Die SolarWorld AG ist finanziell in schwerem
Fahrwasser: Anleihegläubiger sollen verzichten, das Grundkapital ist
aufgebraucht. Anleihebesitzer sollten nun überlegen, die Anleihe zu kündigen.
Ferner sollten Prospekthaftungsansprüche geprüft und sich auf ein
Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren vorbereitet werden. Der Beitritt zur
BSZ Anleger-Interessengemeinschaft „SolarWorld AG“ ist unbedingt ratsam.
SolarWorld hat zwei Anleihen an der Börse:
eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2017, einem Kupon von 6,125 % und einem
Volumen von EUR 400 Mio. (WKN A1CR73) und eine Anleihe mit einer Laufzeit bis
2016, einem Kupon von 6,375 % und einem Volumen von EUR 150 Mio. (WKN A1H3W6).
Der Vorstand der SolarWorld AG (ISIN
DE0005108401) zeigte am 17.04.2013 an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals eingetreten ist. Bereits am 24.01.2013 hatte die SolarWorld AG
mitgeteilt, dass „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der
Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen
notwendig sind“.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von
der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus
Berlin: „Jetzt kommen für Anleihegläubiger mehrere Handlungsmöglichkeiten in
Frage. Anleihegläubiger können zum einen versuchen, die Anleihe zu kündigen und
von der SolarWorld volle Rückzahlung der Nominale plus offenen Zinsen
verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia erfüllen. Ob
überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach den Bedingungen
der Anleihe. Die Bedingungen beider Anleihen sehen eine Kündigungsmöglichkeit
vor, wenn die SolarWorld „eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer
Gläubiger anbietet“. Hierauf könnten sich Anleihegläubiger berufen, mit dem
Argument, dass die von der SolarWorld angekündigten „gravierende Einschnitte
bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben
Anleihen“ diese Voraussetzung erfüllen. Allerdings ist ein solcher Fall von der
Rechtsprechung bislang nicht entschieden. Die Frage also, ob eine solche
Kündigung rechtlich Erfolg haben wird, ist nicht sicher zu beantworten.
Anleihegläubiger müssten sich also nach einer Kündigung ggf. entscheiden, ob
sie gegen SolarWorld klagen möchten, falls SolarWorld sich weigert, auf eine
Kündigung hin zu zahlen.“
Die nächste Möglichkeit ist, so Rechtsanwalt und
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Liebscher, gegen die Prospektverantwortlichen der
SolarWorld-Anleihe Haftungsansprüche geltend zu machen, sog.
Prospekthaftungsansprüche. Allerdings besteht die Gefahr, dass Prospekthaftungsansprüche
wegen der ersten Anleihe (Laufzeit 2017, Kupon 6,125 %, WKN A1CR73) bereits
verjährt sind. Diese Gefahr besteht bei der zweiten Anleihe (Laufzeit 2016,
Kupon 6,375 %, WKN A1H3W6) nicht, sodass es Sinn macht, wenn Gläubiger dieser
Anleihe Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen.
„Als dritte Möglichkeit kommt für beide
Anleihen in Frage, dass die SolarWorld (außergerichtliche) Sanierungs- oder
Restrukturierungsmaßnahmen einleitet oder im schlimmsten Fall die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens beantragt. Im Moment kann jedenfalls ziemlich sicher
davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen nun eine Gläubigerversammlung
einberufen wird, in der die Anleihegläubiger über eine Änderung der
Zahlungsmodalitäten abstimmen sollten. In jedem Fall sollten Anleihebesitzer
darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in der jeweiligen
Situation (also Restrukturierungsmaßnahme, Gläubigerversammlung oder Insolvenz)
zustehen. Hier ist ein kollektives, gemeinsames Vorgehen der Gläubiger besonders
wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen auftreten, haben sie die
notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den Anleiheschuldner SolarWorld
durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe,
die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.
April 2013 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
Über
die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der bundesweit
tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren
erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere
mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall
SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM
Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium,
BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG,
Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich
vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.
Über
den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige
Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre
Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen
Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis
gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die
betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit
Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren
oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der
Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise
eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht
weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im
Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung
von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte
wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger
alleine tätig werden würde.
Übrigens: der kompetente
Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser
dem Anwalt schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines Falls
vermitteln.
Der
aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
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