BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Solen AG konnte ihre Anleihezinsen nicht zahlen und hat nun Insolvenz beantragt. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte mit der Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren und der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Der BSZ e.V. bündelt hierfür die Interessen der Anleihegläubiger in der BSZ-Interessengemeinschaft „Solen AG“
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu:„ Zwar hat der Vorstand der Solen
AG angekündigt, dass die Geschäfte des Meppener Photovoltaik-Unternehmens
weiterlaufen würden und beabsichtigt sei, alle zur Solen AG gehörende
Gesellschaften fortzuführen. Aber Anleihegläubiger sollen sich keine allzu
großen Hoffnungen machen, noch 100% der Nominale und Zins zurückzuerhalten. Im
anstehenden Insolvenzverfahren drohen deutlich Einschnitte.
Daher sollten Anleihegläubiger nun
spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragen. Zum einen
gilt es, seine Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren zu wahren und zum
anderen, etwaige Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend
zu machen. Es ist schlicht nicht erklärbar, dass sich die Solen AG zuerst mit
über 27 Mio. EUR Anleihegeldern vollsaugt, diese binnen zwei Jahren aufbraucht
und dann in die Insolvenz fällt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich hier jemand
auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will.
Etwas ähnliches erleben wir zur Zeit bei
mehreren Anleiheemittenten der Solarbrache, so auch bei Centrosolar, SiC
Processing oder BKN Biostrom, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger
vertreten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind
bereits von mehreren Solen-Anleihegläubigern beauftragt
Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen, denn es gibt gute Anhaltspunkte
dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte.
Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes
zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das
Insolvenzverfahren vertrauen.“
Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können
damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen,
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Über
die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist bereits
seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht
tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut
(z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM
Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium,
BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG).
Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit
Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.
Über
den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die
Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
Übrigens: der kompetente
Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser
dem Anwalt schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines Falls
vermitteln.
Der
aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben
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