BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte: Liquidität reicht nur noch bis Ende Mai 2013. Warnung vor ungeprüfter Zeichnung eines Gesellschafterdarlehens zwecks Liquiditätsbeschaffung.
Nach Angaben seiner Geschäftsführung ist die wirtschaftliche Situation des Geschlossenen Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" schwierig. Zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung sollen weitere Gesellschafterdarlehen bei den Investoren eingeworben werden. Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht ist auch durch diese neue Finanzierungsrunde der längerfristige Fortbestand der Fondsgesellschaft nicht gewährleistet. Deshalb sollten Anleger im Geschlossenen Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" das vorliegende Finanzierungs- und Sanierungskonzept in Form neuer Gesellschafterdarlehen nicht ungeprüft akzeptieren.
,,Nach Angaben seines Managements ist die Liquidität des Fonds nur noch bis Ende Mai 2013 gesichert, falls bis dahin keine Lebensversicherungen fällig werden", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Um den Verfall von Lebensversicherungspolicen oder deren Verkauf zu vermeiden, benötigt die Fondsgesellschaft kurzfristig zusätzliche Liquidität. Zu diesem Zweck sollen Gesellschafterdarlehen begeben werden.
"Bereits im Jahr 2010 hatte der US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG' Liquiditätsprobleme, die ebenfalls durch die Begebung von Gesellschafterdarlehen vorübergehend gelöst wurden", erinnert sich KWAG-Partner Gieschen. Nach zweimaliger Verlängerung des Großteils der Darlehensverträge betrage die Höhe der Gesellschafterdarlehen derzeit rund 4,6 Millionen Euro. Mit Stichtag 30. Juni 2013 müssen den Kreditgebern zirka 220.000 Euro Zinsen überwiesen werden. Es sei fraglich, ob mit einer neuen Finanzierungsrunde der Fortbestand des Lebensversicherungsfonds ,,US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" auf Dauer gesichert ist.
Angesichts der eher schlechten Perspektiven des Fonds warnt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen Investoren eindringlich davor, das vom Fondsmanagement vorgeschlagene Konzept zur Liquiditätsbeschaffung zu akzeptieren und ,,gutes dem möglicherweise schlechten Geld hinterherzuwerfen." Überdies sollten die Gesellschafter des Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" von einem versierten Anwalt prüfen lassen, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche richten sich speziell gegen den früheren Vertrieb der Fondsbeteiligung zum Beispiel mit der Begründung, dass die der Vermittlung vorhergehende Beratung nicht ,,anlage- und anlegergerecht" war. Gute Chancen auf Schadenersatz und somit auf die Begrenzung oder Vermeidung von Vermögenseinbußen bestehen überdies, falls dem Anleger vom Berater seinerzeit der Erhalt von Rückvergütungen, so genannter Kick-backs, verschwiegen wurde.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "HPC US Life 1 Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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