber der diversen Anleihen der WGF AG statt, in denen es um die Wahl sog. „gemeinsamer Vertreter“ ging. Diverse BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wie Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner, aber auch diverse andere BSZ e.V.-Vertrauensanwälte waren auf den Gläubigerversammlungen anwesend. Für alle Anleihen mit Ausnahme der Anleihe WGFH 07 wurden auch sog. „gemeinsame Vertreter“ gewählt. Eigentlich könnten nun auch die Forderungsanmeldungen für die Anleger von den sog. „gemeinsamen Vertretern“ vorgenommen werden.

Doch hier ist Vorsicht angebracht:
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft am 26.04.2013 ab. Diverse Anleihegläubiger haben jedoch angekündigt, die Wahl anzufechten bzw. sogar die Beschlüsse ggf. im Wege der Anfechtungsklage anzufechten. Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Ob somit die gemeinsamen Vertreter wirksam die Forderungen werden zur Insolvenztabelle anmelden können, steht somit nicht mit 100%iger Sicherheit fest, da Klagen gegen die Beschlüsse noch nach dem 26.04.2013 eingereicht werden könnten.“

Aus diesem Grunde rät der BSZ e.V. den Anleihegläubigern, die Forderungen zur Sicherheit noch einmal selber anzumelden, auch um hier ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung am 22.05.2013 zu erhalten.

Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen für Anleger der Anleihe WGFH06 die ersten Güteanträge gegen die Prospektverantwortlichen zur Verjährungshemmung eingelegt, auch erste Klagen sind in Vorbereitung. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Unserer Ansicht nach enthält der Verkaufsprospekt zur Anleihe WGFH06 zahlreiche Prospektfehler, er ist zu optimistisch dargestellt und stellt die wahre Situation unserer Ansicht nach nicht richtig dar. Wir sind daher optimistisch, gegen die Prospektverantwortlichen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Eventuell könnte hier auf die D & O-Versicherungen der Verantwortlichen zugegriffen werden.“

Hier sollten Anleger der Anleihe WGFH06 aber unbedingt berücksichtigen, dass am 26.04.2013 taggenau Verjährung eintreten wird. Die Verjährung kann auch durch einen kostengünstigen Güteantrag gehemmt werden. Bei diversen anderen Anleihen ist bereits Verjährung eingetreten. Auch Anleger der Anleihe WGFH07 können noch Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne geltend machen.

Betroffene WGF-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF Anleihen anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben 

Solen AG insolvent: Anleihegläubigern drohen erhebliche Verluste und sollten Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Solen AG konnte ihre Anleihezinsen nicht zahlen und hat nun Insolvenz beantragt. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte mit der Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren und der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Der BSZ e.V. bündelt hierfür die Interessen der Anleihegläubiger in der BSZ-Interessengemeinschaft „Solen AG“


BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu:„ Zwar hat der Vorstand der Solen AG angekündigt, dass die Geschäfte des Meppener Photovoltaik-Unternehmens weiterlaufen würden und beabsichtigt sei, alle zur Solen AG gehörende Gesellschaften fortzuführen. Aber Anleihegläubiger sollen sich keine allzu großen Hoffnungen machen, noch 100% der Nominale und Zins zurückzuerhalten. Im anstehenden Insolvenzverfahren drohen deutlich Einschnitte.

Daher sollten Anleihegläubiger nun spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragen. Zum einen gilt es, seine Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren zu wahren und zum anderen, etwaige Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Es ist schlicht nicht erklärbar, dass sich die Solen AG zuerst mit über 27 Mio. EUR Anleihegeldern vollsaugt, diese binnen zwei Jahren aufbraucht und dann in die Insolvenz fällt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will.

Etwas ähnliches erleben wir zur Zeit bei mehreren Anleiheemittenten der Solarbrache, so auch bei Centrosolar, SiC Processing oder BKN Biostrom, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von mehreren Solen-Anleihegläubigern beauftragt Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen, denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.

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Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben